Norm: EO §253EO §262EO §294EO §390 IVF
Rechtssatz: Auf eine Sicherheistsleistung (Kaution) kann eine Exekution nach den §§ 253 oder 262 EO nicht geführt, sondern nur der allfällige Rückforderungsanspruch nach den Bestimmungen der §§ 294 ff EO in Exekution gezogen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 522/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 7 Ob 522/56 EvBl 1957/8 S 17 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 BEO §294 M5EO §308 A
Rechtssatz: Aufschiebung der Exekution durch Pfändung und Überweisung einer Forderung. Die Aufschiebung hat die Aufhebung der Überweisung nicht zur Folge, sondern nur die Hemmung der im übrigen aufrecht bleibenden Rechte aus dem Überweisungsbeschluß. Der Drittschuldner darf demnach eine weitere Zahlung an den betreibenden Gläubiger nicht mehr leisten. Er darf andererseits auch nicht an den Verpflichteten zahlen... mehr lesen...
Zu C 163/50 des Bezirksgerichtes Bad Aussee erwirkten die verpflichteten Parteien gegen Else M., Alfons W., Eugen W., Marianne K., Edith W. und Daisy Ch. (im folgenden als Beteiligte bezeichnet) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung im Betrage von 200.000 S. Nach Aufhebung dieser einstweiligen Verfügung durch den Obersten Gerichtshof stellten die Beteiligten einen Antrag auf Festsetzung des Ersatzes gemäß § 394 EO. und auf Überweisung der Kaution von 20... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 BiEO §294 M3EO §308 B
Rechtssatz: Keine Rekurslegitimation eines Überweisungsgläubigers gegen Beschluß des Pflegschaftsgerichtes hinsichtlich Verfügung über eine einem Minderjährigen gegen seinen Pächter zustehende Pachtzinsforderung (Pächter hat seine Forderungen zur Sicherstellung für den jährlichen Pachtschilling verpfändet und seine Einwilligung erteilt, daß seine Guthaben durch das Vormundschaftsgericht jeweils bis zur Bez... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2 IIIAEO §3 Abs2 IIIDEO §54 Abs1 Z3EO §294 M4EO §331 A
Rechtssatz: In die Prüfung der Frage, ob die behauptete Forderung, deren Pfändung begehrt wird, überhaupt besteht, hat sich das zur Bewilligung der Exekution berufene Gericht nicht einzulassen. Entscheidungstexte 1 Ob 454/55 Entscheidungstext OGH 06.07.1955 1 Ob 454/55 7 Ob 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §418EO §294 KEO §328
Rechtssatz: Pfändung des dem Verpflichteten nach § 418 ABGB gegen den Drittschuldner zustehenden Anspruches auf Eigentumsübertragung. Bezeichnung der Liegenschaft (Einlagezahl und Parzelle). Entscheidungstexte 1 Ob 454/55 Entscheidungstext OGH 06.07.1955 1 Ob 454/55 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der betreibenden Partei Margarethe W. wurde zur Hereinbringung eines Betrages von 83.333 S s. A. die Zwangsverwaltung des von der Verpflichteten betriebenen Apothekergewerbes bewilligt. Die betriebene Forderung wurde von Anna L. gepfändet und mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. Dezember 1953 dem eingeantworteten Erben Dr. Emmerich Paul T. zur Einziehung überwiesen. Nun beantragt der Überweisungsgläubiger die Einstellung der Zwangsverwaltung nach § 39 Z. 6 EO.... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308
Rechtssatz: Der Überweisungsgläubiger ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die gegen den Drittschuldner eingeleitete Exekution weiterzuführen (vgl auch 3 Ob 385/54). Entscheidungstexte 3 Ob 225/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 3 Ob 225/55 SZ 28/131 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308
Rechtssatz: Der Überweisungsgläubiger ist zur Einstellung des bereits eingeleiteten Exekutionsverfahrens nicht befugt. Entscheidungstexte 3 Ob 225/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 3 Ob 225/55 28/131 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0003929 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: ABGB §999ABGB §1333EO §294 K
Rechtssatz: Pfändbarkeit einer noch offenen Zinsenforderung auch bei Bezahlung der Kapitalsforderung vor Zustellung des Pfändungsbeschlusses. Entscheidungstexte 3 Ob 738/54 Entscheidungstext OGH 24.11.1954 3 Ob 738/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004129 ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 11. August 1951 wurde Margarethe W. zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 83.333.33 S s. A. die Exekution durch Pfändung des von der Klägerin in Wien, XII., T.- Gasse betriebenen Apothekergewerbes und der derselben zugrunde liegenden Konzession bewilligt. Mit Beschluß vom 6. März 1953 wurde Margarethe W. zur Hereinbringung dieser vollstreckbaren Forderung die Verwertung durch Zwangsverwaltung bewilligt. Gegen diese Exekution brachte die Klägerin Kla... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §294 AEO §308 C
Rechtssatz: Durch die spätere Pfändung und Überweisung der titelmäßigen Forderung des Betreibenden, der bereits Exekution führt, durch einen Dritten erlangt der verpflichtete Drittschuldner kein Recht, sich gegen das gegen ihn laufende Exekutionsverfahren zu wehren (Oppositionsklage zu erheben!). Entscheidungstexte 3 Ob 696/54 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Dem Beklagten wurden in der Rechtssache 12 C 7/53 des Bezirksgerichtes für ZRS. G. gegenüber der Klägerin Kosten im Betrage von zusammen 893.17 S zugesprochen. Zur Hereinbringung dieser Forderung und weiterer Exekutionskosten von 85.80 S wurde dem Beklagten am 14. September 1953 die Exekution gegen die Klägerin bewilligt. In der vorliegenden Oppositionsklage bringt die Klägerin vor, daß die Forderung des Beklagten mit dem Beschluß vom 28. Oktober 1953 von Albin F. zur Hereinbringung e... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §294 AEO §303 ff
Rechtssatz: Pfändung und Überweisung einer im Zwangsvollstreckungsverfahren betriebenen Forderung und Oppositionsklage. Entscheidungstexte 1 Ob 534/54 Entscheidungstext OGH 07.07.1954 1 Ob 534/54 SZ 27/194 = JBl 1955,338 (mit Besprechung von Schima) 3 Ob 696/54 Entscheidungstext OGH 27.1... mehr lesen...
Das Erstgericht gab der auf Bezahlung von 1035 S gerichteten Drittschuldnerklage Folge. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt-Wien vom 3. Dezember 1952 sei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Unterhaltsforderung des jetzigen Klägers als betreibenden Gläubigers von 2263 S s. A. gegen den Verpflichteten Alfred L. dessen Forderung aus Arbeitseinkommen als Provisionsvertreter des Beklagten und Drittschuldners bis zur Höhe von 10% gepfändet und zur Einziehung überwiesen worden.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CcAngG §10 IEO §294 C
Rechtssatz: Pfändung eines Provisionsanspruches eines Provisionsvertreters, welcher die Provision durch Abzug von Anzahlungen der Kunden bezog. Entscheidungstexte 4 Ob 54/54 Entscheidungstext OGH 25.05.1954 4 Ob 54/54 Veröff: SZ 27/146 = Arb 6003 4 Ob 25/61 Entscheidungstext OGH 11.... mehr lesen...
Die Verpflichtete beantragte die Einstellung der bewilligten Zwangsverwaltung ihres gepfändeten Apothekergewerbes nach § 39 Z. 5 EO., weil die Forderung der betreibenden Partei gepfändet und zur Einziehung überwiesen worden sei. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab, weil nach § 39 Z. 5 EO. die Exekution unter Aufhebung aller bisher vollzogenen Exekutionsakte nur dann einzustellen sei, wenn durch rechtskräftige Entscheidung die Exekution für unzulässig erklärt wurde. Das Rekursger... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z5 IIIEEO §39 Z5 IVCEO §39 Z5 IVEEO §40EO §294 M4EO §308 A
Rechtssatz: In der Überweisung der gepfändeten Forderung liegt keine Entscheidung über die Unzulässigkeit der Exekution, sondern nur eine Tatsache, welche die Durchsetzung des Anspruches seitens des Überweisungsschuldners solange ausschließt, als die Pfändung aufrecht besteht. Diese Tatsache berechtigt nicht zu einem Antrag nach § 40 EO oder zur amtswegigen Einstellung der ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 615.30 s. A. und führt aus, ihr geschiedener Gatte Franz Sch. habe die Beklagte geheiratet und sei in ihrem Geschäft als Verkäufer tätig. Da er der Klägerin den gerichtlich verglichenen Unterhalt nicht leiste, habe sie gemäß § 10 EO. zu E 5947/53 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien die Lohnpfändung beantragt. Die Beklagte habe als Drittschuldnerin wahrheitswidrig erklärt, daß ihr Gatte bei ihr nicht beschäftigt sei.... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §308USchG §4USchG §5
Rechtssatz: Der Anspruch nach § 2 USchG sieht zum Unterschied von § 3 von der Fingierung eines Dienstverhältnisses ab. Er setzt daher weder die Pfändung noch die Überweisung einer Lohnforderung voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 72/54 Entscheidungstext OGH 18.05.1954 4 Ob 72/54 EvBl 1954/276 S 397 = SZ 27/133 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §988EO §294 AEO §308
Rechtssatz: Zur Aufwertung einer gepfändeten und überwiesenen Forderung. Entscheidungstexte 3 Ob 304/53 Entscheidungstext OGH 27.05.1953 3 Ob 304/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0003916 Dokumentnummer JJR_19530527_OGH0002_0030OB00304_5300000_0... mehr lesen...
Norm: EO §7 AbEO §294RAO §19a
Rechtssatz: Auf das gesetzliche Pfandrecht des Rechtsanwaltes an der Kostenforderung ist nicht von Amts wegen Bedacht zu nehmen. Bei Bewilligung der Exekution durch Pfändung und Überweisung der Kostenforderung ist daher nur auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 EO zu achten. Entscheidungstexte 2 Ob 261/53 Entscheidungstext OGH 15.04.1953 2 Ob... mehr lesen...
Mit dem Endbeschluß vom 20. September 1952 sind einerseits Josef und Maria L. zur ungeteilten Hand schuldig erkannt worden, dem Verpflichteten, dem Kläger im Besitzstörungsstreit, "zu Handen seines Vertreters Dr. Ferdinand H." die mit 945.78 S bemessenen Kosten des Rechtsstreites zu bezahlen, und anderseits der Verpflichtete selbst schuldig erkannt worden, der betreibenden Partei die mit 903.99 S bemessenen Kosten des Rechtsstreites "zu Handen ihres Vertreters Dr. Wolfgang B." zu beza... mehr lesen...
Norm: ABGB §1370EO §253EO §268EO §294
Rechtssatz: Die Pfändung des Herausgabeanspruches gegen die Pfandleihanstalt als Drittschuldner bezüglich dort verpfändeter Sachen des Verpflichteten ist nur durch gleichzeitige Pfändung des Pfandscheines nach § 253 EO vollstreckbar. Eine abgesonderte Pfändung des Herausgabeanspruches nach § 294 EO ist unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 96/53 E... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund des gerichtlichen Vergleichs vom 21. April 1952 zur Hereinbringung von 1150.48 S samt Anhang die Exekution gegen die Verpflichtete durch Pfändung des von der Rückzahlung eines Darlehensbetrages abhängigen Herausgabeanspruches der Verpflichteten gegen das Dorotheum K. hinsichtlich verschiedener Fahrnisse und des im Falle der Versteigerung der Gegenstände jener zustehenden Anspruches auf Ausfolgung des Verkaufserlöses. Infol... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §303EO §308 D1
Rechtssatz: Die Pfändung einer Forderung ohne Überweisung schließt eine Klage des Verpflichteten auf gerichtlichen Erlag nicht aus. Nach Überweisung der Forderung kann der Verpflichtete immer noch den über die einzutreibende Forderung hinausgehenden Teil der gepfändeten Forderung einklagen. Entscheidungstexte 2 Ob 16/52 Entscheidungstext OGH 16.01.1952 ... mehr lesen...
Das Bezirksgericht bewilligte die Pfändung einer der verpflichteten Partei gegen die X. Hypothekenanstalt auf Grund des gewährten Darlehens von ursprünglich 32.000 S angeblich zustehenden Forderung von restlicher Darlehensvaluta per 8000 S. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag über Rekurs des Drittschuldners mit der Begründung: ab, daß die Bindung des Darlehensgebers an seinen künftigen Schuldner insofern eine höchstpersönliche sei, als schon nach der allgemeinen Regel des § 936... mehr lesen...
Norm: ABGB §448ABGB §983EO §294 K
Rechtssatz: Die Forderung auf Erfüllung eines Darlehensvertrages ist unpfändbar. Entscheidungstexte 3 Ob 239/51 Entscheidungstext OGH 09.05.1951 3 Ob 239/51 SZ 24/127 = JBl 1952/2 S 36 3 Ob 103/54 Entscheidungstext OGH 10.03.1954 3 Ob 103/54 Beisatz: (Und kann auch nicht von einem Dri... mehr lesen...
Das Prozeßgericht erließ gegen den wegen außerehelicher Vaterschaft und Unterhaltsleistung belangten, von der ersten Streitverhandlung ausgebliebenen Beklagten ein Versäumungsurteil, da ein mit dem Namen des Beklagten unterfertigter Rückschein vorlag. Tatsächlich war der Rückschein von der Gattin des Beklagten unterschrieben worden, da dieser eine Vollmacht folgenden Inhaltes ausgestellt hatte: "Meine Frau Maria L. ist berechtigt, sämtliche an mich gerichtete Post zu übernehmen." Da... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §294 M14.EVHGB Art7 Nr11
Rechtssatz: Bei Forderungspfändungen muß im Exekutionsantrag die Forderung genau bezeichnet und ihr Rechtsgrund spezifiziert werden. Die Pfändung von "Forderungen aller Art" ist unzulässig. Wurde die Exekution trotzdem bewilligt, so ist gleichwohl kein Pfandrecht entstanden und die Exekution daher einzustellen. Entscheidungstexte 2 Ob 269/51 ... mehr lesen...