Begründung: Im Rechtsstreit AZ 11 C 1295/86y kam vor dem Erstgericht am 18. Dezember 1986 ein Vergleich zwischen dem nun betreibenden Gläubiger als Kläger und der nun verpflichteten Gesellschaft mbH als beklagter Partei zustande. Die beklagte Partei verpflichtete sich darin ua, einen Gerichtserlag von S 350.000,-- zuzüglich 6 % Zinsen seit dem 1. August 1986 zugunsten des Klägers sowie der ARV A*** G*** MBH und der Dipl. Ing. B*** & CO B*** MBH als Erlagsgegner bis zum 20. Feb... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von S 192.880,-- sA beantragte die betreibende Partei die Pfändung der der verpflichteten Partei gegen den "Stadtmagistrat Innsbruck" für Kulturförderung auf Grund einer durch den Stadtsenat beschlossenen Subvention zustehenden Forderung von S 100.000,-- und die Überweisung der gepfändeten Subventionszahlung bzw. Forderung. Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag mit der
Begründung: ab, eine Subventionsforderung sei analog § 2 LPfG unpfändbar. Das G... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 DABGB §1393 AEO §294 K
Rechtssatz: Die Verbindung des Anspruches auf Zahlung einer zugesagten Subvention mit der Gegenverpflichtung, die Subvention widmungsgemäß zu verwenden, muß nicht in jedem Fall so eng sein, daß man wegen der besonderen Zweckbindung einen höchstpersönlichen Charakter der Subvention im Sinne des § 1393 ABGB und somit Unpfändbarkeit annehmen müßte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Landesgericht Salzburg bewilligte der Klägerin am 5. Februar 1986 zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Teilforderung von DM 50.000 sA unter anderem die Exekution durch Pfändung des dem Verpflichteten Dieter K*** gegen die Beklagte angeblich zustehenden Arbeitseinkommens. Der diesbezügliche Exekutionsantrag nahm auf eine "Nachricht im Anhang" Bezug, welche die in Betracht kommenden Bestimmungen der §§ 3, 5, 7, 8 und 9 des Lohnpfändungsgesetzes wiedergab... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308 AEO §308 CLPfG §5
Rechtssatz: Wird eine Forderungsexekution beantragt, hat sich schon das Bewilligungsgericht, allenfalls später das Exekutionsgericht, mit der Frage zu befassen, welches Recht anzuwenden ist. Diesbezüglich kommt die Initiative dem Verpflichteten zu. Es erfordert schon der Schutz des Drittschuldners, daß ihm gegenüber eine klare und eindeutige vollstreckungsrechtliche Lage geschaffen und ihm nicht das Risi... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308 AEO §308 CLPfG §5 ffVollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art6
Rechtssatz: Die Prüfung der Höhe des Überweisungsbetrages nach Maßgabe des Rechtsbestandes der gepfändeten Forderung hat im Drittschuldnerprozeß im Rahmen der durch das Bewilligungs- und Exekutionsgericht vorgegebenen Pfändungsbeschränkungen zu erfolgen. Entscheidungstexte 9 ObA 19/88 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308 AEO §308 CLPfG §5 ffVollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art6
Rechtssatz: Im Drittschuldnerprozeß ist die Gültigkeit der Pfändung nicht mehr zu überprüfen. Entscheidungstexte 9 ObA 19/88 Entscheidungstext OGH 01.06.1988 9 ObA 19/88 SZ 61/40 6 Ob 545/94 Entscheidungstext OGH 13.07.1994 6 Ob 545... mehr lesen...
Norm: EO §294EO §308 AEO §308 CLPfG §5 ffVollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art6
Rechtssatz: Die Einschränkung des Exekutionsvollzugs durch die Bestimmungen des LPfG gilt nicht nur für die Verwertung, sondern auch schon für die Pfändung. Entscheidungstexte 9 ObA 19/88 Entscheidungstext OGH 01.06.1988 9 ObA 19/88 SZ 61/140 Schlagwort... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung des Teilbetrages ihrer vollstreckbaren Forderung von S 997.480,-- sA wider die verpflichtete Partei die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Forderung aus dem Amtshaftungsanspruch gegen die Drittschuldnerin "Republik Österreich, zuzustellen zu Handen der Finanzprokuratur", zu bewilligen, der der verpflichteten Partei daraus zusteht, daß das Finanzamt Korneuburg die Versteigerung des auf dem Grundstück 50... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Klägerin wurde vom Landesgericht für ZRS Graz mit Beschluß vom 4.1.1985, AZ 21 Nc 723/84, die Forderungsexekution zur Hereinbringung einer Forderung von S 1,500.000,-- samt 12 % Zinsen seit 1.5.1981 zuzüglich S 12.324,55 an Exekutionskosten durch Pfändung des der Holzverwertungsgesellschaft mbH Nachfolger KG Deutschlandsberg (im folgenden: HVG) bei der beklagten Partei, Bankfiliale Graz, gehörigen Kontos Nr 87-23074/02 mit einem Guthaben von S 1,300.000,--... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß vom 17. September 1986 bewilligte das Bezirksgericht Innsbruck der Klägerin zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 36.660 S sA die Exekution gegen die Verpflichtete Christine A*** durch Pfändung und Überweisung der Bezüge, die ihr auf Grund ihres Arbeitsverhältnisses gegen den Beklagten zustanden. Der die Exekution bewilligende Beschluß wurde dem Beklagten am 25. September 1986 zugestellt. In seiner fristgemäß erstatteten Drittschu... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund des vollstreckbaren Rückstandsausweises vom 13.März 1987 zur Hereinbringung ihrer Forderung von S 434.086,27 samt 10,5 % Verzugszinsen seit 14.März 1987 von S 422.897,51 die Exekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen den Drittschuldner 1. GEMEINDE WIEN, Magistrat der Stadt Wien, MA 6, Referat 3, Stadthauptkasse, Wien 1, Rathaus, und 2. REPUBLIK ÖSTERREICH, Bundesbaudirektion für Wien, Niederösterreich u... mehr lesen...
Norm: EO §70EO §294 M2
Rechtssatz: Das durch die Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner begründete Pfandrecht besteht weiter, auch wenn der Exekutionsantrag später infolge eines Rekurses abgewiesen wird. Es verliert gegebenenfalls mit der Rechtskraft der Rekursentscheidung seine Grundlage. Entscheidungstexte 3 Ob 104/87 Entscheidungstext OGH 16.12.1987 3 Ob 104/87 S... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund eines von ihr erlassenen Sicherstellungsauftrags zur Sicherung der voraussichtlich entstehenden Ansprüche an Sozialversicherungsbeiträgen in der Höhe von 490.000 S die Pfändung "zur Sicherstellung" der der verpflichteten Partei gegen die Gemeinde Wien, Stadthauptkasse, und die R*** Ö***, Bundesbaudirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, auf Grund "sämtlicher fortlaufender Werkverträge" angeblich zustehenden F... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Geldforderung von S 23.255,01 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Forderungen, die der verpflichteten Partei angeblich die R*** Ö*** - "Bundesministerium für Bauten und Technik" - aus Leistungen für bestimmte Schulbauten zustünden, und trug der Drittschuldnerin antragsgemäß auf, sich gemäß dem § 301 EO binnen vierzehn Tagen zu äußern. Das Rekursgericht wies den Rek... mehr lesen...
Begründung: Helene J*** (die Verpflichtete) war Alleineigentümerin der EZ 2358 KG Gänserndorf. Die Liegenschaft war unter COZ 1 mit dem Recht der Fruchtnießung und einem Belastungs- und Veräußerungsverbot für Maria J***, geb. 3. August 1937 (einer Schwester der Verpflichteten), und unter COZ 2 mit dem Pfandrecht für einen Höchstbetrag von S 312.500,-- für die betreibende Partei belastet. Mit Beschluß vom 17. April 1986 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer vollstr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Abgabenschuld von S 1,876.908,08 ordnete das Finanzamt Graz-Stadt mit Bescheid vom 14. September 1983 die Pfändung und Überweisung zur Einziehung der dem Verpflichteten Bernhard L*** gegen die Beklagte als Drittschuldnerin angeblich zustehenden Forderung auf in Geld zahlbares Arbeitseinkommen an. Dieser Exekutionsbescheid wurde dem Verpflichteten und der Beklagten zwischen dem 14. und 20. September 1983 zugestellt. In i... mehr lesen...
Begründung: Die Besorgung und Verwaltung der Verlassenschaft nach dem am 31.1.1986 verstorbenen Rudolf E*** wurde vom Abhandlungsgericht dem auf Grund des Gesetzes erbserklärten Sohn Dipl.Ing. Rudolf E*** überlassen. Dieser brachte für die Verlassenschaft die vorliegende Klage auf Herausgabe der im einzelnen angeführten fünf Sparbücher durch die Beklagte sowie auf Rückstellung des aus diesen von der Beklagten im Jahre 1985 insgesamt abgehobenen Betrages von S 804.681,60 mit der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 15.2.1978 eine Vereinbarung, wonach der Beklagte ein Althaus des Klägers (das seit März 1983 im Eigentum eines Sohnes des Klägers steht) ausbaut, für fünf Jahre die entstehenden vier Wohneinheiten verwerten dürfe und während dieser fünf Jahre einen monatlichen "Pachtzins" von 2.250 S, das sind für fünf Jahre insgesamt 135.000 S, zahlen müsse. Die Kosten der Investition wurden mit 250.000 S veranschlagt. Da dem Beklagten dieser Betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war sei 1. Mai 1983 bei der AKB Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH, in der Folge kurz als AKB bezeichnet, als Abteilungsleiter für Hochbau angestellt. Er bezog ein monatliches Gehalt von S 32.100,-- brutto zuzüglich Bauzulage und Trenngeld. In seinen Tätigkeitsbereich fielen die Führung und Überwachung von Baustellen, die Bearbeitung der Angebote, die Überwachung der Kalkulation und die Verhandlung mit Bauherren. Unter anderem unterstand dem Kläger e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht der zweiten Instanz, daß dem Drittschuldner wohl gegen einen ihn gesetzwidrig belastenden Beschluß auf Bewilligung der Pfändung eines Anspruches des Verpflichteten ein Rekurs zusteht (§ 294 Abs. 4 EO: "Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot im Wege des Rekurses anfechten"), nicht aber auch gegen den Überweisungsbeschluß, entspricht herrschender Auffassung und Rechtsprechung (Heller-Berger-Stix 2135, SZ ... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin hinterlegte unter Berufung auf § 1425 ABGB einen Betrag von S 302.140,- zu Gunsten der 7 Erlagsgegner bei Gericht. Das Erstgericht nahm mit Beschluß vom 7. September 1982 diesen Erlag an und ordnete an, daß die Ausfolgung des erlegten Betrages über einverständlichen schriftlichen Antrag der Erlagsgegner oder auf Grund einer im Prozeßverfahren zu erwirkenden rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zu erfolgen habe (ON 8). Der Ersterlagsgegner beantragte... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist die Witwe des am 11. Oktober 1982 verstorbenen Otto L***. Über dessen Verlassenschaft wurde am 19. April 1984 zu S 46/84 des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet. Otto L*** war Eigentümer der Liegenschaft EZ 643 II KG Mühlau mit dem Haus Schillerweg 2 d. Mit Notariatsakt vom 8. Oktober 1982 schenkte und übergab er der Beklagten diese Liegenschaft; er behielt sich auf Lebenszeit das unentgeltliche Wohnungsrecht im bisherigen Umfang vor. Zum Zeitpunkt des ... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §296KO §1 Abs1VersVG §15VersVG §166VersVG §177
Rechtssatz: Ungeachtet einer bestehenden Bezugsberechtigung kann zu Lebzeiten des Versicherten auf die Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag Zwangsvollstreckung geführt werden; solche Rechte sind auch konkursverfangen. Entscheidungstexte 1 Ob 555/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 555/86 Veröff: SZ 59... mehr lesen...
Norm: EO §39 IEO §294 E
Rechtssatz: Die Exekution auf eine Geldforderung ist noch nicht durch Zustellung des Überweisungsbeschlusses und des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner sondern erst durch Zahlung des Drittschuldners beendet. Entscheidungstexte 3 Ob 27/86 Entscheidungstext OGH 30.04.1986 3 Ob 27/86 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Firma Otto K*** Gesellschaft mbH (im folgenden Gemeinschuldnerin genannt) schuldete der klagenden Partei auf Grund des vollstreckbaren Versäumungsurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 10.12.1979, 21 Cg 1331/79, den Betrag von S 294.915,49 samt Anhang. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde der klagenden Partei gegen die Gemeinschuldnerin mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 24.1.1980 die Pfändung der der Gemeinschuldnerin gegen die Firma S***-D**... mehr lesen...
Norm: EO §294 M2KO §166KO §12 Abs1
Rechtssatz: Das Pfandrecht bleibt daher bedingt insofern wirksam, als der Drittschuldner das Zahlungsverbot zu berücksichtigen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 111/85 Entscheidungstext OGH 19.02.1986 3 Ob 111/85 8 Ob 655/90 Entscheidungstext OGH 08.05.1991 8 Ob 655/90 Beisatz: Während des Schwebezusta... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte auf Grund einer Zahlungsaufforderung der betreibenden Partei zur Hereinbringung von Pflegegebühren gemäß § 41 Abs. 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes von 445.191,28 S s.A. den Antrag auf "Fahrnisexekution" bzw. den Antrag auf "Bewilligung von Pfändung und Verwertung der Fahrnisse der verpflichteten Partei" (so die Überschrift und Bezeichnung des Antrages im
Kopf: des verwendeten Antragsformulars) in der Weise, daß die Exekution durch "A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14.3.1975 eröffnete die G*** B***- und W*** mbH (im folgenden kurz G***) als Förderungswerberin nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 bei der klagenden Partei ein Girokonto; in den Kontoeröffnungsvertrag wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen einbezogen. Der G*** war für das Bauvorhaben in der Breitenfurterstraße 518, 1120 Wien, die Wohnbauförderung bewilligt worden. Im Rahmen dieser Förderung überwies das Land... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 zweiter Satz IIaEO §294 A
Rechtssatz: Das aufgrund des § 294 Abs 1 EO an den Verpflichteten erlassene Verfügungsverbot des Exekutionsgerichtes im Rahmen einer Forderungspfändung ist eine den Schutzgesetzen im Sinne des § 1311 zweiter Satz ABGB wenigstens gleichzuhaltende
Norm: , die - neben dem betreibenden Gläubiger - dem Schutz des Drittschuldners insofern dient, als er hiedurch vor (versehentlichen) - dem betreibenden Gläubige... mehr lesen...