Norm
EO §3 IIIARechtssatz
Bei Bewilligung der Exekution ist von den Angaben des Exekutionsantrages auszugehen und daher nicht zu prüfen, ob das Exekutionsobjekt besteht oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0000015Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.01.2019