Rechtssatz: Die Verpflichtung des Aufgeforderten, sich der Atemluftuntersuchung zu stellen, dient der Sicherung des Beweises für das Vorliegen einer allfälligen Alkoholbeeinträchtigung und ist es nicht dem Belieben eines Aufgeforderten anheimgestellt, zu entscheiden, wann und unter welchen Bedingungen er sich dem Alkomatentest stellt. Es ist Sinn und Zweck der Regelung, den Betreffenden so rasch wie möglich der Untersuchung zuführen zu können, um die Möglichkeit der Verschleierung des Zust... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, die StVO übertreten zu haben. Über den Berufungswerber wurde eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt S 16.000,-- verhängt. Im Zuge des Verfahrens änderte sich die Rechtslage dahingehend, dass seit 1. Jänner 2002 Geldbeträge in Bescheiden in Euro auszudrücken sind, sodass die Berufungsbehörde dazu verhalten ist, die ursprünglich in Schilling verhängte Strafe in Euro umzurechnen. Aus diesem Anlass kamen... mehr lesen...
Rechtssatz: Soweit der Berufungswerber die Unmöglichkeit einer ordnungsgemäßen Beatmung auf seine Zahnprothese zurückführt, vermag ihm dieses Vorbringen nicht zum Erfolg zu verhelfen, weil es ? wenn eine derartige Beeinträchtigung tatsächlich gegeben gewesen wäre ? Sache des Berufungswerbers gewesen wäre, zwecks Durchführung des Alkomattests die Zahnprothese aus dem Mund zu entfernen. Dass ihm dies nicht möglich gewesen wäre, wird nicht einmal vom Berufungswerber behauptet. mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sich am 29.11.2001, 23.30 Uhr bis 30.11.2001, 00.30 Uhr in 5760 Saalfelden geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt hin untersuchen zu lassen, obwohl er verdächtig war, den PKW mit dem Kennzeichen ZE-.. am 29.11.2001 gegen 23.30 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Rathaus 5760 Saalfelden in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Betrieb genommen zu haben. Er habe dadurch eine Ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Aufforderung zur Durchführung einer Atemluftuntersuchung im Verdachtsfall ist nach § 5 Abs 2 zweiter Satz Z 1 StVO nur bei Personen zulässig, die verdächtigt sind, ein Fahrzeug gelenkt zu haben. Bei bloßen Verdacht der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges darf eine Atemluftuntersuchung nicht durchgeführt werden und ist daher auch eine Verbringung des Aufgeforderten zur nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle zur Durchführung einer Atemluftuntersuchung unzulässig, wenn de... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 23.2.1996, Zahl: 95/02/0567, ausführte, ergibt sich aus dem klaren Wortlaut des § 5 Abs 2 zweiter Satz StVO, dass eine Berechtigung zur Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt bereits dann besteht, wenn eine Person bloß "verdächtig" ist, u. a. ein Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Dass die Weigerung der so "verdächtigten" Person, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersu... mehr lesen...
Rechtssatz: Lenkt der Beschuldigte ein Fahrrad bis zu einem bestimmten Standort und hatte der Beschuldigte auch ein Fahrrad in seiner Obhut und wies offensichtlich Alkoholisierungssymptome (Alkoholgeruch aus dem Munde, lallende Aussprache, schwankender Gang udgl.) auf, so ist der geschulte und ermächtigte Beamte berechtigt, den Beschuldigten zum Alkotest aufzufordern. Schlagworte Alkotest, Alkotestverweigerung, Fahrrad, Fahrradlenker, Alkoholisierungssymptome, Alkoholgeruch mehr lesen...
Rechtssatz: Eine 4 cm lange und zu nähende Verletzung an der Unterlippe in Verbindung mit einer Freilegung des Kieferknochens kann aus medizinischer Sicht zur Beatmungsunfähigkeit des Alkomaten führen. Schlagworte Beweiswürdigung mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Beschuldigte an der Unfallstelle zum Alkotest aufgefordert und wurde er mit dem Rettungsdienst zum Amtsarzt der Bundespolizeidirektion A gebracht und dort vom Meldungsleger vor seiner Überstellung in die psychiatrische Abteilung des LKH neuerlich zur Atemluftuntersuchung aufgefordert, so ist nicht von einem einheitlichen Tatgeschehen auszugehen, da, wenn nach einer erstmaligen Aufforderung zum Alkotest, dem der Betroffene nicht Folge leistet, die Amtshandlung nicht für... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verweigerung der Atemluftuntersuchung, welcher offenkundig keine Alkoholisierung zu Grund lag, rechtfertigt die Anwendung des § 20 VStG, weil der Tatbestand auf bloßen Ungehorsam reduzierbar ist. mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 01.07.2001 um 21.33 Uhr im Bezirkskrankenhaus Hall in Tirol, nachdem er Kraftfahrzeug Motorrad, Kennzeichen IL-, vermutlich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe, die Blutabnahme verweigert. Dadurch habe der Beschuldigte eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit c iVm § 5 Abs 4 StVO begangen und wurde über ihn gemäß § 99 Abs 1 lit c StVO eine Geldstrafe in der Höhe v... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verweigerung der Atemluftuntersuchung ist auch dann gegeben, wenn mehrere Versuche zu keiner gültigen Messung geführt haben (VwGH 20.4.2001, Zahl: 2001/02/0003). Dies liegt dann vor, wenn fünf Blasversuche kein gültiges Messergebnis ergeben, da die ?Blaszeit" zu kurz war. Es liegen auch keine medizinischen
Gründe: vor, dass der Beschuldigte nicht in der Lage gewesen wäre, den Alkomaten ausreichend zu beatmen, wenn der medizinische Sachverständigenbeweis ein diesbezügliches ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird beim Alkomatentest deshalb 15 Minuten zugewartet, weil davon auszugehen war, dass der Beschuldigte unmittelbar vor Antritt der Fahrt noch Alkohol zu sich genommen und auch die Kontrolle knapp nach dem vermuteten Trinkende stattgefunden hat, ist der Hinweis des Beschuldigten, nach Belehrung vor dem Alkomatentest durch die Beamten, "er lasse sich nicht pflanzen" als Alkotestverweigerung zu qualifizieren. Schlagworte Alkohol, Alkotest, Alkotestverweigerung, Belehrung, Zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtssprechung sind die Bestimmungen des § 3 VStG von Amts wegen wahrzunehmen und bildet die Zurechnungsfähigkeit eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. § 3 VStG gilt uneingeschränkt für alle Verwaltungsübertretungen. Die Frage ob der Täter zur Zeit der Tat zurechnungsfähig im Sinne des § 3 Abs 1 VStG war oder seine Zurechnungsfähigkeit im hohen Grad (§ 3 Abs 2 VStG) vermindert war, ist eine Rechtsfrage, die allerdings mit Hilfe eines ärztlichen Sachver... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion W*. N****** bestrafte R**** G*** in der lit b des Straferkenntnisses vom 29.11.2000, S****/00, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO mit einer Geldstrafe in Höhe von S 35.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 35 Tage) zuzüglich S 3.500,-- als auf diesen Punkt entfallender Kostenbeitrag zum erstinstanzlichen Verfahren. Im Spruch: des Straferkenntnisses wurde ihm unter lit b angelastet, am 21.10.2000, um 02,42 Uhr, in W... mehr lesen...
Rechtssatz: Jedes Verhalten des Untersuchten, das ein Zustandekommen des Tests verhindert, gilt als Weigerung, sich dem Alkotest zu unterziehen. mehr lesen...
Rechtssatz: Ist, gestützt auf das medizinische Sachverständigengutachten, davon auszugehen, dass der Beschuldigte nicht in der Lage gewesen ist, den Alkomaten ordnungsgemäß zu beatmen - für eine korrekte Beatmung des Alkomaten ist es erforderlich, dass der Proband nach einem tiefen Einatmen ohne Anstrengung gleichmäßig und ohne Unterbrechung möglichst lange durch das Mundstück in das Gerät bläst - so ist der Beschuldigte vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf nach § 5 Abs 2 StVO exkulpier... mehr lesen...
Rechtssatz: Tatbestand einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 StVO ist bereits die Verweigerung der Atemluftuntersuchung auf Alkoholgehalt, sodass eine nach Beendigung der Amtshandlung auf eigene Kosten durchgeführte Blutuntersuchung, bei der eine Blutalkoholkonzentration von lediglich 0,5 Promille festgestellt wurde, für die Strafbarkeit des Verhaltens ohne Bedeutung ist. Schlagworte Blutalkoholkonzentration, Atemluftuntersuchung, Blutuntersuchung, Amtshandlung, Atemalkoholmess... mehr lesen...
Vorweg wird darauf hingewiesen, dass sich die gegenständliche Berufungsentscheidung lediglich auf die Spruchpunkte 1) und 3) ? Bestrafung wegen Übertretung nach § 4 Abs 5, § 99 Abs 3 lit b der Straßenverkehrsordnung 1960 und Übertretung nach dem Führerscheingesetz - bezieht. Hinsichtlich des Spruchpunktes 2) des angefochtenen Straferkenntnisses (Bestrafung wegen Übertretung nach § 5 Abs 2, § 5 Abs 4, § 99 Abs 1 lit b StVO, Verweigerung des Alkomattestes) ist auf Grund der Rechtslage und de... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorschriften des § 5 Abs 2 StVO 1960 über die Verpflichtung von Personen zur Vornahme von Untersuchungen der Atemluft auf Alkoholgehalt, wo der bloße Verdacht des Lenkens für die Verpflichtung zur Vornahme derartiger Untersuchungen ausreicht, trifft die Verpflichtung zum Mitführen und Aushändigen des Führerscheins nur Personen, die ein Fahrzeug tatsächlich lenken bzw. unmittelbar vor der Anhaltung gelenkt haben. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 19.10.2000, GZ.: 15.1 3449/2000, wurde dem Berufungswerber angelastet, er habe am 16.8.2000 um 07.25 Uhr im Gemeindegebiet Krieglach, Bezirk Mürzzuschlag, auf der Erzherzog-Johann-Straße - Grazerstraße, zuletzt Longingasse, in Richtung Hauptplatz Krieglach, den Lastkraftwagen mit dem Kennzeichen in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigt Zustand gelenkt und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermäch... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Alkoholtestverweigerung nach § 5 Abs 2 StVO liegt nicht vor, wenn das Straßenaufsichtsorgan entgegen Punkt 10.) der Gebrauchsanweisung des verwendeten Dräger Atemalkoholmessgerätes 7110 MKIII A bei einer als "nicht verwertbar" ausgewiesenen Probendifferenz von 0,75 und 0,78 mg/l die Messung nicht erst dann wiederholt, wenn der Proband nach möglichen Fremdsubstanzen in der Atemprobe befragt wurde, sondern den Probanden ohne Befragung und ohne Wartezeit zu stärkerem Blasen i... mehr lesen...
I.) Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 24.10.1998, um 21.05 Uhr, im Ortsgebiet von 8692 Neuberg, auf der B 23, in Fahrtrichtung Mürzzuschlag, den Kombi mit dem Kennzeichen in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und habe sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht um 21.33 Uhr in Neuberg/M. geweigert, seine Atemluft mittels Alkomat unters... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Bestrafung wegen Verweigerung der zuerst erfolgten Aufforderung zum Alkoholtest nach § 5 Abs 2 StVO kommt nicht mehr in Betracht, wenn die Amtshandlung nach dem Abbruch des Alkoholtestes vom Straßenaufsichtsorgan vor der anwesenden Strafreferentin fortgeführt wird, weil der Proband aus nicht erklärbaren Gründen nur Fehlmessungen zustandebrachte, während der Blasversuche und auch danach stark hustete sowie auf eine nicht näher beschriebene Atemwegserkrankung hinwies, und da... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des §5 Abs2 zweiter Satz StVO wird keinesfalls ein "willkürliches Vorgehen der Behörde oder eine willkürliche faktische Amtshandlung eines behördlichen Organs" gedeckt (VfGH Slg 5295). Vielmehr muss eine Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung bestehen, die auf den Zeitpunkt des Lenkens zu beziehen ist. Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass die Voraussetzung des vorherigen Lenkens gegeben ist. Hingegen hat der auffordernde Gendarmeriebeamte weder ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 71 Abs.1 Z.4 iVm § 17 Abs.2 ChemG und iVm § 5 Abs.1 LMVO begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe von 5.000 S bis zu 200.000 S zu bestrafen, der Zubereitungen, in denen aromatische Kohlenwasserstoffe als Lösungsmittel mit einem die in § 4 LMVO festgelegten Grenzwerte übersteigenden Masseanteil enthalten sind, für andere als für gewerbliche Zwecke in Verkehr setzt; mit Ausnahme von Klebstoffen ist jedoch der Abverkauf solcher Zubereitungen auch... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 7.Juli 1999 um ca 02.05 Uhr in Salzburg, Ignaz-Harrer-Straße 55, als Fußgänger einen Verkehrsunfall verursacht und habe sich am 7.Juli 1999 um ca 03.00 Uhr im Landeskrankenhaus Salzburg, Unfallchirurgie, geweigert, die Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der öffentlichen Aufsicht untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, dass er sich ... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Verweigerung des Beschuldigten den Alkomattest durchzuführen sind keine nachteiligen Folgen aufgetreten, da dieser selbst bei erwiesener Alkoholisierung deswegen als Fußgänger nicht strafbar gewesen wäre. Überdies war nur er selbst der einzige Geschädigte dieses Verkehrsunfalls. Insgesamt sieht die Berufungsbehörde beim vorliegenden Sachverhalt die Voraussetzungen des § 21 Abs 1 VStG als gegeben an. Schlagworte § 5 Abs 2 zweiter Satz Z 2 StVO; Atemluftuntersuchun... mehr lesen...
Rechtssatz: Da der Beschuldigte als Fußgänger den vorliegenden Verkehrsunfall, bei dem nur er selbst einen Personenschaden erlitt, verursacht hat, wobei er auch alkoholisiert gewesen ist (diesbezügliche Alkoholisierungssymptome wurden auch vom Meldungsleger anlässlich der Amtshandlung im Krankenhaus wahrgenommen), war die Aufforderung zur Durchführung einer Atemluftuntersuchung gemäß § 5 Abs 2 zweiter Satz Z 2 StVO jedenfalls gerechtfertigt. Durch seine Verweigerung der Atemluftuntersuchun... mehr lesen...
Beachte Siehe hiezu VfGH G 211/98-9 vom 15. März 2000 Rechtssatz: Bei einer Fahrt von einigen Metern in der Parklücke und bei erwiesenem Umstand ?dass sich der Zweck der Fahrt? in dieser Bewegung erschöpfte, ist von keinen nachteiligen Folgen (der Alkoholisierung) und von geringer Schuld auszugehen. Schlagworte Tatfolgen, Verschulden, Absehen von Bestrafung mehr lesen...