Rechtssatz: Es bedarf keiner besonderen technischen Ausbildung, um abzuschätzen, welche Zeit der Proband in das Mundstück des Alkomaten bläst. Es ist jedermann leicht möglich, die Zeitspanne von wenigen Sekunden im Hinblick auf die geforderte Mindestdauer von drei Sekunden zu beurteilen. Zählt ein Sicherheitswachebeamter die Sekunden ungefähr mit, kann er mit ausreichender Sicherheit feststellen, ob der vom Alkomat ausgeworfene Ausdruck "Blaszeit zu kurz" auf einer tatsächlich zu kurzen Bl... mehr lesen...
Rechtssatz: Verursachte der Beschuldigte einen Verkehrsunfall, wobei er mit seinem Fahrzeug in einen Bach stürzte, sich nicht befreien konnte und das Bachwasser im Fahrzeug lebensgefährlich bis zum Halse steigt, der Beschuldigte gegenüber den bergenden Beamten aggressiv ist und in der Folge an die Unfallgeschehnisse sich nicht mehr erinnern kann, erlitt einen Unfallschock, der nicht nur seine Erinnerungslücke erklärt, sondern nach den Umständen beim Verkehrsunfall und während der Amtshandl... mehr lesen...
Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber im wesentlichen wie in gegenständlichem Bscheid umschrieben zur Last gelegt, wurden weiters Geldstrafen und für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen vorgeschrieben sowie erstinstanzliche Strafkostenbeiträge und der Ersatz von Barauslagen festgesetzt. Dieses Straferkenntnis gründet sich im wesentlichen auf die Anzeige der Frau Inspektorin Elfriede B vom 6.8.1992, in welcher folgender Sachverhalt wieder... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommen bei Verwendung eines Alkomaten zwar zwei Meßergebnisse zustande, sind diese jedoch wegen zu großer Probendifferenzen nicht verwertbar, ist auch in diesem Fall davon auszugehen, daß die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt erst abgeschlossen ist, wenn zwei gültige Meßergebnisse vorliegen. Seitens der Straßenaufsichtsorgane wird somit zu Recht die Vornahme einer weiteren Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verlangt Schlagworte Alkohol, Untersuchung der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat kein Wahlrecht zwischen dem Alkomatentest oder der Blutabnahme zur Feststellung des Blutalkoholspiegels. Erreicht der Beschuldigte die beim Alkomatentest erforderliche Mindestbeatmungsdauer von drei Sekunden nicht, setzt er ein Verhalten, welches ein gültiges Zustandekommen eines Alkomatenergebnisses verhindert und ist der Beschuldigte daher verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat E K mit Straferkenntnis vom 2.4.1992, Zl 3-****-91, schuldig erkannt, am 29. Mai 1991 um 10,55 Uhr auf der L***straße **** bei Straßenkilometer 0,700 zwischen N******/W*** und H******** die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert zu haben - obwohl er das Fahrzeug mit dem Kennzeichen W ***** in Betrieb genommen hatte und vermutet werden konnt... mehr lesen...
Beachte VwGH vom 24.11.1993, 93/02/0170, Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Rechtssatz: Das Tatbild der Inbetriebnahme ist bereits mit dem Ingangsetzen des Motors verwirklicht. mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt bei einem Beschuldigten der ordnungsgemäß, gemäß § 5 Abs 2 StVO, zum Alkotest aufgefordert wurde, eine Schädelprellung unter Ausschluß einer Gehirnerschütterung vor, macht der Beschuldigte auch keine sinnwidrigen Handlungen und Äußerungen, und gibt auf Fragen durchwegs sinnvolle Antworten, kann der Beschuldigte die Ablehnung der Vornahme des Alkotests verständlich zum Ausdruck bringen und bringt auch die Vornahme einer Lokalanästhesie keine Einschränkung der Dispositionsf... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein "Unfallsschock" führt nur in besonders gelagerten Fällen und bei einer gravierenden psychischen Ausnahmesituation zur Entschuldbarkeit eines Unterlassens eines pflichtgemäßen Verhaltens (hier Durchführung des Alkotests). Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallsbeteiligten - wie vorliegend - ist trotz eines sogenannten Unfallsschocks, in Verbindung mit einer begreiflichen affektativen Erschütterung, pflichtgemäßes Verhalten zumutbar, zumal von einem Kraftfahrer, welcher d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten, wonach er nicht alkoholisiert sei, weil er nur 2/4 l Wein getrunken habe und er sich in der Folge in das Landeskrankenhaus Villach zwecks Vornahme einer Blutuntersuchung begeben habe, exkulpiert nicht, da von einem tatbestandsmäßigen Verhalten dann auszugehen ist, wenn sich jemand bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs 2 StVO weigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO handelt es sich um ein Delikt, bei dem die Frage der tatsächlichen Alkoholbeeinträchtigung nicht maßgebend ist. Maßgebend sind nur solche Umstände, die die Vermutung der Beeinträchtigung einer Person durch Alkohol gerechtfertigt erscheinen lassen. Bereits Alkoholgeruch aus dem Mund rechtfertigt die Vermutung einer Alkoholisierung, sodaß bereits dadurch die Berechtigung, die Atemluft des Beschuldigten auf Al... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen den Beschuldigten folgendes Straferkenntnis erlassen: "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 01.04.1991 um 20,19 Uhr Ort: Im Gemeindegebiet von V******** auf der W***** A************ (A **), bei km 37, Richtungsfahrbahn St********. Fahrzeug: PKW ** *** * Tatbeschreibung: Die Untersuchung Ihrer Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion xx vom 27.3.1992, Zl St ****/91, wurde über den Beschuldigten W M eine Geldstrafe von insgesamt S 20.000,-- (Ersatzfreiheitstrafe im Nichteinbringungsfalle 20 Tage) verhängt, weil er 1. am Wachzimmer Wiener Str trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organs der Straßenverkehrsaufsicht sich geweigert hat, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er am 25.7.1991, um 21,15 Uhr, in S... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Einwand des Beschuldigten, daß er dem Alkotest nur dann zustimme, wenn ein Rechtsanwalt beigezogen werde, weil er Angst vor dem Gendarmeriebeamten habe, zielte darauf hin, die Durchführung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt faktisch zu verhindern, ohne sie ausdrücklich abzulehnen, was letzlich einer Verweigerung der Atemluftprobe gleichkommt. mehr lesen...
Rechtssatz: Das Geständnis, ein Fahrzeug in alkoholbeeinträchtigtem Zustand gelenkt zu haben, befreit nicht von der Verpflichtung, sich auf Verlangen durch ein hiezu befugtes Organ dem Alkotest zu unterziehen. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verpflichtung, sich einem Alkotest zu unterziehen, trifft auch einen Radfahrer. Wenn die Angaben des Meldungslegers darüber, weshalb bei der Durchführung des Alkotestes kein gültiger Versuch zustandekam, glaubwürdig sind, der Berufungswerber hingegen hiefür keine logische Erklärung zu erbringen vermag, so ist der Tatbestand der Verweigerung des Alkotestes als erwiesen anzusehen. Daß der Berufungswerber dachte, daß die Angelegenheit damit, daß kein gültiger Blasversuch zusta... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein sogenannter "Unfallsschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei einer gravierenden psychischen Ausnahmesituation das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallsbeteiligten ist trotz eines sogenannten Unfallsschocks in Verbindung mit einer begreiflichen affektativen Erschütterung pflichtgemäßes Verhalten zumutbar, zumal von einem Kraftfahrer, welcher die Risiken an der Teilnahme am Straßenverkehr auf sich... mehr lesen...
Rechtssatz: Glaubwürdigkeit des als Zeugen einvernommenen Meldungslegers nicht beeinträchtigt, wenn sich dieser nach über neun Monaten an den Vorfall - eine reine Routineangelegenheit - nicht mehr in allen Einzelheiten erinnern kann. Tatbestand der Verweigerung des Alkotestes erfüllt, wenn der Berufungswerber trotz entsprechender Belehrung bei vier Blasversuchen jedes Mal zu kurz in das Gerät hineingeblasen hat. Obstruktive Bronchitis führt nicht dazu, daß daß die Ausatmungszeit signifikan... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion xx vom 13. Jänner 1992 wurde der Beschuldigte der Übertretung des §5 Abs2 StVO für schuldig befunden und über ihn gemäß §99 Abs1 litb StVO eine Geldstrafe in Höhe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 15 Tage) verhängt, weil er sich am 14. Jänner 1991, um 2,35 Uhr, in xx, im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus, in der Unfallabteilung gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweig... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des §5 Abs2 iVm §99 Abs1 litb StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 13 Tage) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 10. August 1991 um 6,55 Uhr in O************* auf einem Acker in unmittelbarer Nähe der T*********mühle die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von ... mehr lesen...
Rechtssatz: Können die geschulten Organe der Straßenaufsicht begründet vermuten, daß sich Personen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befinden, können sie zur Durchführung des Alkotests auffordern und bedeutet die Nichtbefolgung dieser Aufforderung eine Verweigerung des Alkotests, unabhängig davon, daß der Beschuldigte erklärte und zugibt, alkoholisiert zu sein. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Aufforderung zur Durchführung des Alkotests kann durch die Organe der Straßenaufsicht auch auf einer Privatstraße ausgesprochen werden, wenn die Fahrt des Beschuldigten in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr stattfand. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO handelt es sich um einen Ungehorsamsdelikt, bei dem die Frage der tatsächlichen Alkoholbeeinträchtigung nicht maßgebend ist, sondern der Umstand, ob eine ausreichende Vermutung hiefür vorliegt. Für die Vermutung eines durch Alkoholgenuß beeinträchtigten Zustandes ist der Genuß einer bestimmten Alkoholmenge oder eine tatsächliche Alkoholbeeinträchtigung nicht notwendig. Maßgebend sind vielmehr nur solche Ums... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 12.1.1970, Zl. 205/70; VwGH v. 19.3.1987, Zl. 86/02/0130. Rechtssatz: Keine Strafbarkeit wegen Verweigerung des Alkomattestes, wenn die Aufforderung hiezu ohne nähere
Begründung: erst etwa 13 Stunden nach dem Lenkzeitpunkt ergangen ist und daher die Erzielung eines Nachweises der Alkoholisierung zu diesem Zeitpunkt von vornherein nicht zu erwarten war. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Erscheint beim Alkomaten, am Display, das Zeichen "BAT", so handelt es sich dabei um eine kurzfristig zu geringe Spannung des Alkomaten, die bei einem mobilen Alkomaten durch die Erhöhung der Drehzahl des Motors sofort ausgeglichen werden kann. Auf das Alkomatenmeßergebnis wirkt sich dies nicht aus, weil der Alkomat nach Erhöhung der Drehzahl sofort wieder betriebsbereit ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Vermutung eines durch Alkoholgenuß beeinträchtigten Zustandes ist der Genuß einer bestimmten Alkoholmenge oder eine tatsächliche Alkoholbeeinträchtigung nicht notwendig. Maßgebend sind vielmehr nur solche Umstände, die die Vermutung zur Beeinträchtigung einer Person gerechtfertigt erscheinen lassen. Bereits Alkoholgeruch aus dem Mund rechtfertigt die Vermutung einer Alkoholisierung, so daß eine Berechtigung, die Atemluft der Beschuldigten auf Alkohol zu untersuchen und ... mehr lesen...
Im Punkt 2) des angefochtenen Straferkenntnisses wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 7. Juni 1991 um 21,50 Uhr die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl er das Fahrzeug PKW am 7. Juni 1991 in der Zeit zwischen 19,15 und 19,30 Uhr auf der B x im Gemeindegebiet G gelenkt hatte und vermutet werden konnte, daß er sich bei dieser Fahrt in einem ... mehr lesen...
Beachte Ebenso: Senat-KO-92-022 Rechtssatz: Die Aufforderung zum Alkotest darf auch noch fünf Stunden nach dem Lenken erfolgen. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Übertretung des § 5 abs 2 StVO ist bereits mit der erstmaligen Weigerung, den Alkotest vorzunehmen, vollendet und der Betroffene hat keinen Anspruch darauf, gleichsam so lange aufgefordert zu werden, bis ein gültiges Ergebnis zustande kommt. Der Meldungsleger ist nicht verpflichtet, nach einem untauglichen Versuch den Beschuldigten mehrfach zum blasen in den Alkomaten aufzufordern. mehr lesen...
Rechtssatz: Unterzieht sich der Beschuldigte einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt mittels Alkomat und kommen gültige Meßergebnisse zustande, ist der Beschuldigte nach Vorliegen solcher Ergebnisse nicht gehalten, der an ihn gerichteten Aufforderung sich neuerlich einer Atemluftuntersuchung mittels Alkoteströhrchen zu entsprechen. Gleichfalls besteht für den Beschuldigten bei einer solchen Sachlage keine Verpflichtung, der Aufforderung Folge zu leisten und sich einem im öffentli... mehr lesen...