RS UVS Oberösterreich 2002/08/12 VwSen-108362/13/Br/Rd

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.08.2002
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Rechtssatz

Eine 4 cm lange und zu nähende Verletzung an der Unterlippe in Verbindung mit einer Freilegung des Kieferknochens kann aus medizinischer Sicht zur Beatmungsunfähigkeit des Alkomaten führen.

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Beweiswürdigung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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