Beachte Siehe hiezu VfGH G 211/98-9 vom 15. März 2000 Rechtssatz
Bei einer Fahrt von einigen Metern in der Parklücke und bei erwiesenem Umstand ?dass sich der Zweck der Fahrt? in dieser Bewegung erschöpfte, ist von keinen nachteiligen Folgen (der Alkoholisierung) und von geringer Schuld auszugehen.
Schlagworte Tatfolgen, Verschulden, Absehen von Bestrafung