Rechtssatz: Die Verpflichtung zum Mitwirken an der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes bedeutet nicht, hinsichtlich der Erhebungen der Exekutivorgane initiativ tätig werden zu müssen. mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 24.8.1999 um ca. 10.00 Uhr in Graz 4, Afritschgasse 25, als Lenker des Personenkraftwagens 1) obwohl sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, sein Fahrzeug nicht sofort angehalten; 2) obwohl sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, trotz Aufforderung... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Nichtmitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes nach § 4 Abs 1 lit c StVO wurde durch das umschriebene Verhalten: "Sie haben sich geweigert, zur Sachverhaltsfeststellung ins Wachzimmer zu kommen, und konnten zu Hause bei mehreren Nachschauen nicht angetroffen werden" nicht begangen. So beschränkt sich diese Bestimmung auf eine vorwiegend passive Mitwirkungspflicht und konzentriert sich im Wesentlichen auf den Ort des Verkehrsunfalles bzw auf die Vermeidung eines Nacht... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft X hat gegen den Beschuldigten das angefochtene Straferkenntnis erlassen. Darin wurde ihm zur Last gelegt, dass er am ** *** 19** gegen 5,00 Uhr im Ortsgebiet von E***, G***, bei der Fahrt aus Richtung H*** kommend in Richtung L***-Gasse als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges (Sattelzugfahrzeug **** mit Sattelanhänger ***) 1. das Vorschriftszeichen ?Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 to Gesamtgewicht? bei der Fahrt in die G*** nicht beachtet hat und die Fahrt auf... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 29.02.2000 zur Zahl 3a-VU-19268/99 wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie standen am 01.02.1999, um ca 01.20 Uhr, als Lenker des Kombi IM-, auf der Ötztal Bundesstraße B 186, im Ortsgebiet von Sölden, auf Höhe der Einfahrt zum Hause Hof Nr 285, bei Strkm 36,200, taleinwärts fahrend, mit einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fußgänger schwer verletzt wurde, in einem ursächlichen Zusammenhang u... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Begriff ?sofort anhalten? ist streng auszulegen. Auch bei einer Behinderung des nachfolgenden Verkehrs ist zumindest für kurze Zeit unmittelbar am Unfallsort anzuhalten. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe am 10.12.1999 um 14.30 Uhr den PKW, Kennzeichen IL-, im Ortsgebiet von Seefeld, den Riehlweg in nördliche Richtung bis zum Haus Nr 444 gelenkt, wobei er gegen den PKW der I. gestoßen sei, wodurch an diesem Fahrzeug Sachschaden entstanden sei. Er habe es in der Folge unterlassen, obwohl er durch sein Verhalten mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang stand, 1. ohne unnö... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 15.1.1999, in der Zeit von 23.35 Uhr bis 23.45 Uhr, dem G M F seinen PKW mit dem Kennzeichen im Gemeindegebiet von Weitendorf, auf der A 9 Pyhrnautobahn, auf Höhe der Abfahrt Wildon, Rampe C, Strkm 0,010, Richtungsfahrbahn Spielfeld-Linz, zum Lenken überlassen, obwohl dieser nicht im Besitz der erforderlichen Lenkberechtigung war und sei dadurch an den in der Folge von M G verursachte... mehr lesen...
Rechtssatz: Der mitfahrende Zulassungsbesitzer ist nicht schon deshalb nach § 4 Abs 1 StVO an einem Verkehrsunfall ursächlich beteiligt, weil die Person, der er seinen PKW zum Lenken überlassen hatte und die daraufhin den Verkehrsunfall verursachte, nicht im Besitze der erforderlichen Lenkberechtigung war. Eine ursächliche Beteiligung des Zulassungsbesitzers würde dann vorliegen, wenn zB der betreffende Lenker offensichtlich (wegen Trunkenheit) nicht zum Lenken des überlassenen Fahrzeuges ... mehr lesen...
Nach dem Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Krems an der Donau vom **.**.***, Zl ******, wurde Herr A**** V**** für schuldig befunden, dass er am **.**.****, 14,20 Uhr, im Gemeindegebiet von L*****, auf der B **, nächst dem Strkm **, in Fahrtrichtung G****, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens 1. bei einem Verkehrsunfall insofern an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt hat, als er nicht tätig geworden ist im Hinblick auf die an der Un... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verpflichtung des § 4 Abs 1 lit c StVO dient dem Zweck, den Organen der öffentlichen Sicherheit die Aufnahme des Tatgeschehens zu erleichtern und zu gewährleisten, dass die Behörde ein der Wirklichkeit entsprechendes Bild des Unfallherganges, seiner Ursachen und Folgen gewinnt. Dies beinhaltet die Verpflichtung, das Eintreffen der Organe der öffentlichen Sicherheit am Unfallsort abzuwarten, auch um Feststellungen zur Person der beteiligten Fahrzeuglenker in der Richtung tre... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit der Strafverfügung der belangten Behörde vom 29.6.1999 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 14.6.1999 um 08.20 Uhr in Graz unmittelbar nach der Kreuzung der Keplerstraße mit der Neubaugasse auf Höhe des Hauses Keplerstraße Nr. 26 als Lenker des PKW (Taxi) mit dem behördli... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde dem Berufungswerber im Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung nach § 11 Abs 1 und § 4 Abs 1 lit a StVO nach seinem Einspruch lediglich mitgeteilt, "dass das gegen ihn eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren mit dem angeführten Aktenzeichen gemäß § 45 Abs 1 VStG eingestellt wurde", obwohl der vorangegangene Aktenvermerk die Einstellung nur hinsichtlich der Übertretung nach § 4 Abs 1 lit a StVO näher begründet hatte, gilt tatsächlich das gesamte unter der Geschäftszahl ... mehr lesen...
Beachte VwGH v. 22.4.1998, Zl 97/03/0353 Rechtssatz: Die Verpflichtung, sich nach einem Unfall des Alkoholgenusses zu enthalten, besteht auch dann, wenn nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ein Identitätsnachweis nicht erfolgt und eine Verständigungspflicht nach §4 Abs5 StVO 1960 gegeben ist, hat es doch auch in diesem Fall - wenngleich nicht notwendigerweise an der Unfallstelle - zu einer amtlichen Tatbestandsaufnahme zu kommen, die allfällige Feststellungen über einen alkoholb... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird der Beschuldigten vorgeworfen, sie sei am 11.07.1998 um 08.05 Uhr in Salzburg, Estraße 57, als Lenkerin des PKW mit dem polizeilichen Kennzeichen S-376 DE mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen: 1. sofort anzuhalten 2. an der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken 3. ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle zu verständigen, da ein Identitätsnachweis nicht erfolgte. Si... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Übertretung des § 4 Abs 1 lit c StVO kann durch die unterschiedlichsten Verhaltensweisen (zB durch das Verlassen des Unfallortes bei amtlicher Tatbestandaufnahme oder durch einen sogenannten ?Nachtrunk?) begangen werden (VwGH 22.4.1998, 97/03/0353). Für den Vorwurf einer Übertretung dieser
Norm: reicht daher nicht bloß das Zitat der verba legalia aus, sondern ist das konkrete Verhalten, worin ein Nichtmitwirken an der Feststellung des Sachverhaltes gesehen wird, vorzuwerfen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufungswerberin vorgeworfen, sie habe "am 01.12.1998 um 18.30 Uhr in Krumegg, auf der L 367, Höhe StrKm. 6,250, Richtung Laßnitzhöhe, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen GU Punkt 1) dieses gelenkt und sind mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben an der Sachverhaltsfeststellung nicht mitgewirkt, da Sie es durch Verlassen der Unfallstelle unmöglich gemacht haben, Ihre körperliche und geistige Verfassung zum Unfal... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verschmutzung der Kleidung bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und das daraus resultierende Bedürfnis, zu Hause die Kleidung zu reinigen und sich zu waschen, entschuldigt es nicht, die Unfallstelle entgegen § 4 Abs 1 lit c StVO zu verlassen und die Unfallmeldung nach § 99 Abs 2 lit e iVm § 31 Abs 1 StVO um eine Stunde zu verzögern. So kann hier von einem nötigen Aufschub nicht gesprochen werden. Schlagworte Verkehrsunfall Sachschaden Mitwirkungspflicht Verständigu... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 15.3.1999, um 18.30 Uhr, in Demmeldorf, Kreuzungsbereich der L 427, bei Strkm 2,8, mit einer Gemeindestraße, Gemeindegebiet St. Lorenzen/W., als Lenker des Kombi mit dem Kennzeichen HB Punkt 1) dieses gelenkt und sei mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe an der Sachverhaltsfeststellung nicht mitgewirkt, da er es durch Verlassen der Unfallstelle unmöglich gema... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Übertretung nach § 4 Abs 1 lit c StVO wurde zur Last gelegt, dass es der Unfallbeteiligte "durch Verlassen der Unfallstelle" unmöglich gemacht habe, seine körperliche und geistige Verfassung zum Unfallszeitpunkt festzustellen. Dies war jedoch nicht zutreffend, da der Betreffende vom Unfallsort mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus transportiert wurde und erst das Krankenhaus vor dem Eintreffen der Gendarmeriebeamten verlassen hatte. So hätte erst in diesem Spital ein Alk... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgendes vorgeworfen: ?Der Beschuldigte Dr. S. hat am 5.1.1999 um 20.25 Uhr in Ibk, Krzg Anichstr. - Bürgerstr. als Lenker des Pkws I- 1) den Führerschein und 2) den Zulassungsschein nicht mitgeführt 3) als ursächlich Beteiligter an einem Verkehrsunfall mit Personen- Sachschaden dadurch nicht an der Sachverhaltsermittlung mitgewirkt, daß er sich vor Abschluß der polizeilichen Unfallsaufnahme aus der Innsbrucker Klinik entfe... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anhalte- sowie die Meldepflicht ist einerseits das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintrittes eines Sachschadens, andererseits in subjektiver Hinsicht das Wissen oder fahrlässige Nichtwissen vom Eintritt eines derartigen Schadens (VwGH vom 24.10.1984, Zahl: 84/02/0038). Die Anhalteverpflichtung setzt zunächst voraus, dass das Verhalten des Fahrzeuglenkers am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht. Soweit vom Beschuldigten (... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 20.8.1999, um 16.30 Uhr, im Gemeindegebiet P, auf der Gemeindestraße in Z, 400 m noerdlich des Hauses Z, von P kommend, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen dieses gelenkt und sei mit einem Verkehrsunfall in ursaechlichem Zusammenhang gestanden und habe an der Sachverhaltsfeststellung nicht mitgewirkt, da er nach dem Zusammenstoß seinen PKW rueckwaerts rollen gelassen habe und dadur... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 4 Abs 1 lit c StVO liegt nicht vor, wenn die Unfallendlage vom Unfallbeteiligten nicht bewusst verändert worden ist, weil dessen PKW nach der unmittelbaren Kollision durch die Krafteinwirkung zurückgestoßen wurde und noch etwas weiter zurückrollte (hier vom ursprünglichen Kollisionspunkt drei Meter zurück). Kein Fahrzeuglenker kann dafür verantwortlich gemacht werden, dass er es bei einem Verkehrsunfall nicht schafft, sein Fahrzeug unmittelbar am Kollisi... mehr lesen...
Mir dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber in den Punkten 1.) bis 10.) vorgeworfen, er habe "am 12.2.1999, in Graz, als Lenker des PKWs G 1.) um ca. 16.25 Uhr, in Höhe des Hauses Schönaugürtel 21 - 23 / Pestalozzistraße, von der Pestalozzistraße kommend in Richtung Schönaugürtel bei der vorangeführten Kreuzung, vor der das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" angebracht ist, durch Einbiegen den Vorrang eines auf dem Schönaugürtel in westlicher Richtung fahrenden PKWs nicht beac... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Mitwirkungspflicht im Sinne des § 4 Abs 1 lit c StVO bedeutet grundsätzlich, dass der Unfallbeteiligte im Hinblick auf die Erhebungen und Feststellungen tätig werden muss, die seitens der Organe der öffentlichen Aufsicht an der Unfallstelle erfolgen müssen (VwGH 8.7.1971, 1459/70; ZVR 1972/128). Unmittelbar gegenüber dem Unfallgegner besteht diese Verpflichtung aber nicht. In diesem Sinne besteht bei Einschreiten der Polizei keine Verpflichtung gegenüber dem Unfallsgegner m... mehr lesen...
I.) Mit den angefochtenen Punkten 2a) bis c) des aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnisses der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er sei am 7.2.1998, um 23.55 Uhr, in Pernegg a. d. Mur, auf der B 335, auf Höhe Strkm. 4,2, in Fahrtrichtung Bruck/Mur mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden, da er den in der Mitte der Fahrbahn aufgestellten Leitbaken umgefahren habe, wodurch dieser beschädigt worden sei und habe es unterl... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 4 Abs 1 lit b StVO ist die Vorhaltung, durch die Unterlassung welcher konkret erforderlichen Absicherungsmaßnahme(n) die zur Vermeidung von Folgeschäden normierte Absicherungspflicht nach einem Verkehrsunfall verletzt wurde. So kann die Absicherungspflicht nach § 4 Abs 1 lit b StVO aus verschiedenen Handlungen (Maßnahmen) bestehen. Im Anlassfall - der in der Mitte der Fahrbahn aufgestellte Leitbaken wurde umgefahren - hät... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes gemäß §4 Abs1 litc StVO bedingt je nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedliche Verhaltensweisen der an einem Verkehrsunfall beteiligten Personen. Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht durch Verlassen der Unfallstelle kommt nur in Frage, wenn es bei einem Verkehrsunfall überhaupt zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat. Dies ist immer dann der Fall, wenn es sich um eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine durch das Anhalten zu erwartende Behinderung des Verkehrsflusses ist nicht geeignet, die Anhalteverpflichtung außer Kraft zu setzen. mehr lesen...