Rechtssatz: Dass der Berufungswerber nach den Ausführungen des Sachverständigen in der Verhandlung den von ihm verursachten Verkehrsunfall mit Sachschaden weder akustisch noch haptisch hätte wahrnehmen müssen, vermag ihn nicht zu entlasten, war doch der Berufungswerber ? wie auch der Sachverständige treffend festgestellt hat ? verpflichtet, an einer derart engen Straßenstelle nicht nur besonders langsam und sorgfältig zu fahren, sondern auch durch regelmäßigen Blick in die eigens dafür vor... mehr lesen...
Rechtssatz: Kann nicht mit der strafrechtlich gebotenen Sicherheit festgestellt werden, dass der Beschuldigte als Lenker eines Pkw bei gehöriger Aufmerksamkeit den Verkehrsunfall hätte erkennen können, weil es aufgrund des Umstandes, dass am Fahrzeug des Beschuldigten die Stoßstange nicht beschädigt wurde, eher unwahrscheinlich ist, dass der Fahrzeuglenker die Berührung mit einem anderen Fahrzeug hätte wahrnehmen können und auch am Fahrzeug des Beschuldigten kein Schaden entstanden ist, so... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschuldigte hätte bei gehöriger Aufmerksamkeit einen von ihr verursachten Verkehrsunfall im Zuge eines Ausparkvorganges bemerken müssen, wenn das Anstoßgeräusch auch im angrenzenden Schulgebäude hörbar war und diese auch wegen eines ?Geräusches" kurzfristig aus dem Fahrzeug ausgestiegen ist. Schlagworte Ausparken, Verkehrsunfall beim Ausparken, gehörige Aufmerksamkeit, Meldepflicht, Gendarmerie, Polizei mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde der Einspruch der Berufungswerberin gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 25.08.2004, Zl VK-7926-2004 als unbegründet abgewiesen. Dieser Einspruch bezog sich nur auf die Strafhöhe. Der Schuldspruch in Bezug auf folgende Fakten ist sohin in Rechtskraft erwachsen: 1. Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei-... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschuldigte hat die nächste Polizeidienststelle nicht ?ohne unnötigen Aufschub" iS des § 4 Abs 1 lit c StVO von einem Verkehrsunfall, mit dem sie in ursächlichem Zusammenhang stand, verständigt, wenn diese Verständigung erst circa 2 ½ Stunden ? nach Wahrnehmung eines Arzttermins und zwischenzeitiger Heimfahrt - nach dem Verkehrsunfall erfolgte. Schlagworte Verkehrsunfall, Verständigung der Polizei, Verständigung ohne unnötigen Aufschub, Arzttermin, Heimfahrt, Meldepfl... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber als Fahrzeuglenker ist verpflichtet sofort anzuhalten, wenn ihm bewusst gewesen ist, dass er zumindest sehr knapp an einem anderen Fahrzeug vorbei gefahren ist und er auch ein akustisches Geräusch gehört hat. Dies umso mehr, wenn er selbst von der Möglichkeit ausging, eine Fahrzeug gestreift zu haben, und den Vorfall seinem Chef mitteilte. Durch Weiterfahrt bis zum nächsten Parkplatz entspricht der Berufungswerber dem Anhaltegebot nicht. Ebenso erfüllte der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs.6 Z1 lita FSG gilt als schwerer Verstoß gemäß Abs.3 eine Übertretung des § 4 Abs.1 lit.a StVO (Fahrerflucht). Zum Tatzeitpunkt befand sind der Berufungswerber noch innerhalb der zweijährigen Probezeit iSd § 4 Abs.1 FSG, somit ist die Anordnung einer Nachschulung rechtens. Schlagworte Nachschulung, Rechtskraft, Bindungswirkung mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen: ?Tatzeit: 02.06.2003 um 14.30 Uhr Tatort: Gemeinde Kössen, Niederachen, vor Einfahrt zu Haus Nr. 1 Oa (G. J.) Fahrzeug: Zugmaschine mit Heuwagenangänger, XY 1. Sie haben nach einem Verkehrsunfall, mit dem Ihr Verhalten am Unfallort in ursächlichem Zusammenhang stand, das von Ihnen gelenkte Fahrzeug nicht sofort angehalten. 2. Sie haben es unterlassen, nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit de... mehr lesen...
Rechtssatz: Diversionelle Erledigung eines gerichtlichen Strafverfahrens erzeugt keine Bindung im Verwaltungsstrafverfahren. Beweiswürdigung im Sinne objektiver Anhaltspunkte für ein Unfallereignis. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten nachstehender Sachverhalt spruchgemäß zur Last gelegt: ?Tatzeit: 18.5.2004 um ca 17.15 Uhr Tatort: Innsbruck, Innrain in nordöstlicher Richtung auf der Höhe des Hauses Innrain Nr 7 Fahrzeug: LKW, XY 1. Sie haben es unterlassen, nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem ihr Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang stand, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub zu verständi... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: Sie haben am 22.09.2003 in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 14.30 Uhr den PKW XY in I., von der M. Straße kommend, links in die M. Straße einbiegend gelenkt obwohl Ihr Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden ist, unterlassen 1) das Fahrzeug sofort anzuhalten, 2) an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, indem Sie ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 05.12.2003 um ca. 12.00 Uhr Tatort: Innsbruck, Bundesstraße-Ortsgebiet Stadt Innsbruck im Kreisverkehr östl vom DEZ Fahrzeug: Pkw, XY 1. Sie haben es unterlassen, nach einem Verkehrsunfall, mit dem Ihr Verhalten in ursächlichem Zusammenhang stand, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, weil Sie es durch Verlassen der Unfallstelle unmöglich gemacht h... mehr lesen...
Der Berufungswerber ist als Lenker des PKW W-35 im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden am 30.3.2003 (im Straferkenntnis erkennbar unrichtig 30.3.2004), 20.45 Uhr, in Wien, S-straße wegen unterlassener Unfallmeldung, Lenken des KFZ in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand sowie wegen Verletzung der Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes (infolge eines getätigten Nachtrunks) bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Verschulden eines Kraftfahrzeuglenkers, der nach Verursachung eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden in durch Alkohol beeinträchtigtem Zustand die Unfallmeldung unterlässt und trotzdem einen Nachtrunk tätigt, ist erheblich selbst dann, wenn er durch den Verkehrsunfall einen leichten Schock erlitten haben oder ob der befürchteten Reaktion seiner Gattin wegen des am (eigenen) Fahrzeug entstandenen Schadens in berechtigter Sorge gewesen sein sollte. mehr lesen...
Rechtssatz: Wer innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 6 Stunden nach einem von ihm verursachten, jedoch nicht gemeldeten Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden noch einen Nachtrunk tätigt, sodass die Feststellung des Sachverhaltes trotz verwertbarer Alkomatmessung erst nach umfangreichem Beweisverfahrens mit medizinischem Sachverständigengutachten möglich ist, erschwert die sichere Feststellung von Art und Ausmaß seiner möglichen Alkoholisierung im Tatzeitpunkt erheblich und verletzt s... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 10.10.2003, Zl 3-*****-02, erkannte die Bezirkshauptmannschaft X den nunmehrigen Berufungswerber der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs 1 lit c StVO (Punkt 1) und § 4 Abs 5 StVO (Punkt 2) schuldig und verhängte hiefür zu Punkt 1 gemäß § 99 Abs 2 lit a StVO und zu Punkt 2 gemäß § 99 Abs 3 lit b StVO Geldstrafen (zu Punkt 1: ? 218,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 3 Tage), zu Punkt 2: ? 145,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Tage)) unter gleichzeitiger Vorschreibun... mehr lesen...
Rechtssatz: Alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, haben an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Die Mitwirkungspflicht (Nichtverlassen der Unfallstelle) besteht nur dann, wenn es zu einer amtlichen Unfallaufnahme kommt oder zu kommen hat. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Die Weiterfahrt eines unverschuldet an einem Auffahrunfall Beteiligten in der irrigen Annahme, dass das Stoßereignis vom Abrutschen von der Kupplung ausging, verstößt hier nicht gegen § 4 Abs. 5 StVO. Ein Verstoß gegen die rechtzeitige Meldepflicht kann hier nicht zur Last gelegt werden, selbst wenn die Meldung des Unfalls erst nach einer Stunde erfolgte. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird die Beschuldigte nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und nach vier erfolglosen Atemalkoholtests sowie nach ihrem Einwand die Unfallfolgen betreffend (Verletzungen am Kinn und der Unterlippe) und einer abgeklungenen Lungenerkrankung vom Meldungsleger dem Amtsarzt vorgeführt, sodann an der Beschuldigten eine klinische Untersuchung durchgeführt, sind rechtlich gesehen die vom Meldungsleger ursprünglich verlangten Atemalkoholuntersuchungen als gegenstandslos anzusehen, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Steht aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens fest, dass der Berufungswerber mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang steht, ist jedoch ein sicherer Nachweis dafür, dass der Berufungswerber den Verkehrsunfall, somit die Berührung zwischen den beiden Kraftfahrzeugen hätte wahrnehmen oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen, nicht möglich, so ist der Berufung Folge zu geben und das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. (Einstell... mehr lesen...
Rechtssatz: Bestehen erhebliche Zweifel, ob der Beschuldigte bei gehöriger Aufmerksamkeit den Verkehrsunfall und einen von ihm verursachten Sachschaden, nämlich eine Beschädigung an der Fahrzeugstoßstange einer Dritten, hat erkennen können, so hat der Beschuldigte eine Verletzung des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO nicht zu verantworten und ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Verkehrsunfall, Sachschaden, Stoßstange, in dubio... mehr lesen...
Beachte VwGH 26.5.1993, 92/03/0008 Rechtssatz: Aus § 4 Abs 1 lit c StVO ergibt sich nicht die Verpflichtung, die Beteiligung am Unfall zuzugeben, also ein Geständnis abzulegen. Diese Bestimmung umfasst keine, mit Verfassungsgrundsätzen in Widerspruch stehende Verpflichtung zur Aussage oder gar zu einem Geständnis. mehr lesen...
Rechtssatz: Ergibt das durchgeführte Beweisverfahren, dass der Berufungswerber - als Lenker des Kraftfahrzeuges - als Verursacher des Sachschadens anzusehen ist, lässt sich jedoch ein sicherer Nachweis dafür, dass der Berufungswerber die Berührung und somit den Verkehrsunfall mit Sachschaden hätte wahrnehmen oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen nicht erbringen, ist der Berufung Folge zu geben und das Verwaltungsverfahren einzustellen. (Einstellung des Verfahrens) Sch... mehr lesen...
Rechtssatz: Der an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligte Beschuldigte ist - unabhängig von der Frage wer Schuld am Verkehrsunfall mit Sachschaden trägt - verpflichtet, zunächst sofort anzuhalten und in weiterer Folge den in der StVO normierten Verpflichtungen, wie Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes, Datenaustausch und gegenseitiger Identitätsnachweis bzw Erfüllung der Meldepflicht, nachzukommen. Schlagworte Sachschaden und Verkehrsunfall, Verschulden... mehr lesen...
Rechtssatz: Steht das Verhalten des Beschuldigten mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang, so ist ein Verschulden schon dann anzunehmen, wenn dem Schädiger bei gehöriger Aufmerksamkeit Umstände zu Bewusstsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles zu erkennen vermochte. Selbst wenn der Beschuldigte von seiner Position aus (das Fahrzeug des Beschuldigten und eines Dritten waren knapp nebeneinander geparkt) weder das Anstoßgeräusch hätte höre... mehr lesen...
Rechtssatz: Steht der Beschuldigte mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang und sind ihm auch die objektiven Umstände zu Bewusstsein gekommen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit Sachbeschädigung zu erkennen vermochte, verlässt er jedoch die Unfallstelle nachdem er ein oder zwei Fahrzeuge abgewartet hat, um circa 200 m entfernt wiederum anzuhalten, so kommt der Beschuldigte seiner Anhaltepflicht nicht schon dadurch nach, dass er das Fahrzeug... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Lenker eines Kraftfahrzeuges muss die Abmessungen seines Fahrzeuges einschätzen können. Schlagworte Parkschaden, visuelle Wahrnehmbarkeit mehr lesen...
Rechtssatz: Der Lenker eines Fahrzeuges, der mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, kommt seiner Anhaltepflicht nicht schon dadurch nach, dass er das Fahrzeug kurzfristig an der Unfallstelle zum Stillstand bringt, im Übrigen aber ? ohne auszusteigen und ohne zwingenden Grund ? mit dem Fahrzeug die Unfallstelle wieder verlässt. Schlagworte Anhaltepflicht, Mitwirkungspflicht, Sachschaden, Verkehrsunfall, Verschulden mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 17.5.2003, um 23.20 Uhr, in der Gemeinde A, im Ortsgebiet, Strkm. 0.42 den Kombi gelenkt und sei 1. mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe sein Fahrzeug nicht sofort angehalten. 2. Er sei mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe an der Sachverhaltsfeststellung nicht mitgewirkt, da er es durch Verlassen der Unfallstelle ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 4 Abs 1 lit b StVO ist der Vorhalt, welche Absicherungsmaßnahmen nach dem Verkehrsunfall zur Vermeidung von Folgeschäden hätten getroffen werden müssen. Im Anlassfall - die in der Fahrbahnmitte auf einer Verkehrsinsel aufgestellten Gebotszeichen wurden umgefahren - wurde dem Berufungswerber das Nichtentfernen von Teilen, die in die Fahrbahn ragten, zur Last gelegt. Dieser Vorhalt war verfehlt, weil zumindest einer der bei... mehr lesen...