Die Beschuldigte hätte bei gehöriger Aufmerksamkeit einen von ihr verursachten Verkehrsunfall im Zuge eines Ausparkvorganges bemerken müssen, wenn das Anstoßgeräusch auch im angrenzenden Schulgebäude hörbar war und diese auch wegen eines ?Geräusches" kurzfristig aus dem Fahrzeug ausgestiegen ist.