RS UVS Salzburg 1991/04/24 5/3/1-1991

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1991
beobachten
merken
Rechtssatz

Hat sich der Arbeitgeber auf die Zusicherung des Arbeitnehmers verlassen, er habe einen Antrag auf Ausstellung eines Befreiungsscheines gestellt, ohne dies in geeigneter Weise - etwa durch Nachfrage beim zuständigen Arbeitsamt zu überprüfen, so liegt kein geringfügiges Verschulden iS des §21 VStG vor.

Schlagworte
Verschulden
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten