RS UVS Wien 1991/06/21 04/23/23/91

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Veröffentlicht am 21.06.1991
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Rechtssatz

Da das Ausländerbeschäftigungsgesetz für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafandrohung aufstellt sind bei vier Ausländern vier Verwaltungsübertretungen zur Last zu legen.

Schlagworte
Ausländer, Ausländerbeschäftigung, Arbeitserlaubnis, Befreiungsschein, Beschäftigungsbewilligung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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