Der Beschwerdeführer, ein Beamter der Niederösterreichischen Landesregierung und Gemeinderat der Marktgemeinde T, wies in seinen Einkommensteuererklärungen für 1983 und 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung aus. In diesen Erklärungen angeschlossenen Unterlagen machte der Beschwerdeführer, der laut einem im Verwaltungsakt befindlichen Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung an das Finanzamt Wien-Umgebung vom 28. November 1983 z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2696/76 E 13. September 1977 VwSlg 5154 F/1977 RS 2 Stammrechtssatz Ist der Steuerpflichtige wegen der Körperbehinderung zu seiner Fortbewegung auf den Pkw angewiesen, dann kann er die anteiligen Kraftfahrzeugkosten, die ihm durch die nichtber... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Wenn Nachweise und Unterlagen für einen steuerlich zu berücksichtigenden Mehraufwand fehlen und die belBeh die Schätzung dieses Mehraufwandes vornimmt, ohne allerdings im angefochtenen Bescheid auch nur mit einem Wort auf das diesbezügliche Vorbringen ... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer, einem Taxiunternehmer, wurde 1988 eine Betriebsprüfung hinsichtlich der Jahre 1984 bis 1986 durchgeführt. Im Rahmen derselben stellte der Prüfer Mängel in der Buchhaltung fest und führte daher eine Betriebseinnahmenschätzung durch. Hiebei stützte er sich auf eine von ihm ermittelte durchschnittliche Jahreskilometerleistung in den Streitjahren von 60.800 km. Diese teilten sich nach Ansicht des Betriebsprüfers in 55.000 betrieblich gefahrene und in 5.800 privat ge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt seit 1979 in einem erworbenen Betrieb das Friseurgewerbe. Vorher war sie in dem Betrieb als Arbeitnehmerin beschäftigt gewesen. Im Zuge einer Betriebsprüfung für die Jahre 1980 bis 1982 traf der Prüfer folgende Feststellungen: Die Eintragungen in das Wareneingangsbuch seien nicht zeitgerecht und chronologisch richtig erfolgt und die nicht fortlaufend numerierten Belege seien nicht chronologisch richtig abgelegt worden. Zwecks Überprüfung der Vol... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 42;
Rechtssatz: Das Nichtaufbewahren von Preislisten und Kalendern, auf denen Kundenvoranmeldungen eingetragen worden waren, bietet für sich allein noch keine Handhabe, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen des Abgabepflichtigen in Zweifel zu ziehen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;VwGG §42 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 409;
Rechtssatz: Hat die AbgBeh bei einem Taxiunternehmer einen durchschnittlichen Kilometerertrag von ÖS 9,50 angenommen, diesen aber nicht begründet, und handelt es sich offensichtlich nur um einen Schreibfehler, weil bereits die Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 42;
Rechtssatz: Im Berufungsverfahren ist im konkreten Fall insbesondere auf das Vorbringen des Abgabepflichtigen betreffend das Ausmaß des produktiven Auslastungsgrades einzugehen, wobei auch dem Umstand Bedeutung beizumessen ist, daß bereits bald nach Erwerb des Betriebes e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 42;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde kann die sachliche Unrichtigkeit einer formell fehlerfreien Buchführung als erwiesen annehmen und damit die Schätzungsberechtigung bejahen, wenn sie, etwa im Wege einer Nachkalkulation bzw im Wege eines inneren oder äußeren Bet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;VwGG §42 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 409;
Rechtssatz: Die Rüge des abgabepflichtigen Taxiunternehmers, ihm seien die der AbgBeh von der Taxiinnung zur Verfügung gestellten "europäischen Durchschnittswerte für Großstädte" nie zur Stellungnahme vorgehalten worden, geht ins... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein befaßte sich im Streitjahr (auch) mit dem An- und Verkauf von Antiquitäten. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung setzte der Prüfer einen Rohaufschlag von 160 Prozent, hinsichtlich der von der A-GmbH übernommenen Waren von 130 Prozent an. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid schätzte die belangte Behörde ausgehend von den Prüfungsfeststellungen die Abgabenbemessungsgrundlagen gemäß § 184 BAO. Als ausschlaggebend für die Sch... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Bau- und Möbeltischlerei. Für 1980 und 1981 erklärte sie Umsätze von S 1,303.442,17 bzw. S 1,503.685,71 und Einkünfte aus Gewerbebetrieb von S 22.630,-- bzw. S 116.354,--. Bei einer für diese Jahre durchgeführten Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß in den Inventuren zum 31. Dezember 1980 bzw. 1981 Beträge von S 2.570,-- bzw. S 8.970,-- unter der Bezeichnung "Halbfertige" ausgewiesen wurden, wobei weder Art noch Menge der Gegenstände festgeh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 519;
Rechtssatz: Inventurmängel berechtigen die Abgabenbehörde grundsätzlich zur Durchführung einer Schätzung (Hinweis E 15.9.1982, 81/13/0202, 0207 - 0209). Auf die Frage, ob die Schätzungsbefugnis auch aus der Nichtaufbewahrung der den Dienstnehmern übergebenen Arbeitsunterlagen (Maßskiz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 519;
Rechtssatz: Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ist auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 519;
Rechtssatz: Formelle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen, die begründetermaßen zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlaß geben, führen prinzipiell zur Schätzungsberechtigung. Eines Nachweises, daß die genannten Unterlagen mit den Wirt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 41;
Rechtssatz: Ein Inventurmangel liegt vor, wenn sowohl halbfertige Waren (Hinweis E 11.12.1990, 89/14/0109) als auch im Betrieb noch vorhandene, nicht mehr bewertbare Waren in der Inventur nicht aufscheinen. Eine unvollständige oder unrichtige Erfasssung der Bestände ist bei Gewinnermit... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin wurde in den Jahren 1982 und 1983 eine Betriebsprüfung hinsichtlich der Jahre 1976 bis 1979 und eine das Kalenderjahr 1980 betreffende Umsatzsteuernachschau durchgeführt. Im Zuge der Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß zahlreiche Geschäftsvorfälle nicht ordnungsgemäß in die Grundaufzeichnungen aufgenommen worden seien und diese auch unleserliche Ausbesserungen enthalten würden. Ferner seien Zielgeschäfte erst nach Bezahlung der Rechnung verbucht worden, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/13/0046
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 591; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0042 E 13. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rsp (vgl Stoll, BAO, Wien 1980, S 420) führen formelle Fehler der Büc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren in einem Fremdenverkehrsort in den Alpen zwei Hotels. Der abgabenbehördliche Prüfer stellte für die Streitjahre schwerwiegende Buchführungsmängel, Abweichungen bei den verprobten Erlösen sowie für 1982 bis 1984 eine Verkürzung des Wareneinsatzes der Küche fest. Der Prüfer nahm daher eine Nachkalkulation und aus dieser sich ergebende Zuschätzungen zu den Pensionserlösen, Küchenerlösen (1980, 1981), zu den Beförderungserlösen und Rodelerl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF der Schätzungsbefugnis (Gesamtschätzung) bei Fehlen von Grundaufzeichnungen für bestimmte Erlösgruppen (Rodelverleih, Taxi, Linienverkehr, Handelswaren bei einem Hotelbetrieb), Abweichungen bei den verprobten Erlösen und nicht laufend erfolgter Kassaführung (Sammeleintragung am Monatsende). ... mehr lesen...
Dem Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung zufolge erzielte der Beschwerdeführer im Prüfungszeitraum (1981 und 1982) Einnahmen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten, die er in Gaststätten (gegen Beteiligung der Gastwirte am Einspielergebnis) in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Tirol, Salzburg und Vorarlberg aufgestellt hatte. Als Grundlage für die Bemessung der Umsatzsteuer hatte der Beschwerdeführer die in Wien und Niederösterreich aufgestellten Automaten betreffend die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs3;UStG 1972 §18 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 110;
Rechtssatz: Der Verstoß gegen die aus § 18 Abs 1 UStG 1972 sich ergebende Verpflichtung, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung im Inland Aufzeichnungen zu führen, berechtigt die Abgabenbehörde zur Schätzung (Hinweis E... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG (in der Folge: Beschwerdeführer) betreibt einen Maschinen- und Gerätebau. Eine abgabenbehördliche Prüfung gelangte in zahlreichen Punkten zu von der Gewinnermittlung durch den Beschwerdeführer abweichenden Ergebnissen. Von diesen interessieren im Beschwerdeverfahren im Hinblick auf den Beschwerdepunkt nur: 1. Die Erhöhung der Bewertung der Fertigprodukte (der Beschwerdeführer hatte den Wert mit 35 % der Nettokatalogverkaufspreise angesetzt, der Prüfer gel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2;BAO §163;BAO §184 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 418;
Rechtssatz: Es widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, Privatentnahmen gedanklich mit Einlagen zu kompensieren und beide im Rechenwerk unberücksichtigt zu lassen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §138 Abs1;BAO §161 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §26 Z7; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 89;
Rechtssatz: Eine Schätzung gem § 184 BAO kommt hins Kilometergeldersatz gem § 26 Z 7 EStG 1972 nicht in Frage, weil es sich dabei um den Ersatz konkreter (durch Zeit, Strecke, Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 55;
Rechtssatz: Die Anwendung eines sogenannten Sicherheitszuschlages gehört (vgl Stoll, BAO, Wien 1980, S 425) zu den Elementen der Schätzung: denn es kann - ohne gegen die Denkgesetze zu verstoßen - angenommen werden, daß bei mangelhaften Aufzeichnungen nicht nur die nachgewiesenermaßen ni... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 55;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rsp (vgl Stoll, BAO, Wien 1980, S 420) führen formelle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen, die begründetermaßen zu Zweifel an der sachlichen Richigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlaß geben, prinzipiell zur Schätzungsberechti... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 55;
Rechtssatz: Von geringfügigen Mängeln kann dann nicht mehr gesprochen werden, wenn unbestrittenermaßen die zu führenden Geschäftsaufzeichnungen nicht mit fortlaufenden Zahlen versehen werden, Durchschläge von Geschäftsvorfällen fehlen oder "unmotiviert" und "unnumeriert" eingereiht und F... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §126;BAO §131 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/9;
Rechtssatz: Auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind Aufzeichnungen iSd § 126 BAO zu führen. Diese müssen den Formvorschr des § 131 Abs 1 Z 2 und 6 BAO entsprechen. Die Nichtbeachtung dieser Best... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Legt die Abgabenbehörde zweiter Instanz unter Berücksichtigung des Umstandes, daß sich der vom Abgabenschuldner erklärte Umsatz für den streitgegenständlichen Zeitraum nur bis auf eine geringfügige Differenz mit dem von der Abgabenbehörde erster Instanz geschätzen Umsatz deckt, dieses Schätzungsergebnis ihrer Berec... mehr lesen...