RS Vwgh 1990/11/6 90/14/0143

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Veröffentlicht am 06.11.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131 Abs1;
BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

AusfzF der Schätzungsbefugnis (Gesamtschätzung) bei Fehlen von Grundaufzeichnungen für bestimmte Erlösgruppen (Rodelverleih, Taxi, Linienverkehr, Handelswaren bei einem Hotelbetrieb), Abweichungen bei den verprobten Erlösen und nicht laufend erfolgter Kassaführung (Sammeleintragung am Monatsende).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140143.X01

Im RIS seit

06.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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