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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 42;Rechtssatz
Im Berufungsverfahren ist im konkreten Fall insbesondere auf das Vorbringen des Abgabepflichtigen betreffend das Ausmaß des produktiven Auslastungsgrades einzugehen, wobei auch dem Umstand Bedeutung beizumessen ist, daß bereits bald nach Erwerb des Betriebes eine deutliche Personalreduktion durchgeführt wurde, was darauf hindeuten kann, daß zunächst ungewöhnlich hohe Stehzeiten angefallen sind. Auch die kalkulatorisch ermittelten Umsatzschätzungen und Gewinnhinzuschätzungen eines Betriebsprüfers, die jährlich stark fallende Tendenz aufweisen, sprechen dafür, daß Abgabepflichtigen relativ bald nach Erwerb des Betriebes Maßnahmen gesetzt hat, um die verhältnismäßig langen Stehzeiten in seinem Betrieb durch Personalreduktion zu verkürzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130094.X03Im RIS seit
19.12.1990