RS Vwgh 1990/12/19 86/13/0094

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 42;

Rechtssatz

Im Berufungsverfahren ist im konkreten Fall insbesondere auf das Vorbringen des Abgabepflichtigen betreffend das Ausmaß des produktiven Auslastungsgrades einzugehen, wobei auch dem Umstand Bedeutung beizumessen ist, daß bereits bald nach Erwerb des Betriebes eine deutliche Personalreduktion durchgeführt wurde, was darauf hindeuten kann, daß zunächst ungewöhnlich hohe Stehzeiten angefallen sind. Auch die kalkulatorisch ermittelten Umsatzschätzungen und Gewinnhinzuschätzungen eines Betriebsprüfers, die jährlich stark fallende Tendenz aufweisen, sprechen dafür, daß Abgabepflichtigen relativ bald nach Erwerb des Betriebes Maßnahmen gesetzt hat, um die verhältnismäßig langen Stehzeiten in seinem Betrieb durch Personalreduktion zu verkürzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130094.X03

Im RIS seit

19.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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