Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Wareneinkauf nur teilweise Eingang in die Buchhaltung gefunden, so begründet dieser Umstand bereits die Schätzungsbefugnis nach § 184 Abs 3 BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150005.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach einer am 19. November 1992 aufgenommenen Niederschrift über eine im Unternehmen der Beschwerdeführerin vorgenommene Getränkesteuerprüfung wurde vom Prüfer festgestellt, daß von den Getränkeumsätzen des Juni 1991 50 % als Außerortsverbrauch und in den Monaten März bis Mai sowie Juli bis Dezember 1991 60 % der Getränkeumsätze als Außerortsverbrauch behandelt worden seien. Auf Grund der Prüfungsfeststellungen schrieb die mitbeteiligte Gemeinde der Beschwerdeführerin mit einem Be... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;LAO Stmk 1963 §149 Abs1;LAO Stmk 1963 §149 Abs3;
Rechtssatz: Mit Hinweisen auf bloße Möglichkeiten ohne ins Gewicht fallende Bedeutung kann die sachliche Richtigkeit der vom Abgabepflichtigen geführten Aufzeichnungen nicht in Zweifel gezogen werden. European Case Law Ident... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Streitjahren als Vertreterin für ein Unternehmen tätig, dessen Produkte sie auf Werbefahrten verkaufte und dafür Provisionen erhielt. Im Ergebnis einer über die Tätigkeit der Beschwerdeführerin vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung kam hervor, daß die Beschwerdeführerin ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht laufend aufgezeichnet hatte. Darüber hinaus stellte die Prüferin Einnahmen- und Umsatzdifferenzen zwischen den von der Beschwe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §126;BAO §131 Abs1;BAO §163;BAO §184 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Das Fehlen zeitnaher Aufzeichnungen des Abgabepflichtigen über seine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben berechtigt die AbgBeh aus dem Grunde des § 184 Abs 3 BAO zur Schätzung (Hinweis E 2.6.1992, 88/14/... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Dienstnehmer. Seit dem Veranlagungsjahr 1980 erklärt er auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einer Tätigkeit als Provisionsvertreter für Unternehmen der Unterhaltungselektronik; den Gewinn für diese Tätigkeit ermittelt er durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Im Auftrag des Landesgerichtes Salzburg führte die Prüfungsabteilung Strafsachen (PAST) des Finanzamtes beim Beschwerdeführer abgaben- und finanzstrafrechtliche Ermittlungen für den Zeitraum 1980 bis 1988 d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3 idF 1984/531 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/25 95/14/0112 3 Stammrechtssatz Der Abgabenbehörde kommt die Berechtigung zu, eine Schätzung im Einzelfall nicht nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleiches, sondern nach jenen der Einnahmen-Ausga... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bildete mit Peter F. eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zum Zwecke des Handels mit elektronischen Datenerfassungsgeräten und des Einbaues derartiger Geräte. Anläßlich einer für die Jahre 1989 bis 1991 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, es seien ihm Aufschreibungen, die nach den Abgabenvorschriften zu führen gewesen wären, nur teilweise vorgelegt worden. Die Höhe der vereinbarten Entgelte, der abzuziehenden Vorsteuer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Landwirt, Provisionsvertreter und Futtermittelhändler, ermittelte seinen Gewinn aus der Landwirtschaft nach Durchschnittssätzen, im übrigen nach § 4 Abs 3 EStG 1972. Laut Bescheiden des Finanzamtes vom 24. Mai 1985 und vom 6. Juni 1986 erzielte der Beschwerdeführer im Jahr 1984 einen Umsatz von 3,915.592,25 S und im Jahr 1985 einen solchen von 4,196.924,56 S. Diese Bescheide enthielten keinen Hinweis gemäß § 125 Abs 6 BAO. In einem, auf Grund einer im Jahr 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Wie sich aus dem Wortlaut des § 184 Abs 3 BAO ergibt, setzt die Schätzungsberechtigung der Behörde kein Verschulden der Partei (etwa an der Nichtvorlage oder am Fehlen von Aufschreibungen) voraus (Hinweis E 12.12.1995, 92/14/0031). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997150058.X01... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/27 92/13/0011 1 Stammrechtssatz Wenn der Abgabenpflichtige nicht in der Lage ist, im Abgabenverfahren die von ihm geführten Bücher sowie die Belegsammlung einschließlich der Hilfsaufzeichnungen der Abgabenbehörde vorzulegen, ist damit klargestellt, daß die Abgabenbehörde zur Ermi... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. April 1993 war gegen die Beschwerdeführerin das Finanzstrafverfahren eingeleitet worden, weil der Verdacht bestehe, daß sie vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt habe, daß einerseits bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, nämlich u.a. Umsatzsteuer für das Jahr 1988 im Betrag von S 11.854,-- und Umsatzsteuer für das Jahr 1989 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;FinStrG §115;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §34 Abs1;FinStrG §8;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert zwar die Annahme einer Abgabenhinterziehung nicht, die Finanzstrafbehörde trägt jedoch anders als im Abgabenverfahren die Beweislast für die Richtigkeit der Sc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;FinStrG §115;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §34 Abs1;FinStrG §8 Abs2;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Trägt der Beschuldigte naheliegende Argumente gegen die Richtigkeit der Umsatzhinzuschätzungen im Abgabenfestsetzungsverfahren vor, muß dies die Finanzstrafbehörde veranlassen, sich mit der Richtigkeit der im Abgabenverfahren vorgenomme... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;FinStrG §115;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §34 Abs1;FinStrG §8;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Auch der der fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig sprechende Bescheid muß erkennen lassen, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände und rechtlichen Überlegungen die Abgabenschuld, deren Verkürzung dem Beschuldigten vorgeworfen wird, entst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Imbißstand und ermittelt den Gewinn aus dieser gewerblichen Tätigkeit nach § 4 Abs. 3 EStG. Im Anschluß an eine die Jahre 1986 bis 1989 umfassende abgabenbehördliche Prüfung und eine Umsatzsteuernachschau über den Zeitraum 1 bis 12/1991 erließ das Finanzamt, zum Teil nach Wiederaufnahme des Verfahrens, neue Abgabenbescheide, in denen gegenüber den bisher erklärten Bemessungsgrundlagen höhere, wegen mangelhafter Aufzeichnungen im Schätzungswege ermit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/15 95/15/0144 1 Stammrechtssatz Schätzungen ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent (Hinweis E 8.9.1992, 89/14/0014). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140086.X01 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein im Bereich der Dentalforschung und -fabrikation tätiges Unternehmen. Im Zuge einer die Jahre 1976 bis 1985 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer folgende Feststellung (Tz 14 des BP-Berichtes): Der Beschwerdeführer bediene sich zur Abwicklung von ca. 93 % der Exportumsätze der liechtensteinischen Gesellschaft N. Dies geschehe in der Weise, daß Bestellungen der ausländischen Abnehmer über die N dem Beschwerdeführer übermittelt würden. In... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine GmbH, deren Gesellschafter TK und Mag. H sind, betrieb das Schwarzdeckereigewerbe. TK war zunächst als Prokurist, ab Mai 1991 als Geschäftsführer für die Beschwerdeführerin tätig. Das Landesgericht für Strafsachen Wien beauftragte in einer Strafsache gegen TK wegen Betruges und Untreue den Wirtschaftstreuhänder Dr. G mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens. Im Gutachten wird u.a. ausgeführt (Seiten 147 ff), nach Gründung der Beschwerdeführerin ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt einen Textilhandel ("Modenhaus") und ermittelt hiefür den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG. Im Zuge einer den Zeitraum 1985 bis 1987 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, daß die Überprüfung der Kassa u.a. folgende Beanstandungen ergeben habe (Tz. 6 des BP-Berichtes): 5. Mai 1985: Sonntag, Tageslosung 6.900,-- S 31. Dezember 1985: Dienstag, keine Eintragung 4. Jänner 1986: Samstag, keine Eintragung 6. Mai 1985: keine Eintrag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Werden die Kasseneingänge einiger Tage eines Wirtschaftsjahres nicht aufgezeichnet, so ist damit bereits die Schätzungsbefugnis nach § 184 Abs 3 BAO gegeben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995150138.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0236 E 17. Jänner 1984 RS 2 Stammrechtssatz Eine Pflicht der Abgabenbehörden zur Rekonstruktion von nicht vorgelegten Aufzeichnungen auf Grund von unzureichenden Unterlagen, wie dies bloße Kontoauszüge sind, ist - ob mit, ob ohne Mitwirkung des Abgabepflichtigen selbst - in keiner gesetzlichen Vorschri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Schätzungen ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent (Hinweis E 8.9.1992, 89/14/0014). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995150144.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0177 E 11. Dezember 1990 RS 1 Stammrechtssatz Ein Inventurmangel liegt vor, wenn sowohl halbfertige Waren (Hinweis E 11.12.1990, 89/14/0109) als auch im Betrieb noch vorhandene, nicht mehr bewertbare Waren in der Inventur nicht aufscheinen. Eine unvollständige oder unrichtige Erfasssung der Bestände is... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommen- und Gewerbesteuer für 1986 bis 1992 (samt Verspätungszuschlägen) festgesetzt. Zur Begründung: wird im wesentlichen ausgeführt: Die Ehefrau des Beschwerdeführers unterhalte seit 1983 als Einzelunternehmerin einen Gewerbebetrieb; er sei in diesem als Dienstnehmer tätig. Im Zuge einer die Jahre 1986 bis 1990 umfassenden - im Jahr 1992 durchgeführten - Betriebsprüfung seien erhebliche Kalkulation... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs3;BAO §93 Abs3 lita;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3 idF 1984/531 ;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3; Beachte Besprechung in ÖStZ 1997/9, S 206-207;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde kommt die Berechtigung zu, eine Schätzung im Einzelfall nicht nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb (nach eigenem Vorbringen seit dem Jahr 1956) als Einzelunternehmer den Handel bzw. das Leasinggeschäft mit selbst importierten Mikrowellenherden, Großkücheneinrichtungen und diversen Automaten. Der Gewinn wurde gemäß § 5 EStG ermittelt. Im Jahr 1979 nahm der seit Jahren im Spielautomatenhandel tätige Kurt K. geschäftlichen Kontakt mit dem Beschwerdeführer auf. Es wurde vereinbart, englische Spielautomaten zu importieren und in Österreich zu verkaufen. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Jahren 1984 bis 1986 Pächterin einer Tankstelle. Anläßlich einer für diese Jahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung hielt der Prüfer ua unter Tz 6 des Prüfungsberichtes zur Buchführung fest, daß über den "Tausch des Betriebs-Kfz" kein Beleg ausgestellt worden sei und "die Aufzeichnungen über die Zapfsäulenzählerstände" nicht aufbewahrt worden seien. Laut Tz 8 seien auf Grund der Mängel laut Tz 6 und wegen unglaubwürdiger Rohaufschlagsschwankun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/14/0109 2 Stammrechtssatz Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ist auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten. European C... mehr lesen...
Der Name der Beschwerdeführerin lautete im Zeitraum, der durch die bekämpfte Entscheidung umfaßt wird, "B-Mineralölhandels-Gesellschaft m.b.H.", deren Betriebsgegenstand u.a. die "Erzeugung von Mineralölprodukten durch Destillation, Raffination und ......." war. Gegenstand des zu beurteilenden Bescheides sind Sachverhalte im Zusammenhang mit der im Jahr 1986 erfolgten Herstellung und Wegbringung von Mineralölen im Sinne des Mineralölsteuergesetzes 1981 - MinStG 1981 aus einem Betrieb ... mehr lesen...