RS Vwgh 1991/1/16 89/13/0037

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Veröffentlicht am 16.01.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;
EStG 1972 §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2696/76 E 13. September 1977 VwSlg 5154 F/1977 RS 2

Stammrechtssatz

Ist der Steuerpflichtige wegen der Körperbehinderung zu seiner Fortbewegung auf den Pkw angewiesen, dann kann er die anteiligen Kraftfahrzeugkosten, die ihm durch die nichtberufliche Mehrbenützung des Pkw gegenüber gesunden Steuerpflichtigen entstehen, als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Der notwendige und angemessene Mehraufwand sind jene Auslagen, die nicht auf die typischen Kosten der allgemeinen Lebensführung entfallen; ihre Höhe kann beim Fehlen differenzierender Unterlagen nur geschätzt werden.

Schlagworte

Invalide (Kraftfahrzeugkosten) Körperbehinderung (Kraftfahrzeugkosten)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989130037.X01

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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