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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 519;Rechtssatz
Inventurmängel berechtigen die Abgabenbehörde grundsätzlich zur Durchführung einer Schätzung (Hinweis E 15.9.1982, 81/13/0202, 0207 - 0209). Auf die Frage, ob die Schätzungsbefugnis auch aus der Nichtaufbewahrung der den Dienstnehmern übergebenen Arbeitsunterlagen (Maßskizzen, Holzlisten) abgeleitet werden könnte, mußte hier nicht mehr eingegangen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140109.X03Im RIS seit
11.12.1990