RS Vwgh 1990/12/11 89/14/0109

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 519;

Rechtssatz

Inventurmängel berechtigen die Abgabenbehörde grundsätzlich zur Durchführung einer Schätzung (Hinweis E 15.9.1982, 81/13/0202, 0207 - 0209). Auf die Frage, ob die Schätzungsbefugnis auch aus der Nichtaufbewahrung der den Dienstnehmern übergebenen Arbeitsunterlagen (Maßskizzen, Holzlisten) abgeleitet werden könnte, mußte hier nicht mehr eingegangen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140109.X03

Im RIS seit

11.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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