RS Vwgh 1990/12/11 89/14/0109

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs3;
EStG 1972 §4 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 519;

Rechtssatz

Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ist auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140109.X02

Im RIS seit

11.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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