Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §131;BAO §163;BAO §184 Abs3;MinStG 1981 §39 Abs1;MinStG 1981 §5;
Rechtssatz: Zu einer Schätzung berechtigen nur solche formellen Fehler, die derart schwerwiegend sind, daß das Ergebnis der Bücher bzw Aufzeichnungen nicht mehr als glaubwürdig erscheint (Hinweis: E 2.6.1992, 87/14/0160). Im konkreten Fall ist nicht nachvollziehbar,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §131;BAO §163;BAO §184 Abs3;MinStG 1981 §39 Abs1;MinStG 1981 §5;
Rechtssatz: Entscheidend dafür, daß die Aufzeichnungen die Vermutung ordnungsgemäßer Führung nicht für sich haben und damit der Erhebung der Abgaben nicht zugrunde zu legen sind, ist die Feststellung, das Ergebnis der formell ordnungsgemäß geführten Bücher könne mit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §131;BAO §163;BAO §184 Abs3;MinStG 1981 §39 Abs1;MinStG 1981 §5;
Rechtssatz: Ausgehend von der Überlegung, daß die in den Z 1 bis 4 des § 39 Abs 1 MinStG 1981 genannten Aufzeichnungspflichten - und zwar ineinandergreifend - Überwachungsmaßnahmen ermöglichen sollen, um zu verhindern, daß Mineralöl der Besteuerung entzogen wird, is... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren ein Hotel und erzielte Einkünfte aus der Vermietung eines Mietwohngrundstückes. Bis zur Aufgabe im Jahr 1980 betrieb er drei Boutiquen. Im Jahr 1980 eröffnete er das Clubcafe L, im Jahr 1982 das Cafe S und im Jahr 1983 das Cafe G. Weiters war er in den Streitjahren an der O Cafehaus GmbH, die seit dem Jahr 1981 das Cafe O betreibt, bis zum Jahr 1981 zu 50 % und sodann zu 100 % beteiligt. Seit dem Jahr 1981 war er alleiniger Geschäftsfüh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Es kommt für die Zulässigkeit einer Schätzung nicht darauf an, welche Personen die Bücher und Aufzeichnungen geführt haben, sondern nur darauf, daß die Bücher und Aufzeichnungen nicht ordnungsmäßig sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1992150035.X02 Im RI... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Kfz-Zubehörgroßhandel, für welchen er den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Anläßlich einer die Jahre 1986 bis 1988 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung stellte der Prüfer u.a. fest, Kassenbewegungen seien nicht chronologisch aufgezeichnet worden, Eintragungen in das Wareneingangsbuch seien zum Zeitpunkt des Rechnungseinganges bzw. der Barzahlung vorgenommen worden, die sachliche Richtigkeit der bilanzierten Warenvorräte habe nicht abgeleitet ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §127;BAO §128;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §6;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Erstellung einer jährlichen, den Geboten der Richtigkeit, Vollständigkeit und Nachprüfbarkeit entsprechenden Inventur ist Teil der Buchführungspflicht und die hiebei zu erfüllenden Gebote sind Teilelemente der Grundsätze ordnu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden die Berufungen der Beschwerdeführerin gegen die nach Wiederaufnahme der Verfahren ergangenen Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1981, 1982 und 1983 als unbegründet abgewiesen, die erstmals erlassenen Gewerbesteuerbescheide über diese Jahre aus hier nicht interessierenden Gründen zugunsten der Beschwerdeführerin abgeändert und die Berufungen der Beschwerdeführerin gegen die Bescheide über die Festsetzung von Vorauszahlungen an Einko... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §126;BAO §184 Abs2;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Führt der Abgabepflichtige die von ihm nach § 126 BAO zur Erfassung der abgabepflichtigen Tatbestände zu fordernden Aufzeichnungen derart mangelhaft und zudem auch sachlich unrichtig und vermochte der Abgabepflichtige schließlich ungeachtet der von ihm gerügten langen Dauer des Berufungsverfahrens Zahlungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren ein Taxiunternehmen in Leoben. Anläßlich einer die Streitjahre betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß der Beschwerdeführer einerseits die Aufbewahrungspflicht gemäß § 132 BAO - die täglichen Losungsaufzeichnungen (Schmierzettel - Urbelege) seien nicht aufbewahrt worden - und andererseits die Belegerteilungspflicht gemäß § 132a leg. cit. - für Fahrten über S 500,-- seien Belege nur auf Verlangen der Fahrgäs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §132 Abs1;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/13/0214 1 Stammrechtssatz Schmierzetteln, "auf welchen die Erlöse für das Kassabuch aufgezeichnet werden", kommt der Charakter von aufbewahrungspflichtigen Belegen zu, welche die Überprüfung der Eintragungen in die Bücher und Aufzeichnungen er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer ein Hotel, wobei er den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelt. Im Jahr 1987 erwarb er ein Kraftfahrzeug der Marke Isuzu Trooper (in der Folge nur: Isuzu Trooper), für dessen Anschaffung und Betrieb er in diesem und dem Folgejahr Vorsteuerbeträge abzog. Im Zug einer auch die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, der Beschwerdeführer habe die mit dem Isuzu Trooper im Zusammenhan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde besteht unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen an der mangelhaften Buchführung (Hinweis E 14.11.1990, 89/13/0045, 0046; E 8.9.1992, 89/14/0014). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992140031.X06 Im RIS... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 31. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer für die Zeit vom 31. Dezember 1988 bis 28. Februar 1990 eine Vergnügungssteuer im Betrag von S 1.762.963,-- für die bei Publikumstanzveranstaltungen aus dem Eintrittsgeld erzielten Erlöse, für die Zeit vom 15. Dezember 1988 bis 28. Februar 1990 eine Vergnügungssteuer im Betrag von S 844.832,-- für die anläßlich der durchgeführten Publikumstanzveranstaltungen verabreichte Konsumation und für die Ze... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;LAO Wr 1962 §145 Abs3;VergnügungssteuerG Wr 1987 §15 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §16 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §8 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §8 Abs3;
Rechtssatz: Sämtliche Veranstaltungen, bei denen der Zutritt vom Erwerb eines Getränkebons abhängig gema... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Streitjahren Mieterin von Wohnungen in den Häusern W-Straße 174 und A-Gasse 33. Eigentümer des Hauses W-Straße war KN und JL, letzterer Vater des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin Peter L. Eigentümer des Hauses A-Gasse 33 war BR, die Mutter des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin. Anläßlich einer im Jahr 1982 durchgeführten Betriebsprüfung betreffend das Jahr 1980 und einer Umsatzsteuerrevision betreffend den Zeitraum 1 - 8/1981 stellte der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §163;BAO §184 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0089 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/08 91/13/0253 1 Stammrechtssatz § 163 BAO schließt eine Heranziehung von Büchern, die den Vorschriften des § 131 BAO entsprechen, als Grundlage der Abgabenerhebung für den Fal... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin bezieht als Pensionistin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und deklarierte darüber hinaus Einkünfte auch durch Einnahmen aus der Vermietung eines Mietwohngrundstückes in Höhe von ca. S 30.000,-- jährlich. Als Ergebnis einer die Streitjahre erfassenden abgabenbehördlichen Prüfung kam hervor, daß die Beschwerdeführerin außer den in i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Ist eine von der Abgabenbehörde gewählte Schätzungsmethode als geeignet zur erkennen, den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen in einer die Rechte des Abgabepflichtigen nicht verletzenden Weise ausreichend nahezukommen, dann ist die hypothetische Tauglichkeit alternativer Schätzungsmethoden nicht mehr von Belang. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zu der von der Behörde auf Grund der Meldedaten vorgenommenen Einnahmenhochrechnung aus entgeltlicher Quartiervergabe als geeigneter Schätzungsmethode zur Einnahmenermittlung (hier Vergabe von Massenquartieren). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995130... mehr lesen...
Mit dem an die Beschwerdeführerin (Inhaberin eines Gastgewerbebetriebes) ergangenen Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Dezember 1992 wurde auf Grund des Ergebnisses einer durchgeführten Getränkesteuerprüfung für den Zeitraum vom 15. Juli 1988 bis 31. Dezember 1991 eine Getränkesteuer im Betrag von S 230.152,-- festgesetzt. Gleichzeitig wurde gemäß §§ 164 und 166 WAO wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Getränkesteuer ein Säumniszuschlag von S 1.439,-- auferlegt. Die... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;BAO §276;LAO Wr 1962 §145 Abs1;LAO Wr 1962 §145 Abs3;LAO Wr 1962 §211;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994170123.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte in den Streitjahren u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf Grund seiner Tätigkeit als angestellter Versicherungsvertreter. Im Zusammenhang mit diesen Einkünften machte er Werbungskosten für Dienstreisen geltend, und zwar Kilometergelder und Tagesgelder im Ausmaß der sich aus § 26 Z. 4 EStG 1972 bzw. 1988 ergebenden Höhe. Er ging dabei davon aus, daß sein Dienstort mit seiner Wohnung übereinstimme und nicht mit der Geschäftsstelle seines Dienstgeber... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §26 Z4;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Entbehren Reiserechnungen jener Inhalte, die notwendig sind, um sie für die Abgabenbehörde nachprüfbar zu machen, so ist diese berechtigt und verpflichtet, die Kilometerleistung zu schätzen und auch jene Reisebewegungen durch Schätzung zu ermit... mehr lesen...
Laut Niederschrift vom 25. Juni 1987 fand an diesem Tage eine Getränkesteuer-Revision (Nachschau) des Magistrats der Stadt Wien, MA 4, betreffend den "Betrieb: G Betriebsart: Cafe-Bar F Adresse: Wien, S-Gasse" für den "Revisionszeitraum 11/86" statt. Nach dem Inhalt dieser Niederschrift war bei dieser Revision für den Magistrat der Revisionsbeamte Leopold H., als Abgabepflichtiger "Hr. G, Inh." anwesend. Folgende Revisionsunterlagen (Aufzeichnungen) seien vorgelegt und vom Revisions... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;LAO Wr 1962 §145 Abs1;LAO Wr 1962 §145 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/23 92/17/0106 3 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht zwar nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei, doch m... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1 impl;BAO §184 Abs3 impl;LAO Wr 1962 §145 Abs1;LAO Wr 1962 §145 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0128 E 10. November 1989 VwSlg 6452 F/1989 RS 5 Stammrechtssatz Bei einer behördlichen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen handelt es sich nicht um eine Ermessensmaßnahme, sondern um einen Akt der Tatsachenfe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;LAO Wr 1962 §145 Abs1;LAO Wr 1962 §145 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/23 92/17/0106 5 Stammrechtssatz Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört an sich zu den Elementen der Schätzung; denn es kann - ohne gegen die Denkgesetze zu verstoßen - angenommen werden, daß bei mange... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;LAO Wr 1962 §144 Abs4;LAO Wr 1962 §145 Abs1;LAO Wr 1962 §145 Abs3;LAO Wr 1962 §90 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/23 92/17/0106 7 Stammrechtssatz Wenn die belangte Behörde die im erstinstanzlichen Bescheid angeführte Schätzungsmethode verwirft und eine ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Ehegatten und führen einen Fleischhauerei- und Gastgewerbebetrieb. Die Einkünfte aus diesem einheitlichen Gewerbebetrieb werden gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt (Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG). Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung über die Jahre 1982 bis 1984 traf der Betriebsprüfer nach Durchführung einer "Vermögensdeckungsrechnung" die Feststellung, eine Gegenüberstellung der "verfügbaren Mittel" und der "Mittelverwendung... mehr lesen...