Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;LAO Wr 1962 §145 Abs3;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörden sind grundsätzlich berechtigt, den mit verschiedenen Warengruppen erzielten Umsatz des Abgabenpflichtigen kalkulatorisch zu überprüfen (Hinweis E 8.4.1992, 90/13/0045). Erweisen sich danach Bücher oder Aufzeichnungen als sachlich unrichtig, so hat die Abgabenbeh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Gastwirtschaft und eine Tankstelle. Für die Jahre 1977 bis 1984 erklärte er folgende Betriebsergebnisse: GASTHAUS TANKSTELLE S S 1977 21.873,-- 20.442,-- 1978 -34.749,-- 19.865,-- 1979 - 1.019,-- 25.040,-- 1980 18.344,-- ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Schon die sachliche Unrichtigkeit der Aufzeichnungen verpflichtet die Abgabenbehörden, die Grundlagen der Abgabenerhebung im Schätzungswege zu ermitteln. Dabei ist es nicht von Bedeutung, daß die unrichtigen Aufzeichnungen "offensichtlich auf Verwaltungsfehler und Schlamperei (wegen Hausbau und familiärer Probleme)... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Ob ein in der Vermögensdeckungsrechnung des Betriebsprüfers ausgewiesener Fehlbetrag als vom Abgabepflichtigen aufgeklärt anzusehen ist oder nicht, stellt sich als eine Frage der Beweiswürdigung dar. B... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer traten als Mitglieder einer Musikgruppe in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht auf. Die Ermittlung des Gewinnes erfolgte gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Anläßlich der die Jahre 1979 bis 1983 umfassenden Betriebsprüfung stellte der Prüfer Mängel der Aufzeichnungen fest, die zu Zuschätzungen führten. Das Finanzamt folgte der Ansicht des Betriebsprüfers und erließ im wiederaufgenommenen Verfahren entsprechende Bescheide betreffend Umsatzsteuer s... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb in den Streitjahren in der Rechtsform eines Einzelunternehmens einen Zweiradhandel. Ihren Gewinn ermittelte sie gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Anläßlich einer für die Jahre 1981 bis 1983 durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer Mängel der Aufzeichnungen sowie einen Fehlbestand bei Motorrädern fest. Im Wege der Schätzung nach § 184 BAO nahm er daher ausgehend vom Einstandspreis der Motorräder eine auf die Streitjahre gleich verteilte Erlöshinzurechn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0236 E 17. Jänner 1984 RS 2 Stammrechtssatz Eine Pflicht der Abgabenbehörden zur Rekonstruktion von nicht vorgelegten Aufzeichnungen auf Grund von unzureichenden Unterlagen, wie dies bloße Kontoauszüge sind, ist - ob mit, ob ohne Mitwirkung des Abgabepflichtigen selbst - in keiner gesetzlichen Vorschri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §126;BAO §131 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972 sind Aufzeichnungen im Sinn des § 126 BAO zu führen. Diese müssen auch den Formvorschriften des § 131 Abs 1 Z 2 und § 131 Abs 1 Z 6 BAO entsprechen. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen führt zum Weg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Schätzungsberechtigung besteht für die Behörde sowohl bei materiellen als auch bei formellen Unzulänglichkeiten der Aufzeichnungen. Es müssen aber die formellen Beanstandungen so schwerwiegend sein, daß sie einen berechtigten Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Aufzeichnungen nach sich ziehen. Entscheidend is... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. (Beschwerdeführerin) übt nach ihren Angaben folgende Tätigkeiten aus: Handel mit Waren aller Art (insbesondere festen und flüssigen Brennstoffen, Treibstoffen und Schmiermittel), Durchführung von Transporten mittels eigener Kraftfahrzeuge, Schad- und Abfallstoffsammlung, - verbringung und - beseitigung sowie Wiedergewinnung verwertbarer Rohstoffe aus diesen Produkten, Reinigung öffentlicher Straßen und Plätze sowie die Beseitigung von Schnee,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §138 Abs1;BAO §161 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §26 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0121 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Schätzung gem § 184 BAO kommt hins Kilometergeldersatz gem § 26 Z 7 EStG 1972 nicht in Frage, weil es sich dabei um den Ersatz konkreter (du... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Installationsunternehmen. Bei einer hinsichtlich der Jahre 1974 bis 1983 vorgenommenen Betriebsprüfung wurde insbesondere festgestellt, daß ein Teil der gegenüber der Gemeinde Wien getätigten Umsätze während des gesamten Prüfungszeitraumes steuerlich nicht erfaßt worden war. Die Umsätze der Jahre 1975 bis 1983 wurden vom Prüfer auf der Grundlage von sogenannten "Personenkontoauszügen" der zuständigen Magistratsabteilung 6 ermittelt. Der Umsatz ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0119
Rechtssatz: Bei Schätzung von mit Mehreinnahmen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind diese A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in W ab 1. September 1981 einen Nachtclub; dies zunächst in einem Mietlokal, ab 1985 in einem 1983 um S 2,4 Mio erworbenen und 1983 bis 1985 um ca. S 1,5 Mio um- und ausgebauten Gebäude. In diesem Nachtclub waren von Beginn an vier, in der Folge bis zu sieben Thailänderinnen, aber auch Afrikanerinnen als Tänzerinnen und Animierdamen beschäftigt. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung nahm die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Schätzungsbefugnis im Falle mangelhafter Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben hinsichtlich der Getränke in einem Nachtclub. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140161.X01 Im RIS seit 11.07.2001 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 86/13/0071 1 Stammrechtssatz Ob die steuerliche Nacherfassung einzelner Betriebsvorfälle auf Grund vorgefundener Unterlagen oder von Kontrollmaterial möglich ist, ob die Abgabenbehörde Sicherheitszuschläge vornimmt, ob sie ihre Schätzung mit Kalkulationsdifferenzen begründet, ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer, der Geschäftsführer der M-GmbH in R (OÖ) war, wurden vom Finanzamt Br (OÖ) für die Jahre 1979 bis 1984 sogenannte Lohnsteuer-Befreiungsscheine ausgestellt. 1985 beantragte er die Ausstellung eines weiteren Befreiungsscheines, da er einen ausländischen Wohnsitz (in S/Bayern) habe und in einem österreichischen Unternehmen tätig sei; er legte Meldebestätigungen und eine Bestätigung des Finanzamtes E (Bayern) vor, wonach er bei diesem zur Einkommensteuer veranlagt we... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/14/0109 1 Stammrechtssatz Formelle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen, die begründetermaßen zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlaß geben, führen prinzipiell zur Schätzungsberechtigung. Eines Nachweises, daß die genannten Unterlagen m... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Jahren 1969 bis 1977 Einkünfte als selbständiger Handelsvertreter. Er ermittelte seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG. Für den genannten Zeitraum fand bei ihm eine Betriebsprüfung statt, die u.a. zu folgenden Feststellungen des Prüfers führte: 1. Der Beschwerdeführer habe bei der Firma T und bei der Firma Z Kapitalanlagen getätigt, die bisher nicht offengelegt worden seien. Bei der Firma T handle es sich um Beträge von insgesamt S 900.000,--... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Taxiunternehmen. In diesem Unternehmen fand eine die Streitjahre betreffende abgabenbehördliche Prüfung (BP) statt. Auf einen Vorhalt des Prüfers teilte der Beschwerdeführer am 10. März 1987 unter anderem mit, daß die den Aufzeichnungen im Kassabuch zugrundeliegenden "Schmierzettel" nicht nachgereicht werden könnten. Es handle sich dabei aber um keine Grundaufzeichnungen, sondern lediglich um Chauffeurnotizen, die dieser auf Schmierpapier, alten Rekla... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Als schwerwiegende Mängel der Bücher und Aufzeichnungen sind Feststellungen zu werten, daß Lohnzahlungen in den Büchern und Aufzeichnungen keinen Niederschlag finden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990130214.X02 Im RIS seit 20.02... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §124;BAO §125;BAO §184 Abs3;BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 231;
Rechtssatz: Auch gleichartige, für einen längeren Zeitraum hindurch festgestellte Buchführungsmängel sind aus der Sicht der einzelnen Abgabenperioden jeweils von neuem aufzugreifende Unrichtigkeiten. Wird eine solche Unrichtigkeit in einer bestimmten Pe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §132 Abs1;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Schmierzetteln, "auf welchen die Erlöse für das Kassabuch aufgezeichnet werden", kommt der Charakter von aufbewahrungspflichtigen Belegen zu, welche die Überprüfung der Eintragungen in die Bücher und Aufzeichnungen ermöglichen und für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind. Allein der... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt einen Lebensmitteleinzelhandel. Für die Jahre 1979 bis 1981 fand bei ihr eine Betriebsprüfung statt. Der Prüfer traf unter anderem folgende Feststellungen: Die Journalstreifen der Registrierkassen und die Originalinventuren seien nicht zur Einsicht vorgelegt worden. Bei der stichprobenweisen Überprüfung der Kassabücher sei festgestellt worden, daß zur Vermeidung von Kassenfehlbeträgen Privateinlagen nachträglich eingefügt worden seien (z.B. am 15. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Kürschner, betrieb von seiner Privatwohnung aus einen Einzel- und Großhandel mit Fellen und Pelzbekleidung. Seit Beginn seiner Tätigkeit im Jahre 1977 erklärte er, der kein Personal beschäftigte, ausschließlich Verluste aus Gewerbebetrieb. Anläßlich einer 1986 hinsichtlich der Streitjahre durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer neben - eher geringfügigen - formellen Mängeln der Buchhaltung des Beschwerdeführers bei Überprüfung der Erlöse fest, d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 142;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/11/14 89/13/0045 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989130260.X01 Im RIS seit 13.02.1991 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 142;
Rechtssatz: Bei formeller Ordnungsmäßigkeit der Bücher ist eine Schätzung nur dann zulässig, wenn die Behörde Nachweise erbringt, welche die Ordnungsmäßigkeit in materieller Hinsicht eindeutig ausschließen, wenn sich also zweifelsfrei ergibt, daß das ausgewiesene Ergebnis den Tatsache... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 99;
Rechtssatz: Ob die steuerliche Nacherfassung einzelner Betriebsvorfälle auf Grund vorgefundener Unterlagen oder von Kontrollmaterial möglich ist, ob die Abgabenbehörde Sicherheitszuschläge vornimmt, ob sie ihre Schätzung mit Kalkulationsdifferenzen begründet, ob sie eine ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Vertreter in osteuropäischen Staaten (vorwiegend CSFR und Polen) tätig. In Wien hat er eine Wohnung. Eine abgabenbehördliche Prüfung (BP) stellte unter anderem Mängel der Aufzeichnungen fest, die zur Schätzung der Einnahmen unter Anwendung eines 10 prozentigen Sicherheitszuschlages führten. Die BP setzte zudem statt der erklärten Privatanteile an den Kfz-Kosten von 5 bzw. 10 Prozent einen Privatanteil von 20 Prozent fest. Die BP versagte weiters einem Teil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Wenn für Provisionseinnahmen eines StPfl keine entsprechenden Belege wie etwa Provisionsabrechnungen vorhanden sind und auch keine laufend geführten Aufzeichnungen über die einzelnen Einnahmen vorliegen sowie Abweichungen zwischen Zusammenstellungen des AbgPfl über die erhaltenen Provisionseinnahmen und den Zahlung... mehr lesen...