Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/03 90/13/0139 3 Stammrechtssatz Ob ein in der Vermögensdeckungsrechnung des Betriebsprüfers ausgewiesener Fehlbetrag als vom Abgabepflichtigen aufgeklärt anzusehen ist oder nicht, stellt sich als eine Frage der Beweiswürdigung dar. Bei dieser Frage der Beweiswürdigu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Schätzungsberechtigung der Behörde nach § 184 Abs 3 BAO kommt es nicht darauf an, warum die Bücher und Aufzeichnungen mangelhaft sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993140214.X02 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat über die wegen des persönlichen Zusammenhangs zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbundenen Beschwerden wie folgt erwogen: 1. Zum Bescheid betreffend Umsatzsteuer 1974 bis 1984 sowie Körperschaft- und Gewerbesteuer samt Bundesgewerbesteuer mit Zuschlägen 1974 bis 1980 (angefochten mit der zu hg. 91/13/0222 protokollierten Beschwerde): 1.1. Zur Gemeinnützigkeit: Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Im Jahre 1988 wurde bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 1983 bis 1985 sowie Einheitswert des Betriebsvermögens vom 1. Jänner 1983 bis 1986 durchgeführt. Vom Prüfer wurden steuerlich maßgebliche Feststellungen unter anderem hinsichtlich der Aufwendungen für zwei mit einem Wechselkennzeichen betriebene Personenkraftwagen, hinsichtlich der Aufwendungen für ein Einfamilienhaus und ei... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1BAO §184 Abs3EStG 1972 §20 Abs1 Z2EStG 1972 §20 Abs1 Z3EStG 1972 §4 Abs4
Rechtssatz: Hat der Abgabenpflichtige im Ermittlungszeitraum kein Fahrtenbuch geführt, so hat die Abgabenbehörde den betrieblich veranlaßten Teil der Kraftfahrzeugkosten gemäß § 184 BAO zu schätzen. Schlagwort... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §126;BAO §131;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203
Rechtssatz: Angesichts der Vielzahl von durchgeführten Veranstaltungen und des damit zwangsläufig verbundenen Anfalles... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §125 Abs1;BAO §125 Abs6;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203
Rechtssatz: Ist ein Feststellungsbescheid oder Abgabenbescheid iSd § 125 Abs 1 BAO nicht ergangen, kann die Abgabenbehörde im Schätzungswege den... mehr lesen...
Mit dem an die Beschwerdeführerin ergangenen Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 2. Jänner 1987 wurde auf Grund des Ergebnisses einer in ihrem Betrieb durchgeführten Getränke- und Speiseeisabgabeprüfung für den Zeitraum vom 1. Jänner 1982 bis 31. Dezember 1985 eine Getränke- und Speiseeisabgabe in der Höhe von insgesamt S 902.584,-- festgesetzt. Im Spruch: des Bescheides heißt es weiter: "Für die Zeit vom 1.1.1982 bis 31.12.1985 wurde eine Getränke-/Speiseeisabg... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;LAO Stmk 1963 §149 Abs1;LAO Stmk 1963 §149 Abs3;
Rechtssatz: Eine auf Grund von festgestellten Kalkulationsdifferenzen vorgenommene Schätzung ist in der Regel besser geeignet, dem tatsächlichen Betriebsergebnis soweit wie möglich nahezukommen, als es mit griffweisen Zuschätzungen erreicht werden ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs3;LAO Stmk 1963 §132 Abs2;LAO Stmk 1963 §149 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/14/0109 1 Stammrechtssatz Formelle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen, die begründetermaßen zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlaß geben, führen prinzipi... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;LAO Stmk 1963 §149 Abs3;
Rechtssatz: Trotz des Anscheines einer Ordnungsmäßigkeit besteht eine Bindung der Abgabenbehörde an die Geschäftsaufzeichnungen dann nicht, wenn ein begründeter Anlaß gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Entscheidend dafür, daß Aufzeichnungen die Vermutung ordn... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG betreibt an zwei Standorten das Friseurgewerbe. Eine im Oktober 1987 abgeschlossene Betriebsprüfung der Jahre 1982 bis 1984 hatte Buchführungsmängel zutage gefördert und auf Nachkalkulationen beruhende Erlöszuschätzungen ergeben und zu einem Rechtsmittelverzicht der Beschwerdeführerin hinsichtlich der den Prüfungsergebnissen entsprechenden Bescheide geführt. Im Zuge einer die Streitjahre betreffenden neuerlichen Betriebsprüfung fand die Prüferin ungeacht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §163;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: § 163 BAO schließt eine Heranziehung von Büchern, die den Vorschriften des § 131 BAO entsprechen, als Grundlage der Abgabenerhebung für den Fall aus, daß begründeter Anlaß gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen; die im § 163 BAO normierte Vermutung ist nicht unwiderleglich. Dementsprechend begründ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb in den Streitjahren einen Handel mit Pelzwaren mit mehreren Betriebsstätten. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden zufolge den Ausführungen im Prüfungsbericht insoferne Unregelmäßigkeiten der Kassabuchführung festgestellt, als Belege häufig bis zu einem Monat verspätet in das Kassabuch eingetragen worden seien. Weiters wurde festgestellt, daß im Jahre 1982 fünf Ausgangsfakturen über einen Gesamtbetrag von zusammen S 9,643.600,-- verbucht wor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0094
Rechtssatz: Wenn der Abgabenpflichtige nicht in der Lage ist, im Abgabenverfahren die von ihm geführten Bücher sowie die Belegsammlung einschließlich der Hilfsaufzeichnungen der Abgabenbehörde vorzulegen, ist damit klarg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Juwelier im 1. Wiener Gemeindebezirk. Nach einer Betriebsprüfung über die Abgabenjahre 1976 bis 1980, die zu einer strafgerichtlichen, und nach einer Betriebsprüfung über die Jahre 1981 bis 1983, die zu einer finanzstrafbehördlichen Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Abgabenhinterziehung geführt hatte, wurden im Zuge der dritten, die nunmehrigen Streitjahre betreffenden Betriebsprüfung von der Prüferin im wesentlichen folgende Festste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2;BAO §184 Abs3;BAO §289 Abs2;
Rechtssatz: Das vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz von dem Abgabepflichtigen bekämpfte Schätzungsergebnis ist von dieser ausschließlich in Anwendung des Gesetzes und nicht unter Verwendung des Argumentes eines unterbliebenen Sicherheitszuschlages zu überprüfen. Hat der Abgabepflichtige dem Schät... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte beim Finanzamt für das Jahr 1985 Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen sowie eine Erklärung über die Abgabe von alkoholischen Getränken ein, in welchen Bemessungsgrundlagen und Abgaben für das von ihm (nach einem Fragebogen anläßlich der Eröffnung eines Gewerbebetriebes) ab 1. Oktober 1985 betriebene Club-Cafe "Villa Erotica" ausgewiesen waren. In der ebenfalls vorgelegten Einnahmen-Ausgabenrechnung wurde darauf hingewiesen, daß keine Aufzeichnu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/14/0109 1 Stammrechtssatz Formelle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen, die begründetermaßen zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlaß geben, führen prinzipiell zur Schätzungsberechtigung. Eines Nachweises, daß die genannten Unterlagen mit den Wirtsch... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer, der als Rauchfangkehrer Einküfte aus Gewerbebetrieb bezieht, wurde betreffend die Jahre 1983 bis 1988 eine Betriebsprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte unter anderem fest, daß die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht gegeben sei, weil der Beschwerdeführer keine Erstaufzeichnungen über seine Bareinnahmen vorgelegt habe. Der Beschwerdeführer gab dem Prüfer gegenüber an, es seien Grundaufzeichnungen in Gestalt sogenannter Kehrlisten geführt worden, die Origi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0109 E 25. November 1986 RS 3 Stammrechtssatz Vernichtete Grundaufzeichnungen sind immer und zu jedem Fall geeignet, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Zweifel zu ziehen, und verpflichten die Abgabenbehörde zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung. ... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 1. April 1992 wurde dem Beschwerdeführer "gemäß der §§ 1, 3, 7 und 9 des Getränkesteuergesetzes für Wien 1971, LGBl. für Wien Nr. 2, in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 73/90, und des Beschlusses des Wiener Gemeinderates vom 22. März 1985, Pr.Z. 921, über die Ausschreibung einer Abgabe auf den Verbrauch von Bier, verlautbar... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs3;LAO Wr 1962 §128 Abs2;LAO Wr 1962 §145 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/14/0109 1 Stammrechtssatz Formelle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen, die begründetermaßen zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlaß geben, führen prinzipiell zur Sc... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 27. November 1989 wurde der abgabenpflichtige Umsatz des Beschwerdeführers für den Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis 15. Juli 1988 auf Grund des Ergebnisses der in seinem Betrieb ("X-Keller") in Innsbruck durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung gemäß den Bestimmungen des Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetzes, LGBl. Nr. 102/1973 in der geltenden Fassung (im folgenden: Tir GetrStG) mit insgesamt S 3,256.990,-- festgestellt und die... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;LAO Tir 1984 §147 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/14/0109 2 Stammrechtssatz Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ist auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten. European Case La... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs3;LAO Tir 1984 §130 Abs2;LAO Tir 1984 §147 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/14/0109 1 Stammrechtssatz Formelle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen, die begründetermaßen zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlaß geben, führen prinzipiell zur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren ein Restaurant. Anläßlich einer die Streitjahre betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden u.a. verschiedene Buchführungsmängel (Kassenfehlbeträge an fünf Tagen, das Nichtvorliegen verschiedener Unterlagen, darunter auch von Inventuren zu bestimmten Stichtagen, von Journalen und von Um- und Nachbuchungslisten der Durchschreibebuchhaltung, und in einem Fall der fehlende Bilanzzusammenhang) festgestellt. Der im Hinblick darauf durchg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1676/72 E 22. Mai 1974 VwSlg 4689 F/1974 RS 1 Stammrechtssatz Ergibt eine Nachkalkulation eine Differenz von mehr als 10 Prozent (im Beschwerdefall 20 Prozent) gegenüber dem erklärten Umsatz, ist die Behörde berechtigt, die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnugnen in Zweifel zu ziehen und die Bemessungsgrund... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in den Streitjahren 1980 und 1981 ausschließlich Einkünfte aus der Aufstellung von Automaten. Die Gewinnermittlung erfolgte gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Für die Streitjahre fand in seinem Betrieb eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Der Prüfer stellte fest, daß pro eingesetztem Geldspielautomaten lediglich monatliche Erlöse in Höhe von S 5.000,-- bis S 16.000,-- erklärt worden waren, während die durchschnittlichen Einspielergebnisse vergleichbarer Betrie... mehr lesen...