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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Legt die Abgabenbehörde zweiter Instanz unter Berücksichtigung des Umstandes, daß sich der vom Abgabenschuldner erklärte Umsatz für den streitgegenständlichen Zeitraum nur bis auf eine geringfügige Differenz mit dem von der Abgabenbehörde erster Instanz geschätzen Umsatz deckt, dieses Schätzungsergebnis ihrer Berechnung zugrunde, so ist darin keine Rechtswidrigkeit gelegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150120.X03Im RIS seit
11.01.1988