RS Vwgh 1988/1/11 87/15/0120

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Veröffentlicht am 11.01.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Legt die Abgabenbehörde zweiter Instanz unter Berücksichtigung des Umstandes, daß sich der vom Abgabenschuldner erklärte Umsatz für den streitgegenständlichen Zeitraum nur bis auf eine geringfügige Differenz mit dem von der Abgabenbehörde erster Instanz geschätzen Umsatz deckt, dieses Schätzungsergebnis ihrer Berechnung zugrunde, so ist darin keine Rechtswidrigkeit gelegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150120.X03

Im RIS seit

11.01.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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