RS Vwgh 1990/4/24 89/14/0279

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131 Abs1 Z2;
BAO §163;
BAO §184 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 418;

Rechtssatz

Es widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, Privatentnahmen gedanklich mit Einlagen zu kompensieren und beide im Rechenwerk unberücksichtigt zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140279.X02

Im RIS seit

24.04.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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