Die beschwerdeführende GmbH ist im Bereich der Immobilienverwaltung tätig. Im Jahr 1988 fand betreffend die Jahre 1984 bis 1986 eine abgabenbehördliche Prüfung statt (Bericht gemäß § 150 BAO vom 2. Dezember 1988, im Folgenden: BP-Bericht). Unter Tz 5 des BP-Berichtes traf der Prüfer die Feststellung, dass die Grundaufzeichnungen der Beschwerdeführerin derart mangelhaft seien, dass weder die formelle noch die materielle Richtigkeit der Buchführung gegeben sei. Zur Einschaltun... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betrieb im Streitjahr ein Bauunternehmen sowie einen Gastgewerbebetrieb. Im Herbst 1991 wurde eine Prüfung der Aufzeichnungen nach § 151 Abs. 1 BAO (Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung) betreffend den Zeitraum Februar 1990 bis August 1991 durchgeführt. Der Prüfer stellte dabei u.a. fest, dass zunächst nur Erlöskonten vorgelegt worden seien, welche Bauerlöse für den Zeitraum Februar bis Dezember 1990 in der Höhe von 136.077,76 S ausgewiesen hä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0196 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0078 E 13. Oktober 1993 RS 1 Stammrechtssatz Nur Bücher und Aufzeichnungen, die eine zuverlässige Ermittlung des tatsächlichen Umsatzes und Gewinnes ermöglichen, sind geeignet, der Abgabenerhebu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0196
Rechtssatz: Liegt eine im Sinne des § 184 BAO zur Schätzung Anlass gebende Mangelhaftigkeit der Buchführung vor, ist es Aufgabe des Abgabepflichtigen, den Nachweis der materiellen Richtigkeit seiner Buchhaltung zu erbringen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §151 Abs1;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0169
Rechtssatz: Kam die Behörde zu einem Sicherheitszuschlag von 100 % zu den am Ende der Aufzeichnungsprüfung nachgewiesenen Umsätzen, so kann dies angesichts des Umstandes, dass im Zeitpunkt der Prüfung nur ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren ein Unternehmen mit dem Gegenstand "KFZ-Service" und ermittelte hiefür den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Im Zuge einer den Zeitraum 1990 bis 1992 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf die Prüferin die Feststellung, dass "keine Inventuren bzw. deren Grundaufzeichnungen" hätten vorgelegt werden können. Die vom Steuerberater vorgelegten Zusammenstellungen seien von diesem auf Grund des Wareneinkaufs des jeweiligen Dezembers d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Auch "wertlose" Wirtschaftsgüter müssen in die Inventur aufgenommen werden (Hinweis E 15.5.1997, 95/15/0138). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1996130068.X01 Im RIS seit 06.06.2002 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte im Streitzeitraum Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Daneben erklärte sie für 1988 und 1989 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung einer Wohnung in Wien XIII. Auf Grund einer Prüfung der Aufzeichnungen (§ 99 Abs. 2 FinStrG i.V.m. § 151 Abs. 1 BAO) für den Zeitraum 1987 bis 1990 gelangte der Prüfer zu folgenden Feststellungen: "Tz. 12 nicht erklärte Umsätze bzw. Einnahmen: Tz. 12.1 Einkünfte aus selbstständig... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war im Streitzeitraum Alleingesellschafterin der A GesmbH. Alleiniger Geschäftsführer der A GesmbH war im Streitzeitraum G.S., der Ehemann der Beschwerdeführerin. Nach dem Gesellschaftsvertrag vom 12. Dezember 1979 über die Gründung der A GesmbH war deren Gegenstand insbesondere der Handel, die Aufstellung und die Reparatur von münzbetätigten Automaten, elektronischen Spielgeräten und Gastgewerbemaschinen. Eine für den Zeitraum 1979 bis 1983 bei d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0078 E 13. Oktober 1993 RS 1 Stammrechtssatz Nur Bücher und Aufzeichnungen, die eine zuverlässige Ermittlung des tatsächlichen Umsatzes und Gewinnes ermöglichen, sind geeignet, der Abgabenerhebung zugrundegelegt zu werden. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Der Schluss, dass bei völligem Fehlen der Aufzeichnungen nicht nur die nachgewiesenen nicht aufgezeichneten Vorgänge, sondern auch noch weitere Vorgänge gleicher Art nicht aufgezeichnet wurden, widerspricht nicht den Denkgesetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1996130210.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0078 E 13. Oktober 1993 RS 1 Stammrechtssatz Nur Bücher und Aufzeichnungen, die eine zuverlässige Ermittlung des tatsächlichen Umsatzes und Gewinnes ermöglichen, sind geeignet, der Abgabenerhebung zugrundegelegt zu werden. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Die Schätzungsberechtigung ist nicht davon abhängig, ob dem Abgabepflichtigen ein Verschulden am Mangel der Bücher oder Aufzeichnungen vorzuwerfen ist (Hinweis E 30.9.1998, 97/13/0033). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1996130210.X03 Im RIS seit 05.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Taxiunternehmer. Im Jahre 1995 wurde bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1990 bis 1992 vorgenommen. Im Prüfungsbericht vom 10. April 1995 wurde insbesondere ausgeführt, in der dem Prüfer vorgelegten Belegsammlung befinde sich kein einziger Tankbeleg. In der Losungszusammenstellung vom Jänner 1992 würden 16 "Losungswiederholungen" aufscheinen. Es sei nicht wahrscheinlich, dass ein Taxiunternehmer an jedem Tag Bruttoerlöse in Gros... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Dass Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen über den Treibstoffaufwand formelle und materielle Mängel aufweisen, berechtigt die Behörde für sich allein (nur) zur Schätzung des Treibstoffaufwandes, nicht aber zu einer Globalschätzung des Betriebsergebnisses. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt einen Handel mit Eisen und Metallwaren sowie mit Kunststoffen aller Art. Im Zuge einer die Veranlagungsjahre 1990 bis 1992 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer u.a. fest, dass die Ausgangsrechnungen unvollständig (erfasst) seien. Auf Grund dieser Aufzeichnungsmängel wurden die Verfahren betreffend Umsatzsteuer wieder aufgenommen und den erklärten Umsätzen Sicherheitszuschläge im Ausmaß von S 69.000,-- (1,5 % vom Umsatz) f... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2;BAO §163;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Eine Mengenrechnung kann geeignet sein, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen unter Beweis zu stellen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass einerseits der Wareneinkauf vollständig erfasst wurde und andererseits der Abgabepflichtige keine anderen Erlöse erzielt als solche aus dem Umsatz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2;BAO §163;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Das Kriterium der Ordnungsmäßigkeit ist nicht mit einer bestimmten Buchführungsmethode oder einer bestimmten Organisation, einem bestimmten System oder einer bestimmten Technik des Erfassens und Festhaltens der Geschäftsvorfälle verbunden. Entscheidend ist, dass eine vollständige und zeitgerechte Dokume... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die im Schätzungsweg nach § 184 BAO erfolgte Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 1992 und 1993 strittig. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte die Prüferin im Rechnungswesen der beschwerdeführenden GmbH, die ein China-Restaurant betreibt, Buchführungsmängel fest. So seien laut Tz 17 des Prüfungsberichtes vom 29. September 1995 die Inventuren nur wertmäßig, jedoch nicht mengenmäßig erfasst, der Eigenverbrauch nicht aufgezeichnet und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Ist eine Schätzung zulässig, so steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im Allgemeinen frei, doch muss das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt werden, müssen die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengänge schlüssig und folgerichtig sein, und muss das Ergebnis, das in der Fest... mehr lesen...
Die zu einem abweichenden Wirtschaftsjahr jeweils zum 31. August bilanzierende beschwerdeführende GmbH erzielte in den Streitjahren Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen und aus dem Betrieb von Würstel- und Maroniständen. Im Jahr 1990 fand bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1985 bis 1987 statt. Nach den Feststellungen in der Tz 8 des Prüfungsberichtes vom 16. Februar 1990 war nach Ansicht des Prüfers wegen formeller und materieller "Nicht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §126 Abs1;BAO §184 Abs3;UStG 1972 §18 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0034
Rechtssatz: Eine Verletzung der umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten nach § 18 Abs 2 UStG 1972 bedeutet zugleich einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs3;EStG 1972 §28; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0034
Rechtssatz: Mit der Vernichtung der zweifellos zu den Grundbelegen zählenden Mietverträge (die Abgabepflichtige erzielte ua Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen) liegt an sich... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH unterhält einen Bordellbetrieb. Nach umfangreichen, im Jahre 1988 vorgenommenen sicherheitsbehördlichen Ermittlungen wegen des Verdachts gerichtlich strafbarer Handlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers Ronald S., in deren Zug eine Reihe von Prostituierten über die Abwicklung des Bordellbetriebes einschließlich der üblichen Preise für die erbrachten Leistungen vernommen wurde, wurde bei der Beschwerdeführerin in diesem Jahr auch eine abgabenbehördliche ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0048
Rechtssatz: Die Unterlassung der vollständigen Erfassung der Einnahmen verpflichtet als materieller Mangel der Bücher die Abgabenbehörde unzweifelhaft, die Besteuerungsgrundlagen durch entsprechende Schätzungen zu ermit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit 1986 einen Handel mit Fliesen und lässt im Rahmen seines Unternehmens auch Fliesenverlegungsarbeiten durchführen. Den Gewinn ermittelt er nach § 4 Abs. 3 EStG. Da auf Grund von Erhebungen des Finanzamtes Zweifel an der Existenz einiger in den Eingangsrechnungen des Beschwerdeführers genannter Unternehmer aufkamen, wurde zur Klärung des Sachverhaltes eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG für die Kalenderjahre 1986 bis 1989 vorgenommen. Die Prüferin st... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Es entspricht stRsp des VwGH, dass bei unvollständigen Aufzeichnungen - ohne gegen Denkgesetze zu verstoßen - davon ausgegangen werden kann, dass nicht nur die nachgewiesenermaßen nicht verbuchten Vorgänge, sondern noch weitere Vorgänge gleicher Art nicht aufgezeichnet wurden (Hinweis E 13.9.1989, 88/13/0042). ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 11. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer GmbH zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft betreffend die Jahre 1987 bis 1991 in Höhe von insgesamt S 280.167,-- herangezogen und aufgefordert, diesen Betrag zu entrichten. In einer dagegen erhobenen Berufung wurde vorgebracht, dass das Abgabenkonto noch im April 1993 ausgeglichen gewesen sei. Im Mai 1993 hätten sich durch das Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/30 97/13/0033 3 Stammrechtssatz Liegen formelle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen vor, die begründetermaßen zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlaß geben, bedarf es eines Nachweises, daß die genannten Unterlagen mit den Wirtschaftsabläufen tatsächlich n... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Bar und erzielt daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Im Jahr 1995 wurde bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Streitjahre durchgeführt. Am 9. Jänner 1996 fand darüber die Schlussbesprechung statt. Der Prüfer führte dabei aus, auf einem Bankkonto der Beschwerdeführerin seien zahlreiche Scheckeinlösungen festgestellt worden, die in den Tageslosungen nicht... mehr lesen...