RS Vwgh 1990/12/19 86/13/0094

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 42;

Rechtssatz

Das Nichtaufbewahren von Preislisten und Kalendern, auf denen Kundenvoranmeldungen eingetragen worden waren, bietet für sich allein noch keine Handhabe, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen des Abgabepflichtigen in Zweifel zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130094.X01

Im RIS seit

19.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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