Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 42;Rechtssatz
Das Nichtaufbewahren von Preislisten und Kalendern, auf denen Kundenvoranmeldungen eingetragen worden waren, bietet für sich allein noch keine Handhabe, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen des Abgabepflichtigen in Zweifel zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130094.X01Im RIS seit
19.12.1990