RS UVS Kärnten 2006/05/23 KUVS-48-56/4/2006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2006
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Rechtssatz

Eine im Zuge der Nachfahrt mit einem Polizeifahrzeug vorgenommene Geschwindigkeitsschätzung ist grundsätzlich ein zulässiges Beweismittel.

Voraussetzung hiefür ist u.a., dass das Nachfahren in etwa gleichbleibendem

Abstand auf einer entsprechend langen Strecke erfolgt.

 

Behandlung der Beschwerde abgelehnt, VwGH 11.8.2006, Zahl:

2006/02/0185-4

Schlagworte
Geschwindigkeitsüberschreitung, Schätzung, Nachfahrt, Beweismittel, zulässiges, Abstand, gleichbleibender
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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