Eine im Zuge der Nachfahrt mit einem Polizeifahrzeug vorgenommene Geschwindigkeitsschätzung ist grundsätzlich ein zulässiges Beweismittel.
Voraussetzung hiefür ist u.a., dass das Nachfahren in etwa gleichbleibendem
Abstand auf einer entsprechend langen Strecke erfolgt.
Behandlung der Beschwerde abgelehnt, VwGH 11.8.2006, Zahl:
2006/02/0185-4