Norm: UWG §2 A4UWG §2 C2d
Rechtssatz: In welcher Form die Angabe gemacht wird, ist belanglos. Sie kann ausdrücklich oder schlüssig, mündlich, schriftlich, aber auch bildlich erfolgen. Auch eine Unterlassung - so etwa das Stillschweigen - kann unter dem Begriff der Angabe fallen, wenn eine Handlung zu erwarten war, insbesondere eine Pflicht zur Aufklärung bestand. Entscheidungstexte 4 Ob... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A2
Rechtssatz: Die unrichtigen Angaben verlieren ihre Eignung zur Irreführung durch spätere Aufklärung nicht, weil ein Verstoß nach § 2 UWG schon dann vorliegt, wenn die Angabe geeignet war, den Kunden anzulocken, auch wenn dies letztlich ohne Erfolge geblieben ist. Entscheidungstexte 4 Ob 405/79 Entscheidungstext OGH 18.12.1979 4 Ob 405/79 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 2 UWG setzt weder mehrmalige zur Irreführung geeignete Angaben, noch planmäßiges Vorgehen desjenigen, der diese Angabe macht, voraus. Allerdings ist das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr eine allgemeine, wenn auch im Gesetz nicht ausdrücklich normierte Voraussetzung von Unterlassungsansprüchen. Entscheidungstexte 4 Ob 405/79 Ents... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2UWG §2 D4
Rechtssatz: Da jede Werbung mit Preisgegenüberstellungen, Preisherabsetzungen oder dergleichen - unabhängig von ihrer allfälligen Verbindung mit zusätzlichen Werbeslogans - schon an sich regelmäßig auch die Vorstellung einer entsprechenden Aktualität einer solchen Aktion erwecken wird, sind Werbebehauptungen dieser Art immer dann als irreführend zu beanstanden, wenn die jeweils angekündigte Preissenkung schon längere Ze... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Zu den Angaben über die "Beschaffenheit" der Ware gehören auch alle Aussagen über bestimmte für den Kaufentschluß des Publikums relevante Eigenschaften der angebotenen Ware (hier: die Behauptung, daß die betreffende Ware sicher und gefahrlos benützt werden könne). Entscheidungstexte 4 Ob 381/79 Entscheidungstext OGH 16.10.1979 4 Ob 381/79 Veröff: ÖBl... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Ankündigung einer Preisreduktion ("bis zu siebzig Prozent") unter Beilage einer Liste von Preisen verschiedener Artikeln, deren Herabsetzung durchwegs geringer (zwölf Prozent bis vierundfünfzig Prozent) ist - irreführende Werbung. Entscheidungstexte 4 Ob 373/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 4 Ob 373/79 Veröff: ÖBl 1980,76 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Wird eine Preisreduktion ("bis zu siebzig Prozent") angekündigt, so kann sich das Publikum nur dann keine bestimmten Vorstellungen über die Einzelpreise bilden, wenn die Anführung konkreter Einzelangebote unterlassen wird. Irreführende Werbung kann in einem solchen Fall nur dann angenommen werden, wenn nicht die Preise sämtlicher Waren gesenkt werden oder das Höchstausmaß der angekündigten Herabsetzung nur bei einem... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D11
Rechtssatz: Täuschung des Publikums über die Gewinnchancen und deren Höhe, wenn in einem Zeitungspreisausschreiben die Verlosung der Preise jeweils für ein Bundesland angekündigt wird, in Wahrheit aber dieselben Preise zur Verlosung kommen (Kleine Zeitung-Ausgabe für Kärnten bzw Steiermark). Entscheidungstexte 4 Ob 367/79 Entscheidungstext OGH 10.07.1979 4 Ob 367... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C1
Rechtssatz: Die Frage, ob eine bestimmte Werbeaussage eine objektiv überprüfbare Tatsachenbehauptung oder nur eine rein subjektive, jeder objektiven Nachprüfung entzogene Meinungskundgebung ist, ist immer nach dem Gesamteindruck der Ankündigung - unter Berücksichtigung ihres Gegenstandes, ihrer Form, des Zusammenhanges, in den sie gestellt wird, sowie aller sonstigen Umstände, die für das angesprochene Publikum maßgebend sein kö... mehr lesen...
Beide Parteien erzeugen und vertreiben Kräutershampoos, und zwar die Klägerin das "A-Kräutershampoo", die Beklagte das "B-Kräutershampoo'. In einem im August 1978 ausgestrahlten Fernseh-Werbespot der Beklagten hieß es u. a.: Er: "Heute ist das B-Kräuterfest." Er II: "Wir beweisen die Wirkung unseres neuen aktiven B-Kräutershampoos gegen fettes Haar. Mit Huflattich, Birke, Salbei und Kamille." Sie: "Mein Haar war noch nie so locker! Es sollte so bleiben!" Er: "Mit dem neuen B-Kräut... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §24ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Bescheinigungspflicht der gefährdeten Partei dafür, was unter einer "multidirektionellen Skibindung" zu verstehen ist, da die diesbezügliche Auffassung der beteiligten Verkehrskreise vom Gericht nicht schon auf Grund eigener Sachkunde und Erfahrung beurteilt werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 336/79 Entscheidungstext OGH 08.05.19... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D9
Rechtssatz: Wird im Einzelhandel der Verkauf bestimmter Waren werbemäßig angekündigt, so erwartet der Kunde, daß sie für eine gewisse Zeitdauer in einer ausreichenden Menge vorhanden sind, sodaß die übliche bzw zu erwartende Nachfrage gedeckt ist. Andernfalls wird der Kunde über die Vorratsmenge irregeführt und damit verleitet, andere Waren zu kaufen, die vorrätig sind. (Teppichböden). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: In jenen Geschäftszweigen, in denen Umsatz und Kapitalskraft für die Bedeutung eines Unternehmens auf dem Markt nicht entscheidend sind, kommt es auf die Frage der Kapitalskraft für die Beurteilung der Zulässigkeit der Bezeichnung "international" weniger an. Entscheidungstexte 4 Ob 329/79 Entscheidungstext OGH 10.04.1979 4 Ob 329/79 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Da die Verwendung der Bezeichnung "international" in der Werbung geeignet ist, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen (ZBl 1928/133); wird das Publikum, wenn die Voraussetzungen eines solchen Unternehmens nicht vorliegen, über den Umfang, die Bedeutung, die Leistungsfähigkeit und den Erfolg des betreffenden Unternehmens in Irrtum geführt (vgl ÖBl 1973,56). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D5
Rechtssatz: Zur Irreführung geeignete Angaben über allfällige Beziehungen zur Herstellerin der "YALE-Produkte", sodaß der Eindruck eines "autorisierten Vertragshändlers" entsteht. Entscheidungstexte 4 Ob 325/79 Entscheidungstext OGH 10.04.1979 4 Ob 325/79 Veröff: ÖBl 1980,10 4 Ob 379/82 Entscheidungstext OGH 23... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Von einem "internationalen Unternehmen" erwarten die Interessenten, daß es kraft seiner Organisation, seiner wirtschaftlichen Potenz und seiner ausländischen Geschäftsbeziehungen einen sehr bedeutenden Teil seiner Geschäfte außerhalb der Grenzen des eigenen Landes abwickelt (vgl GRUR 1970,36). Es muß daher nicht nur im eigenen Land, sondern auch in anderen Ländern eine wirtschaftliche Präsenz entfalten, die sich nic... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D9
Rechtssatz: Es kann nicht allgemein gesagt werden, ein Händler müsse bei Ankündigung des Verkaufes preisgünstiger Waren über einen mindestens drei Tagen reichenden Vorrat verfügen. Die bereitzuhaltende Menge hängt vielmehr von der zu erwartenden Nachfrage ab, die jedoch unter Umständen so unerwartet groß sein kann, daß die Ware bereits zu einem früheren Zeitpunkt verkauft ist. Es kommt daher für die Zeitspanne, für welche die be... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1UWG §2 D10UWG §2 D11
Rechtssatz: Der Begriff "Drogerie-Markt" - insbesondere das darin enthaltene Wort "Markt" -, so signalisiert dem durch die Supermärkte und durch das dort ebenso verwirklichte Prinzip der Selbstbedienung beeinflußten Publikum, daß eine Beratung und Betreuung durch ein fachkundig und besonders geschultes Personal nicht erwartet werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §225HGB §18 Abs2UWG §2 D1UWG §2 D10UWG §2 D11
Rechtssatz: Ausgehend vom Begriff des "Supermarktes" hat sich eine Wandlung des Begriffes "Markt" angebahnt und schon weitgehend durchgesetzt. Das Kennzeichen dieses neuen Begriffes ist nicht mehr das Prinzip der Verkäuferpluralität, sondern die Vielfalt und Reichhaltigkeit der angebotenen Waren, der Größe der Geschäftsräumlichkeiten; ferner großer Umsatz bei geringem Preis sowie gru... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 A2
Rechtssatz: Irreführend ist eine Angabe, wenn die Vorstellungen, welche die Umworbenen über ihre Bedeutung haben, mit den wirklichen Verhältnissen nicht in Einklang stehen. Entscheidungstexte 4 Ob 313/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 313/79 Veröff: ÖBl 1979,124 4 Ob 129/94 Entscheidungstext OGH 08.11... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2
Rechtssatz: Die Bezugnahme auf die geographische Herkunft einer Ware verstößt schon dann gegen § 2 UWG, wenn sie bei einem nicht ganz unerheblichen Teil der umworbenen Abnehmer einen nicht den Tatsachen entsprechenden Eindruck erweckt und dieser Eindruck geeignet ist, den angesprochenen Interessenten bei seiner Auswahlüberlegung irgendwie zugunsten des Angebotes zu beeinflussen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2
Rechtssatz: Der Interessent wird dann, wenn ihm "das Produkt" als ein Qualitätserzeugnis "österreichischer Firmen" vorgestellt wird, zur Auffassung gelangen, daß alle Bestandteile von österreichischen Firmen erzeugt werden (UNI-DIM-Isolierkamine). Entscheidungstexte 4 Ob 402/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 4 Ob 402/78 Veröff: ÖBl 1979,126 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2
Rechtssatz: Bei Beurteilung der geographischen Herkunft einer Ware ist nicht nach rechtlichen oder technischen Qualifikationsmerkmalen oder der Selbständigkeit ihrer Bestandteile vorzugehen. Maßgeblich ist vielmehr die Vorstellung des Verkehrs; dieser kommt gegenüber objektivierten Warengruppen stets der Vorrang zu (UNI-DIM-Isolierkamine). Entscheidungstexte 4 Ob 402/78 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4
Rechtssatz: Zulässigkeit von "statt"-Preisen, wenn ein zeitlich begrenztes Sonderangebot angekündigt wird und klar zum Ausdruck kommt, daß außerhalb der Zeit, in der die Waren zu herabgesetzten Preisen angeboten werden, die "statt-Preise" gelten, sodaß nach dem Gesamteindruck der Ankündigung nur ein Vergleich zwischen den während des angegebenen Zeitraumes verlangten Preisen und den außerhalb dieser Zeit allgemein verlangten Pre... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Die Auslegung, daß beim "Kauf-Leasing-System" ein Gerät gegen Zahlung eines bestimmten Betrages erworben werden kann, ist keineswegs so fernliegend, daß sie nicht wenigstens durch einen nicht ganz unbeträchtlichen Teil der angesprochenen Interessenten erfolgen werde und als eine unvernünftige oder willkürliche Auslegung durch eine zu vernachlässigende Minderheit angesehen werden könnte. Entscheid... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Irreführende Angaben über geschäftliche Verhältnisse fallen auch dann unter die Bestimmung des § 2 UWG, wenn sie nicht "in öffentlichen Bekanntmachungen oder Mitteilungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind", sondern etwa nur gegenüber einer einzigen Person gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 383/78 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 4 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Kann der Eindruck entstehen, daß die angepriesenen Waren bei Barzahlungskauf und bei Teilzahlungskauf zum tatsächlich gleichen Preis abgegeben werden, trifft dies aber nicht zu, dann verstößt die Ankündigung insoweit gegen § 2 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 370/78 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 4 Ob 370/78 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D2dUWG §2 D2UWG §2 D5UWG §9 D1
Rechtssatz: Beim Vertrieb von Ersatzteilen oder Zubehörgegenständen für fremde Erzeugnisse ist eine entsprechende Bezugnahme auf das Hauptprodukt zwar vielfach notwendig, wettbewerbsrechtlich aber nur dann zulässig, wenn dabei nicht der Eindruck einer gemeinsamen Herkunft erweckt wird. Muss zu diesem Zweck eine fremde Marke verwendet werden, so liegt nur dann eine zulässige Zweckbestimmungsangabe (Ver... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2c
Rechtssatz: Bedient sich ein Unternehmer zu Werbezwecken so allgemeiner Superlative wie "der Größte", " der Führende" oder wie hier "der Meistgekaufte" oder "der absolute Marktführer", dann muss das betreffende Unternehmen oder Produkt seiner Konkurrenz so offenkundig und so beträchtlich überlegen sein, dass diese Spitzenstellung für einen längeren Zeitraum von allen voraussehbaren Wettbewerbsbedingungen Schwankungen weitgehend... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Aus der Ankündigung eines Produktes "behördlich zugelassen" wird der Schluß gezogen, daß bei diesem Erzeugnis - anders als bei gleichartigen, aber nicht "behördlich zugelassenen" Produkten - eine besondere Beschaffenheit hinsichtlich Sicherheit und ähnlichem erforderlich und gewährleistet sei. Die Ankündigung ist daher geeignet, den Entschluß von Interessenten, sich mit dem angepriesenen Produkt näher zu befassen, z... mehr lesen...