Norm
UWG §2 D10Rechtssatz
In jenen Geschäftszweigen, in denen Umsatz und Kapitalskraft für die Bedeutung eines Unternehmens auf dem Markt nicht entscheidend sind, kommt es auf die Frage der Kapitalskraft für die Beurteilung der Zulässigkeit der Bezeichnung "international" weniger an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0078722Dokumentnummer
JJR_19790410_OGH0002_0040OB00329_7900000_003