RS OGH 1979/3/27 4Ob309/79, 6Ob9/79, 4Ob324/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1979
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Norm

GewO 1973 §225
HGB §18 Abs2
UWG §2 D1
UWG §2 D10
UWG §2 D11

Rechtssatz

Ausgehend vom Begriff des "Supermarktes" hat sich eine Wandlung des Begriffes "Markt" angebahnt und schon weitgehend durchgesetzt. Das Kennzeichen dieses neuen Begriffes ist nicht mehr das Prinzip der Verkäuferpluralität, sondern die Vielfalt und Reichhaltigkeit der angebotenen Waren, der Größe der Geschäftsräumlichkeiten; ferner großer Umsatz bei geringem Preis sowie grundsätzlich die Betriebsform der Selbstbedienung. (Drogeriemarkt).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 309/79
    Entscheidungstext OGH 27.03.1979 4 Ob 309/79
  • 6 Ob 9/79
    Entscheidungstext OGH 23.05.1979 6 Ob 9/79
    Vgl; Beisatz: Minitextilmarkt (T1) Veröff: NZ 1980,106 = GesRZ 1980,45 = ÖBl 1979,132
  • 4 Ob 324/81
    Entscheidungstext OGH 24.03.1981 4 Ob 324/81
    Beisatz: Beim Begriff "Drogeriemarkt" liegt überhaupt kein Begriffswandel vor, sondern vielmehr eine Übertragung des Begriffes "Markt" auf einen Bereich, welchem er bisher fremd gewesen war. (T2) Veröff: ÖBl 1982,15

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0061277

Dokumentnummer

JJR_19790327_OGH0002_0040OB00309_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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