Norm
UWG §2 C2aRechtssatz
Bescheinigungspflicht der gefährdeten Partei dafür, was unter einer "multidirektionellen Skibindung" zu verstehen ist, da die diesbezügliche Auffassung der beteiligten Verkehrskreise vom Gericht nicht schon auf Grund eigener Sachkunde und Erfahrung beurteilt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0043621Dokumentnummer
JJR_19790508_OGH0002_0040OB00336_7900000_001