Norm: UWG §2 D5
Rechtssatz: Wer unter der Bezeichnung "Hersteller" wirbt, von dem nehmen die Verkehrskreise an, dass er die von ihm angebotenen Waren im wesentlichen herstellt, wobei das Herstellen einer Ware jede Bearbeitung oder Erzeugung von Waren umfasst. Ob alle wesentlichen Produktionsgänge in jedem einzelnen Fall vorgenommen wurden, ist ohne Bedeutung. Entscheidend ist der regelmäßige Vorgang der Herstellung der Waren. ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Eine Publikumserwartung ist nicht schon deshalb schutzunwürdig und für die rechtliche Beurteilung unerheblich, weil sie subjektiv unsicher ist; bei der Anwendung des § 2 UWG kommt es vielmehr darauf an, ob eine bestimmte Publikumserwartung für den Kaufentschluß eine Rolle spielt oder nicht und ob daher eine diese Vorstellung ansprechende Werbung geeignet ist, das Publikum zum Kauf gerade dieser Ware zu veranlassen. ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §8 liteUWG §2 D1UWG §1 C2a
Rechtssatz: Die Bezeichnung "Mineralwasser" für ein Tafelwasser, das nach dem Abfüllen in jedem Kilogramm weniger als ein Gramm gelöster fester Stoffe enthält, ist nicht nur zur Irreführung jener fachkundigen Abnehmerkreise geeignet, welche die Bestimmungen des Codex-Kapitels B 17 schon auf Grund einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit kennen und anwenden müssen; sie kann auch beim Durchschnittskonsum... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Dort, wo das Verbraucherpublikum nicht weiß, woraus sich eine bestimmte Ware zusammensetzt, wie sie hergestellt wird, woher sie stammt und worauf ihre für den Gebrauch oder Verbrauch maßgeblichen Eigenschaften beruhen, ist es denkbar, daß ein fachunkundiges Publikum von einer eigenen Beurteilung dieser Fragen überhaupt absieht und nur noch erwartet, daß die Ware so hergestellt ist, wie die damit befaßten Fachkreise ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt im 23.Wiener Gemeindebezirk das Gast- und Schankgewerbe; er verkauft (ua) sowohl Tafelquellwasser als auch Mineralwasser. Das von der Beklagten in Bad Vöslau abgefüllte Tafelwasser enthält nach dem Abfüllen 0,642 g fester Stoffe in 1 kg Wasser. Die Beklagte hat dieses Tafelwasser bisher unter der Bezeichnung 'Tafelquellwasser' vertrieben; jetzt verwendet sie die Bezeichnung 'Mineralwasser'. Mit der Behauptung, daß nach dem Kapitel B 17 des Ös... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte zur
Begründung: seines dem Urteilstenor zu entnehmenden Klagebegehrens (AS 61 f) im wesentlichen vor, die beklagte Partei habe sich in Werbeschriften, die sie an zahlreiche Musikverlage und Großkunden gerichtet habe, als einer der größten Ansichtskartenhersteller Österreichs bezeichnet, obgleich sie mangels einschlägiger Gewerbeberechtigung die Ansichtskarten in einer Druckerei habe herstellen lassen. Sie übe lediglich das Fotographengewerbe au... mehr lesen...
Norm: MSchG §13UWG §1 D2dUWG §2 D2UWG §9 D1
Rechtssatz: Dem Inhaber einer Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätte kann es nicht verwehrt werden, bei der Bezeichnung seines Betriebes wie überhaupt in seiner Werbung darauf hinzuweisen, daß er auf die Reparatur von Kraftfahrzeugen bestimmter Marken spezialisiert ist, und zu diesem Zweck auch die betreffenden Fahrzeugmarken anzuführen. Kennzeichenmäßiger Gebrauch dieser Marken und damit ein Eingriff in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke Nr.36.570 'A' (Beilage H). Der Beklagte betreibt in Wiener Neustadt, Neudörflerstraße 4, eine Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätte; er handelt auch mit Kraftfahrzeugen. Im Giebelfeld der Stirnseite seiner Betriebshalle sind der Name 'E' (in gelber Schreibschrift), darunter die Wörter 'A-PEUGEOT' (in großen gelben Blockbuchstaben) und unter ihnen das Wort 'SPEZIALWERKSTöTTE' (in kleineren gelben Blockbuchstab... mehr lesen...
Norm: KSchG §20UWG §2 D4
Rechtssatz: Die Ankündigung "Zinsenfreie Teilzahlung - erste Rate Jänner 1984" ist zweifellos geeignet, bei Kaufinteressenten den Eindruck zu erwecken, die erste Zahlung sei erst im Jänner 1984 zu leisten, obgleich bei Abzahlungsgeschäften gemäß § 20 KSchG der Verbraucher einen Teil des Barzahlungspreises spätestens bei Übergabe der Sache anzuzahlen hat; sie ist, da es keineswegs als selbstverständlich vorausgesetzt wer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte zunächst den Beklagten schuldig zu erkennen, es sofort zu unterlassen, sich im geschäftlichen Verkehr als 'BMW-Spezialist' zu bezeichnen. Außerdem stellte sie ein Begehren auf Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung. Die Klägerin vertreibe die von ihr erzeugten Fahrzeuge unter der in Österreich geschützten Marke und dem Firmenschlagwort BMW im Inland durch ihre Tochtergesellschaft 'BMW Austria Gesellschaft mbH'. Die Fahrzeuge würden nur vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte, deren alleiniger Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, verteilte durch Hauszustellung in ganz Wien und in allen Wiener Filialen ihren Weihnachtskatalog 1983. In diesem kündigte die Erstbeklagte unter der Schlagzeile 'Jetzt kaufen - doppelt sparen' eine Kreditaktion für Geräte an, die sofort - noch vor Inkrafttreten der Umsatzsteuererhöhung am 1. 1. 1984 - ausgeliefert werden und zwar mit der weiteren Ankündigung: 'Zinsenfreie Teilzahlung - ers... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: "Buttella" (Margarine) verwechslungsfähig mit Butter. Entscheidungstexte 4 Ob 390/84 Entscheidungstext OGH 11.12.1984 4 Ob 390/84 Veröff: MR 1985,3, Archiv 20 = ÖBl 1985,99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0078334 Dokumentnummer JJR_19841211_OGH0002... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 D1
Rechtssatz: Keine zur Irreführung des angesprochenen Publikums geeignete Aussage über "geschäftliche Verhältnisse", wenn sich jemand als "Fachmann in allen Schadenersatzangelegenheiten" bezeichnet, der zwar keine juristische Fachausbildung hat, aber jahrelang beruflich bei einer Versicherungsgesellschaft mit der Regulierung und Abwicklung von Personenschäden und Sachschäden betraut gewesen ist und über spezielle, das d... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Irreführungseignung der Bezeichnung Institut (hier bei "Deutsch-Institut, Tirol" verneint). Entscheidungstexte 4 Ob 401/84 Entscheidungstext OGH 11.12.1984 4 Ob 401/84 Veröff: ÖBl 1985,104 4 Ob 164/89 Entscheidungstext OGH 30.01.1990 4 Ob 164/89 Beisatz: Institut für Betriebshygiene. (T1) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In ihren zwischen dem 16.9. und dem 5.10.1981 überreichten, vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen stellen die acht Kläger - durchwegs Rechtsanwälte in Ried im Innkreis - die aus dem
Spruch: ersichtlichen Urteilsanträge; sie begründen dieses Begehren wie folgt: Der Beklagte, welcher in Ried i.I. unter der Bezeichnung 'I*** S***' ein Büro für Unfallshilfe betreibe, verstoße dabei 'konsequent und beharrlich' gegen §§ 1 und 2... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4
Rechtssatz: Unzulässigkeit eines Preisvergleiches, wenn ein über den für gleichartige Waren und Leistungen ortsüblichen Preisen gelegenen "Handwerker"-Preis zugrunde gelegt und damit die interessierten Verkehrskreise über die tatsächliche Preisgestaltung (hier: der Sanitärinstallateure) in Irrtum geführt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 394/83 Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9 C3aUWG §9aZPO §364ZPO §503 E4c4ZPO §503 E4c7ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Die (empirisch ermitteln) Verkehrsauffassung über die Verwechselbarkeit zweier Zeichen ist eine Tatfrage. Beweisaufnahme über die Anschauungen der angesprochenen Verkehrskreise zur Verwechselbarkeit mehrerer Zeichen sind aber nicht erforderlich, wenn die allgemeine Lebenserfahrung des Richters oder sein Fachwissen zur Beurteilung der Frage der Verwechs... mehr lesen...
Norm: PHG §5UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §364ZPO §503 E4c4ZPO §503 E4c7ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Da die vom Gericht zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe angewendeten Erfahrungssätze wie Rechtssätze zu behandeln sind, unterliegen sie auch wie diese der Überprüfung durch die Revisionsinstanz. Hält sie das Revisionsgericht für unrichtig oder fragwürdig, kann es eine Beweisaufnahme über die tatsächliche Ansicht der maßgebenden Verkehrskreise anor... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die zu § 2 UWG entwickelte Rechtsprechung, wonach das Gericht die Irreführungseignung einer Werbebehauptung als Rechtsfrage zu beurteilen habe, wenn dazu die Erfahrungssätze des täglichen Lebens ausreichten, beruht darauf, dass es dem Richter nach herrschender Lehre gestattet ist, seiner Entscheidung Erfahrungssätze ohne Beweisaufnahmen zugrundezulegen. Dies gilt nicht nur für (notorische) Erfahrung... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §364ZPO §503 Z4 E4c4ZPO §503 E4c7ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Dienen Erfahrungssätze nicht zur Feststellung von Tatsachen, sondern zur Ergänzung, Ausfüllung und Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe, gehören sie nicht mehr zum Beweisverfahren, sondern sind Teil der rechtlichen Beurteilung und können damit - ebenso wie Rechtssätze - auch noch im Rechtsmittelverfahren vor dem OGH gerügt und überprüft werden. - "B... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1UWG §2 D4
Rechtssatz: In der Werbung für beschädigte Waren muß zur Vermeidung der Gefahr einer Irreführung auf die Beschädigung hingewiesen werden. - "transportbeschädigte Elektrogeräte". Entscheidungstexte 4 Ob 398/84 Entscheidungstext OGH 13.11.1984 4 Ob 398/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1UWG §2 D4
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Irreführungseignung einer Werbung mit Preissenkung oder mit Gelegenheitspreisen ist davon auszugehen, daß sie jedenfalls denn unzulässig ist, wenn die angesprochenen Verkehrskreise dadurch irreführt werden können. - "transportbeschädigte Elektrogeräte". Entscheidungstexte 4 Ob 398/84 Entscheidungstext OGH 13.11.1984 4 Ob 39... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1UWG §2 D4
Rechtssatz: Zulässige Gegenüberstellung von "transportbeschädigten" und fabriksneuen" Geräten mit Hinweis auf erhebliche Verbilligung. - "transportbeschädigte Elektrogeräte" Entscheidungstexte 4 Ob 398/84 Entscheidungstext OGH 13.11.1984 4 Ob 398/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage der Verwechslungsgefahr wird die Aufnahme von Beweisen über die darüber bestehende Verkehrsauffassung seltener erfordern als die Beurteilung der Frage der Irreführungseignung, weil Lehre und Rechtsprechung zu § 9 UWG (§ 14 MSchG) zahlreiche Beurteilungsgrundsätze entwickeln konnten, die regelmäßig verläßliche Indikatoren für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1UWG §2 D4
Rechtssatz: Die Ankündigung von Gelegenheitskäufen ist nicht etwa schon deshalb irreführend, weil nicht die konkreten Preise der einzelnen beschädigten und daher billiger angebotenen Produkte den konkreten Preisen der unbeschädigten Waren ziffernmäßig gegenübergestellt werden. Eine derartige Gegenüberstellung ist aber zur Vermeidung von Irreführungen auch nicht notwendig, weil die angesprochenen Verkehrskreise infolge d... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §364ZPO §503 E4c4ZPO §503 E4c7ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Die Heranziehung von Erfahrungssätzen zur Ergänzung, Ausfüllung und Konkretisierung von Rechtssätzen bedarf keiner Zustimmung der Parteien. - "Blütenblattmarke". Entscheidungstexte 4 Ob 371/84 Entscheidungstext OGH 13.11.1984 4 Ob 371/84 Veröff: RdW 1985,108 = GRURInt 1986,132 = ÖBl 1985,105 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §364ZPO §503 E4c4ZPO §503 E4c7ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Da es für die Beurteilung der Frage, ob eine geschäftliche Bezeichnung geeignet ist, Verwechslungen mit anderen Bezeichnungen hervorzurufen (§ 9 UWG), ebenso auf die durchschnittlichen Anschauungen der angesprochenen Verkehrskreise ankommt wie bei der Beurteilung der Frage, ob eine Angabe im Sinne des § 2 UWG zur Irreführung geeignet ist, kann es auch bei der... mehr lesen...
Die beklagte Partei, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, veranstaltet in Zusammenarbeit mit österreichischen Autobusunternehmen seit Jahren Gesellschaftsreisen von verschiedenen Orten Österreichs nach Bayern, die jeweils mit dem Besuch der vor allem in Gasthäusern abgehaltenen Werbeverkaufsveranstaltungen der beklagten Partei verbunden sind ("Werbereisen"). Bei diesen Werbeverkaufsveranstaltungen vertreibt die beklagte Partei Haushaltsgeräte und Heimtextilien. Die ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: In der Waschmittelindustrie werden Veränderungen (Verbesserungen) der Erzeugnisse so häufig mit dem Schlagwort "Das neue ....." angekündigt, daß das Publikum dieser Abgabe nicht die Bedeutung einer tiefgreifenden Veränderung des Erzeugnisses beimißt. Entscheidungstexte 4 Ob 341/84 Entscheidungstext OGH 26.06.1984 4 Ob 341/84 Ähnlich; Beisatz: Mess... mehr lesen...
Die Beklagte handelt (ua.) mit Hobelmaschinen und Tischkreissägen. Bis Ende 1982 hatte sie das ausschließliche Recht zum Import und Vertrieb des Heimwerkerprogramms der Josef S Maschinenfabrik GesmbH & Co. in A (Bundesrepublik Deutschland) in Österreich; seit 1983 steht dieses Recht der Klägerin zu. Da die Beklagte aus der Zeit vor 1983 noch über ein Lager von zirka 120 Hobelmaschinen und 400 Tischkreissägen der Firma S verfügte, bot sie diese Geräte im September und Oktober 1983 ... mehr lesen...