Norm
UWG §2 D4Rechtssatz
Zulässigkeit von "statt"-Preisen, wenn ein zeitlich begrenztes Sonderangebot angekündigt wird und klar zum Ausdruck kommt, daß außerhalb der Zeit, in der die Waren zu herabgesetzten Preisen angeboten werden, die "statt-Preise" gelten, sodaß nach dem Gesamteindruck der Ankündigung nur ein Vergleich zwischen den während des angegebenen Zeitraumes verlangten Preisen und den außerhalb dieser Zeit allgemein verlangten Preisen in Betracht kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0078564Dokumentnummer
JJR_19781121_OGH0002_0040OB00401_7800000_001