RS OGH 1979/12/18 4Ob405/79

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Veröffentlicht am 18.12.1979
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Norm

UWG §2 A4

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 2 UWG setzt weder mehrmalige zur Irreführung geeignete Angaben, noch planmäßiges Vorgehen desjenigen, der diese Angabe macht, voraus. Allerdings ist das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr eine allgemeine, wenn auch im Gesetz nicht ausdrücklich normierte Voraussetzung von Unterlassungsansprüchen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 405/79
    Entscheidungstext OGH 18.12.1979 4 Ob 405/79
    Veröff: ÖBl 1980,73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0078178

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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