Norm
UWG §2 C2aRechtssatz
Die Auslegung, daß beim "Kauf-Leasing-System" ein Gerät gegen Zahlung eines bestimmten Betrages erworben werden kann, ist keineswegs so fernliegend, daß sie nicht wenigstens durch einen nicht ganz unbeträchtlichen Teil der angesprochenen Interessenten erfolgen werde und als eine unvernünftige oder willkürliche Auslegung durch eine zu vernachlässigende Minderheit angesehen werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0078715Dokumentnummer
JJR_19781024_OGH0002_0040OB00384_7800000_001