RS OGH 1978/10/24 4Ob384/78

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Veröffentlicht am 24.10.1978
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Norm

UWG §2 C2a

Rechtssatz

Die Auslegung, daß beim "Kauf-Leasing-System" ein Gerät gegen Zahlung eines bestimmten Betrages erworben werden kann, ist keineswegs so fernliegend, daß sie nicht wenigstens durch einen nicht ganz unbeträchtlichen Teil der angesprochenen Interessenten erfolgen werde und als eine unvernünftige oder willkürliche Auslegung durch eine zu vernachlässigende Minderheit angesehen werden könnte.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 384/78
    Entscheidungstext OGH 24.10.1978 4 Ob 384/78
    Veröff: ÖBl 1979,100

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0078715

Dokumentnummer

JJR_19781024_OGH0002_0040OB00384_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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