RS OGH 1978/10/24 4Ob383/78

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Veröffentlicht am 24.10.1978
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Norm

UWG §2 C2a

Rechtssatz

Irreführende Angaben über geschäftliche Verhältnisse fallen auch dann unter die Bestimmung des § 2 UWG, wenn sie nicht "in öffentlichen Bekanntmachungen oder Mitteilungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind", sondern etwa nur gegenüber einer einzigen Person gemacht werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 383/78
    Entscheidungstext OGH 24.10.1978 4 Ob 383/78
    Veröff: ÖBl 1979,17

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0078383

Dokumentnummer

JJR_19781024_OGH0002_0040OB00383_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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