Der angefochtene Einstellungsbescheid hat folgenden Spruch: ?Folgender Sachverhalt wurde der Bezirkshauptmannschaft X mit Anzeige vom **********, Aktenzahl *************** zur Anzeige gebracht: R S, geb ********* persönlich haftender Gesellschafter und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§9 Abs1 VStG 1991) der R, S und T OEG **** L*************************, B******************* hat zu vertreten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber auf der Baustelle in **** W***, R... mehr lesen...
Rechtssatz: Jeder zur Vertretung nach außen Berufene ist strafrechtlich nach § 9 Abs 1 VStG verantwortlich. Alleine die Erklärung eines persönlich haftenden Gesellschafters, die Verantwortung für ein bestimmtes Sachgebiet in der OEG zu übernehmen, beinhaltet keinen Bestellungsakt zu einem verantwortlichen Beauftragten im Sinne des §9 Abs2 VStG, der die strafrechtliche Haftung der weiteren persönlich haftenden Gesellschafter ausschließen könnte. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin vorgeworfen, sie habe "am 2. 7. 1999, um 02.45 Uhr, in G, durch Betreiben einer Musikanlage und Schreien auf dem Gehsteig vor dem Haus Nr. ungebührlicherweise störenden Lärm erregt. Der Lärm war vermeidbar und wirkte störend." Die Berufungswerberin habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 1 zweiter Fall Stmk. LGBl. Nr. 158/75 begangen. Hierfür wurde gemäß § 3 Stmk. LGBl. Nr. 158/75 eine Geldstrafe von S 1000.-- (im Un... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem Vereinsstatut war der Obmann des zur Tatzeit bestellten Vorstandes der höchste Vereinsfunktionär, dem die Vertretung des Vereines nach außen oblag. Daher konnte die (nur im Falle der Verhinderung an seine Stelle tretende) stellvertretende Obfrau nicht im Sinne des § 9 Abs 1 VStG für eine vom Verein begangene Lärmerregung persönlich verantwortlich gemacht werden. Daher war es nicht rechtmäßig, dieser Stellvertreterin das nächtliche Betreiben der Musikanlage in den Clubr... mehr lesen...
Abkürzungsverzeichnis zur Verminderung des Schreib- und Leseaufwandes: STE für Straferkenntnis VHS für Verhandlungsschrift (Berufungsverhandlung) Blattverweise ohne Zusatz beziehen sich den erstinstanzlichen Akt Blattverweise mit vorangestelltem M plus Blattzahl beziehen sich auf den UVS-Akt Blattverweise mit vorangestelltem G beziehen sich auf die beiden Gerichtsakte vom LG für Strafsachen in Wien, 32 St 42.526/98, Band I und II BW steht für Berufungswerber BWV für den anwaltlichen Vertre... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber zwei Übertretungen des Mediengesetzes (unbefugtes Plakatieren an den im Straferkenntnis angeführten Standorten und fehlendes Impressum auf den angebrachten Plakaten) zur Last gelegt und über ihn wegen dieser Verwaltungsübertretungen Geldstrafen von S 3.000,-- bzw. S 1.000,-- verhängt. In seiner im Ergebnis als rechtzeitig eingebracht anzusehenden Berufung (siehe dazu Spruch: I) und im ergänzenden Vorbringen in den mündlichen Beru... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein handelsrechtlicher Geschäftsführer ist bei nachstehendem Sachverhalt für Übertretungen des MedienG (unbefugtes Plakatieren) nicht verantwortlich. So war er mit dem zweiten handelrechtlichen Geschäftsführer nur gemeinsam vertretungsbefugt, wobei dieser zweite Geschäftsführer zuerst den Druck und die Verteilung der Plakate im Rahmen seiner Alleinvertretungsbefugnis zur Gänze abgewickelt hatte, und dann seine Geschäftsführerfunktion schon mehrere Wochen vor der Tatzeit durch e... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber bestreitet, dass er das zur Vertretung nach außen berufene Organ der E KEG sei. Dies sei vielmehr K E, den er auch als Geschäftsführer der E KEG angibt. Wenn hier jemand eine Übertretung begangen habe, dann - so der Berufungswerber sinngemäß - könne hiefür nur K E als Geschäftsführer der E KEG herangezogen werden. Schon dieses Vorbringen verhilft der Berufung zum Erfolg. Dem Strafakt liegt ein Auszug aus dem zentralen Gewerberegister ein (Stand: 21.12.1999).... mehr lesen...
Beachte Gleichlautende Entscheidung zu VwSen-240379/2/Gf/Km vom 10. Juli 2000 Rechtssatz: Wie sich aus dem von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakt ergibt, ist diese offenkundig fälschlicherweise davon ausgegangen, dass sich die Bestellung des Rechtsmittelwerbers als Verlassenschaftskurator auf § 128 iVm § 8 des Außerstreitgesetzes, RGBl. Nr. 208/1854, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 125/1999 (im Folgenden: AußStrG), gründete; tatsächlich fußt diese jedoch, wie dem Bes... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, als Leiter bzw. verantwortlich Beauftragter des F. A. und Zulassungsbesitzer des Lkw nicht dafür gesorgt zu haben, dass bei der Verwendung des Fahrzeuges am 18.3.1998 um ca. 13.15 Uhr auf der B 20, bei Strkm. 119,4, Fahrtrichtung Bruck/Mur, durch die Beladung das höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht überschritten wird (Überladung 8.100 Kilogramm). Er habe dadurch eine Verwal... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine wirksame Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 2 VStG für Überladungen eines LKW liegt nicht vor, wenn die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten Wien (als öffentlichrechtliche Körperschaft und Zulassungsbesitzerin) dem Leiter eines ihr gehörenden Forstgutes eine allgemeine Prozessvollmacht und sachlich klar abgegrenzter Verantwortungsbereich, für den ein verantwortlicher Beauftragter mit dessen Zustimmung bestellt wird. Es gab keine Hinweise, wo... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus der Aktenlage geht - unstrittig - hervor, dass ein anderes Unternehmen die gefährlichen Abfälle der schuldsprucherfassten Gesellschaft zum Transport übergeben hatte. Diese wiederum betraute mit der Durchführung der Beförderung der Abfälle einen in der Anzeige namentlich genannten Kraftfahrer, der bei einer Gendarmeriekontrolle die erforderlichen Begleitscheine nicht vorweisen konnte, weil er sie aus Unachtsamkeit nicht mitgeführt hatte. Der Berufungswerber wendet zunächst e... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Leoben als erste Instanz (die belangte Behörde) warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis Folgendes vor: Er habe es als Vorstand der R. AG, T., zu verantworten, dass in der Betriebsstätte U., der Arbeitnehmer C. S. am 13.10.1998 mit dem Führen eines Staplers beschäftigt worden sei, ohne die für die sichere Durchführung dieser Arbeiten notwendigen Fachkenntnisse nachweisen zu können, obwohl Arbeitgeber und deren Beauftragte dafür zu sorgen hätten, d... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat ein verantwortlicher Beauftragter nach § 9 Abs 2 VStG die Zustimmung zu seiner Bestellung gegenüber einer GmbH & Co KG erteilt, die in weiterer Folge gelöscht wurde, kann sich der Vorstand einer daraufhin gegründeten Aktiengesellschaft im Verwaltungsstrafverfahren nicht schon deshalb auf diese Zustimmungserklärung berufen, weil diese AG Gesamtrechtsnachfolgerin geworden sei. Vielmehr ist entscheidend, dass nur die zur Vertretung nach außen Berufenen im Sinn des § 9 Abs ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 10.06.1998, GZ.: 15.1-1997/6208, wurde Herrn JB zur Last gelegt, er habe als Verantwortlicher vor dem 15.10.1997 einen selbst angefertigten Plakatständer an der L 204, im Ortsgebiet von A für die Veranstaltung "S-R (R C-C) für den 19.10.1997 in M" aufstellen lassen bzw. aufgestellt, obwohl dies nur an den hiefür festgelegten, behördlich genehmigten Stellen erfolgen dürfe. Er habe dadurch die §§ 48 und 49 Mediengesetz in Verbindung... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Obmann eines Vereines verantwortet eine Plakatierung, die zum Zwecke einer Vereinsveranstaltung an einer - nach einer mediengesetzlichen Verordnung - unzulässigen Stelle erfolgt, dann nicht, wenn der Verein die Plätze, an denen die Plakate aufgehängt werden sollten, in einem an ca. 40 Personen gerichteten Schreiben ausdrücklich mit "in Gasthäusern und Firmen" angegeben hat und das beanstandete eine Plakat entgegen dieser Anordnung auf einem mobilen Ständer an einer Landesst... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Grunde nach befindet sich der Berufungswerber mit seinem nur auf bestimmte Fakten bezogenen Verjährungseinwand im Recht. Allerdings wurde die hier maßgebliche erste Verfolgungshandlung, das ist die AzR vom 8.10.1998, noch am selben Tag hinausgegeben; schon dadurch wurde sie verjährungsunterbrechend wirksam. Diesbezüglich kommt es zufolge der Judikatur - neben anderen, hier jedoch erfüllten Voraussetzungen - nicht auf die Zustellung der Maßnahme, sondern auf den Zeitpunkt de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und strafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 VStG der K H B in Leoben, die Bestimmungen des Lebensmittelsgesetzes 1975 nicht eingehalten, da anlässlich einer am 4.6.1998 gegen 8.45 Uhr in der Restaurantküche des K H in L, durch ein Lebensmittelaufsichtsorgan des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung erfolgten Revision im Beisein ... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem handelsrechtlichen Geschäftsführer eines Hotelbetriebes muss es bereits nach dessen Bestellung bekannt sein, wenn die Restaurantküche seit längerer Zeit nicht mehr in dem nach § 20 LMG erforderlichen Umfang gereinigt wurde. Dass die erforderlichen Reinigungsarbeiten vor der lebensmittelpolizeilichen Kontrolle vom 4.6.1998 in einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum zu bewältigen gewesen wären, ergab sich schon daraus, dass der Reinigungsauftrag des Geschäftsführers vom 28.5.19... mehr lesen...
Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk, vom 15.04.1999, Zl MBA 22 - S 12158/98, hat folgenden Spruch: "Sie sind als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der Adolf W GesmbH dafür verantwortlich, dass diese Gesellschaft das Kraftfahrzeugtechnikergewerbe im Standort Wien, K-Platz nach dem am 29.02.1998 erfolgten Ausscheiden des bisherigen Geschäftsführers in der Zeit vom 29.08.1998 (erst... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: näher bezeichneten Straferkenntnis wurde Herrn Ing. R unter Zugrundelegung nachstehend angeführten Sachverhalts eine Übertretung des § 118 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 19 Z 1 Steiermärkisches Baugesetz 1995 (im Folgenden Stmk. BauG) in Verbindung mit § 9 und § 16 Abs 1 VStG angelastet: Sie haben es als bevollmächtigter Vertreter für die Firma P-W-G, G, zu verantworten, daß diese auf dem Grundstück Nr. 127/5, EZ 664, KG L, G, in der Woche von 9.2.1998 bis 15.2.1998 eine b... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn eine Person die Aufsicht über Arbeiter einer GmbH beim Errichten von Plakatwänden ohne Baubewilligung innehat, ist diese Person nicht als "bevollmächtigter Vertreter der GmbH" für die bewilligungslose Errichtung verantwortlich, wenn sie hiebei selbst als Dienstnehmer im Namen und Auftrag der Firma tätig ist und das Unternehmen nicht im Sinne des § 9 Abs 1 oder Abs 2 VStG vertritt. So war der Auftrag, wegen Reparaturbedürftigkeit der vorhandenen Plakatwände die "erford... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, dass der Zulassungsbesitzer des KFZ VW Passat mit dem Kennzeichen G-13RMC, nämlich die Firma A KFZ GesmbH, etabliert in G, R-Straße, im Hinblick auf das schriftliche Lenkerauskunftsbegehren der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 19.8.1997, GZ.: 15.1 1997/4500 (97/3956), Sie als jene Person benannt hat, die darüber Auskunft erteilen kann, wer am 3.5.1997 zuletzt vor 09.45 Uhr das für die A KFZ GesmbH zum Verkehr ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird die Lenkeranfrage nach § 103 Abs 2 KFG an die GmbH als Zulassungsbesitzer gerichtet, ist deren handelsrechtlicher Geschäftsführer gemäß § 9 Abs 1 VStG für die Gesellschaft für die Beantwortung dieser Anfrage verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich (VwGH 14.12.1994, 94/03/0138). Hiebei kann sich der handelsrechtliche Geschäftsführer nicht selbst als weiteren Auskunftspflichtigen nennen (die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten im Sinne des § 9 Abs 2 VStG für die ... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 20.5.1996 ist gegen den Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der P-Gesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien, M-gasse/2 zumindest am 06.09.1995 auf der Baustelle in P (NÖ Landhaus) die Ausländer 1) M Dragan, (rest)jugo... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Fall einer GmbH ist zwar deren handelsrechtlicher Geschäftsführer iSd § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung nach außen berufen (vgl VwGH 2.7.1990, Zl 90/19/0109), jedoch tritt im Konkurs der Masseverwalter als Vertreter iSd § 9 Abs 1 VStG an die Stelle des handelsrechtlichen Geschäftsführers. Soweit die Befugnisse der gemeinschuldnerischen GmbH beschränkt sind, erhält die Konkursmasse in der Person des Masseverwalters ein ex lege vertretungsberechtigtes und -verpflichtetes Organ, da... mehr lesen...
Rechtssatz: § 15 Abs2 Preisauszeichnungsgesetz ist lex specialis zu § 9 VStG: Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten ist nicht zulässig. Trotz Darlegung des Kontrollsystems sind auch konkrete Maßnahmen (im Kontrollnetz) zur Verhinderung der Übertretung zu behaupten und nachzuweisen. Schlagworte verantwortlicher Beauftragter; keine Delegation; Spezialität; Preisauszeichnung; nicht leicht zuordenbar; konkrete Maßnahme bei Kontrolle mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs.2 AZG darf die Einsatzzeit des Lenkers zwölf Stunden nicht überschreiten, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird. Gemäß § 16 Abs.3 leg.cit. kann durch Kollektivvertrag in den Fällen der Arbeitsbereitschaft (§ 5) zugelassen werden, daß die Einsatzzeit für Lenker von Kraftfahrzeugen, die (...) zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt (...), über das in Abs.2 genannte ... mehr lesen...
Der nunmehrige Berufungswerber wurde mit Straferkenntnis der belangten Behörde (Bezirkshauptmannschaft Liezen, Politische Expositur Gröbming, als erste Instanz) wegen Verletzung des § 17 Abs 1 i.V.m. Abs 2 Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz - KJBG nach § 30 dieses Gesetzes mit Geldstrafe von S 30.000,-- (Ersatzarrest 14 Tage) bestraft, da er es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Hotel-Restaurant A P Sch Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Sch zu verantworten habe, daß der Leh... mehr lesen...
Rechtssatz: Der handelsrechtliche Geschäftsführer bleibt im Rahmen seiner Vertretungsbefugnisse trotz der schriftlichen internen Vereinbarung, "aus der Geschäftsführung der Hotel- Restaurant ... GesmbH auszuscheiden", für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften (§ 17 Abs 2 KJBG) dann verantwortlich, wenn er die Vertretungsbefugnisse weiterhin ausübt. So hatte der Geschäftsführer noch nach dieser Vereinbarung einen verantwortlichen Beauftragten bestellt und war auch gewerberechtlicher Ge... mehr lesen...