Rechtssatz: Bei einer registrierten Genossenschaft mbH sind grundsätzlich alle Vorstandsmitglieder zur Vertretung nach außen berufen und somit im Sinne des § 9 Abs 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Hingegen regelt das BWG und das KWG (auf dieses nahm der Dienstvertrag für die Geschäftsleiter Bezug) ausschließlich die Abwicklung von Geschäften, die im Zusammenhang mit der Führung eines Bankinstitutes anfallen. Eine gesetzliche Bestellung der Geschäftsleiter zu verantwortliche... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Geschäftsführer der O-GesmbH die Getränkesteuer in Wien für den Monat Jänner 1995, fällig gewesen am 15. März 1995, bis zum 5. April 1995 nicht entrichtet und dadurch eine Verwaltungsübertretung begangen. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 5 Abs 1 Wiener Getränkesteuerverordnung 1992 - GStV sowie § 9 Abs 1 des Verwaltungsstrafgesetzes - VStG. Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird... mehr lesen...
Rechtssatz: Der handelsrechtliche Geschäftsführer einer abgabepflichtigen GesmbH hat für die fristgerechte Entrichtung unter anderem der Getränkesteuer Sorge zu tragen, widrigenfalls ihm verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen drohen (§ 9 Abs 1 VStG). Wird er an der Einhaltung dieser Verpflichtung gehindert, hat er seine Funktion unverzüglich niederzulegen. "Unverzüglich" bedeutet nicht in jedem Fall "sofort". Die Verpflichtung zum Rücktritt besteht erst, nachdem die Behinderung als solche... mehr lesen...
Begründung: Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses hat folgenden Wortlaut: "Sie haben als zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer des Komplementärs) der M am 21. Dezember 1995 vor der Liegenschaft in Wien, W-gasse die Bedingungen des Bescheides der MA 35-G, Zl MA 35-G/1-122/95, in Verbindung mit MA 35-G/1-1692/95, Pkt 3 nicht eingehalten, da am Beginn der Abschrankung zwar eine Lampe angebracht war, die jedoch nicht funktionierte, sowie Pkt 30 nicht eingehalten, da da... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle der Nichteinhaltung einer gemäß § 2 Abs 2 des (Wiener) Gebrauchsabgabegesetzes 1966 auferlegten Verpflichtung ist verletzte Verwaltungsvorschrift im Sinne des § 44a Z 2 VStG die Bestimmung des § 16 Abs 4 in Verbindung mit § 2 Abs 2 des (Wiener) Gebrauchsabgabegesetzes 1966, LGBl für Wien Nr 20, in der geltenden Fassung, sowie in Verbindung mit der jeweiligen bescheidmäßig vorgeschriebenen Bedingung, Befristung oder Auflage. mehr lesen...
Rechtssatz: Der belangten Behörde lag ein Schreiben der H KG, Zweigniederlassung S, an das AI für den 6. Aufsichtsbezirk, betreffend die Bestellung der Frau C zur verantwortlichen Beauftragten für den sachlichen Zuständigkeitsbereich "Einhaltung des ArbIG" und "Einhaltung aller Arbeitnehmerschutzvorschriften" und den räumlichen Zuständigkeitsbereich "Filiale H", samt einer mit 20.9.1993 datierten Zustimmungserklärung vor. Auch ist eine "Dienstanweisung für die Leitung einer Filiale", unter... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde vom 5.12.1996 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe im Frühjahr 1995 zumindest bis zum 20.7.1995 im Freizeitgelände C., KG Thalerhof, mehrere im einzelnen aufgezählte, bewilligungspflichtige Baumaßnahmen ohne Vorliegen einer Baubewilligung durchgeführt. Wegen Verletzung der Rechtsvorschrift des § 57 Abs 1 lit a StBO wurde über den Berufungswerber gemäß § 73 Abs 1 StBO eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- (1 Tag ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurden die unbewilligten Baumaßnahmen vom Berufungswerber nicht persönlich durchgeführt, sondern von einer GesmbH, deren handelsrechtlicher Geschäftsführer er war, kann der Berufungswerber für Handlungen dieser Gesellschaft, die nach seinem Ausscheiden als Geschäftsführer gesetzt wurden, nicht zur Verantwortung gezogen werden. Daher traf die dem Berufungswerber zur Last gelegte Tatzeit - im Frühjahr zumindest bis zum 20.7.1995 - nur bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens (29.3.1... mehr lesen...
Rechtssatz: Obschon die handelsrechtliche Geschäftsführerin zum Zeitpunkt der Intervention von Organen des Arbeitsinspektorates in ihrem Geschäftsbetrieb abwesend war und einen Mitarbeiter für die Einhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes beauftragte und eine, nicht zum Betrieb gehörende und auch nicht in der Funktion des Arbeitgebers befindliche Person die Amtshandlung der Arbeitsinspektoren dadurch behinderte, daß sie diese aufforderte den Betrieb der Beschuldigten sofort zu verlass... mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk, vom 6.9.1996, Zl MBA 15 - S 7985/96, hat folgenden
Spruch: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG der C-GesmbH zu verantworten, daß sich diese Gesellschaft von 1.9.1995 bis 21.5.1996 für die Ausübung des Gewerbes "Baumeister (§ 202 GewO 1994)" in Wien, A-gasse, des gewerberechtlichen Geschäftsführe... mehr lesen...
Rechtssatz: § 367 Ziffer 5 GewO richtet sich seinem Wortlaut nach eindeutig nicht an den gewerberechtlichen Geschäftsführer, sondern an denjenigen, der das Gewerbe ausübt, somit im Fall einer GesmbH an den handelsrechtlichen Geschäftsführer mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde wurden über den Berufungswerber zwei Geldstrafen in der Höhe von S 20.000,-- (im Uneinbringlichkeitsfall 5 Tage Ersatzarrest) und S 8.000,-- (im Uneinbringlichkeitsfall 2 Tage Ersatzarrest) verhängt. Ihm wurde vorgeworfen, als gemäß § 9 VStG Verantwortlicher der Firma Hans B KG mit dem Sitz in S 19, im Betrieb in G 93 den rumänischen Staatsangehörigen Ba Alexandru, geb. 05.02.1971, in der Zeit vom 10.07.1994 bis 09.08.1994 und den rumänischen Staat... mehr lesen...
Rechtssatz: Die der Bergbehörde namhaft gemachte Funktion des Betriebsleiter-Stellvertreters hat nur Bedeutung hinsichtlich der Bestimmungen des Berggesetzes (siehe §§ 105 ff, 215, 247 a Abs 1 BergG). Aus diesen Bestimmungen geht nicht hervor, daß der Betriebsleiter oder der Betriebsleiter-Stellvertreter auch für die Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - von der Bergbehörde - zu bestrafen sind. Da der Berufungswerber als Komplementär der KG nach § 9 Abs 1 VStG für die illegal... mehr lesen...
Rechtssatz: War zur Tatzeit die Beschuldigte nicht mehr handelsrechtliche Geschäftsführerin einer GesmbH, welche als Zulassungsbesitzerin eines überladenen LKW's aufscheint, so ist sie für die Einhaltung der Beladevorschriften im Sinne von § 9 Abs 1 VStG nicht mehr verantwortlich, da die Bestellung des Geschäftsführers einer GesmbH sofort mit dem Zustandekommen des entsprechenden Gesellschafterbeschlusses wirksam und von der Eintragung im Firmenbuch unabhängig ist (vgl. VwGH vom 20.12.1991... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 14 06 1995 des Amtes der Bgld Landesregierung, Zl VI/2-W-652/10-1995, wurde der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See der Bericht der Abt XIII/3, Zl XIII/3-1139/884-1995, mit dem Auftrag übermittelt, gegen den für die illegalen Ablagerungen Verantwortlichen ein Strafverfahren gemäß § 137 Abs 3 lit f) Wasserrechtsgesetz 1959 einzuleiten. Dieser Bericht bezieht sich auf eine Überprüfung der Bauschuttdeponie der Gemeinde vom 15 03 1995 und gibt als Ergebn... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Übertragungsverordnung des Bürgermeisters nach § 27 Abs 4 Bgld Gemeindeordnung wird die ausschließliche verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des ressortzuständigen amtsführenden Stadtrates im Sinne des § 9 Abs 1 VStG begründet. Die Wendung unbeschadet seiner Verantwortlichkeit in § 27 Abs 4 Bgld Gemeindeordnung drückt nur aus, daß durch diese Verordnung die Verantwortlichkeit des Bürgermeisters nach der Gemeindeordnung etwa nach § 47 nicht beseitigt wird. Dah... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 31.5.1995 wurde der Berufungswerber unter Hinweis auf § 1a des Parkometergesetzes, LGBl für Wien Nr 47/1974, in der geltenden Fassung, aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens Auskunft darüber zu geben, wem er das Fahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-82, welches am 20.3.1995 um 9.29 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone Wien, O-Strasse, abgestellt war, zu diesem Zeitpunkt überlassen gehabt habe. Dieses Schreiben wurd... mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk, vom 3.5.1996, Zl MBA 21 - S 12527/95, hat folgenden
Spruch: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 370 Abs 2 GewO 1994) der P Vertriebsgesellschaft mbH, Sitz: K, zu verantworten, daß diese in der Betriebsanlage in Wien, B-Straße ident G-Straße (weitere Betriebsstätte; Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Kleinhandel) am 6.9.199... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, erließ als Strafbehörde erster Instanz auf Grund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für den 2. Aufsichtsbezirk und nach ergänzenden Ermittlungen das nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien angefochtene Straferkenntnis vom 23.8.1994, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als einer der Vorstandsdirektoren und somit als gemäß § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der M-... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorbringen, wonach das Arbeitsinspektorat genauso wie der Magistrat als eine Einheit zu gelten habe, kann nicht durchdringen, zumal § 23 Abs 1 ArbIG ausdrücklich eine schriftliche Mitteilung an das zuständige Arbeitsinspektorat anordnet. mehr lesen...
Begründung: Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4 - Referat 5, erkannte den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 22.3.1996 schuldig, als zur Vertretung nach außen berufene Person der Zulassungsbesitzerin, der H-GmbH, dem am 16.10.1995 ordnungsgemäß zugestellten Verlangen des Magistrates vom 6.10.1995, innerhalb von zwei Wochen Auskunft darüber zu geben, wem das Fahrzeug Marke BMW mit dem behördlichen Kennzeichen VS-60 überlassen gewesen sei, welches am 7.8.1995, um 15.12 U... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27.2.1996, Zl 95/04/0212, den Berufungsbescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien, Zl UVS-04/G/33/00392/95, vom 4.9.1995, zugestellt am 21.9.1995, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Das Verfahren ist daher in das Stadium vor Erlassung des Berufungsbescheides getreten und war ein neuer Berufungsbescheid (Ersatzbescheid) entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu erlassen. Der aufgehobene Beruf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der C********* Werke F**** v. F********* AG, N*********** Straße ** und N********* Straße ***, **** W** N******* zu verantworten, daß am 30.03.1994 die Bestimmungen des Chemikaliengesetzes übertreten worden seien, da 1. bei den angeführten Importprodukten die Einstufung unterlassen worden sei, 2. bei diesen Produkten die ordnungsgemäße Kennzeichnung unterlassen worden s... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist eine ausdrückliche Bestellung von verantwortlichen Beauftragten nach §9 Abs2 VStG nicht erfolgt, dann ist das Vorstandsmitglied einer AG strafrechtlich verantwortlich. Der Umstand, daß für einzelne Geschäftsbereiche jeweils eigene Leiter bestellt wurden, die diesen Geschäftsbereich sodann selbstständig betreut haben, bewirkt für sich genommen noch nicht, daß der Beschuldigte somit für in diesen Bereichen begangene Verwaltungsübertretungen nicht mehr verantwortlich bzw. en... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungssenat geht davon aus, daß es sich bei der Interessentschaft Stand M-Forstfonds, bestehend aus verschiedenen Gemeinden, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts(Körperschaft) handelt. Die betreffende juristische Person ist körperschaftlich eingerichtet und es bestehen Organisationsvorschriften, welche ihre Vertretung regeln. Nach §4 des Statuts für den Standesausschuß von M vertritt der Standesrepräsentant den Stand M nach außen. Demnach wäre für die hie... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Bescheid, bezeichnet als "Ermahnung" wurde dem Beschuldigten folgender Sachverhalt vorgeworfen: "Durch den Verein "'S und G" mit Sitz in I, wurde in der Zeit vom 20.6.1994 bis 27.10.1994 der Ausländer (kenyanische Staats antbürger) J M im Rahmen der Winterschlafstelle in I, für die Durchführung von Hilfsdiensten beschäftigt. Eine hiefür nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderliche Beschäftigungsbewilligung lag nicht vor, der betreffende Ausländer verfügte a... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Unterstellung des angelasteten Tatverhaltens unter § 137 Abs.2 lit.h WRG 1959 ist von vornherein unschlüssig, weil es gegenständlich nicht um Einleitungen in eine bewilligte öffentliche Kanalisation geht, die von einem Kanalisationsunternehmer gemeinsam mit einer Abwasserreinigungsanlage betrieben wird. Da die belangte Behörde von einer wasserrechtlichen Bewilligungspflicht ausging, hätte sie aus ihrer Sicht grundsätzlich den Tatbestand der konsenslosen Einwirkung auf Gewäs... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als Geschäftsführerin der S-GesmbH, die hinsichtlich des nachfolgend bezeichneten Apparates Inhaberin des für das Halten benützten Raumes, Eigentümerin und Aufstellerin war, bis zum 16. Dezember 1994 unterlassen, die Vergnügungssteuer für die Monate November 1994 und Dezember 1994 für den im Betrieb in Wien, P-gasse, gehaltenen Unterhaltungsspielapparat "New Darts" im Betrag von S 6.000,-- einzubekennen un... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft L wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ, nämlich als Vorstandsmitglied der A Aktiengesellschaft, zu verantworten, daß seit zumindestens 17.12.1990 bis 17.03.1994 in L in der Tankstelle in der K-straße auf Grundstück KG L die mineralölhältigen Abwässer von der Manipulationsfläche, vom Freiwaschplatz und der Servicehalle zur Versickerung gebracht wurden, ohne daß die A AG i... mehr lesen...
Mit dem gegenständlichen Straferkenntnis wurden Herrn J B als verantwortlicher Halter bzw. Beförderer drei Übertretungen des GGSt anläßlich einer vom Lenker E H am 25.4.1995 um 10.10 Uhr durchgeführten Fahrt mit einem leeren, ungereinigten Tanksattelkraftfahrzeug der Klasse 2 Ziffer 14 ADR, Kennzeichen und (D), auf der Inntalautobahn A 12, km 9,3, Gemeindegebiet Langkampfen, zum Vorwurf gemacht. Es wurden über ihn drei Geldstrafen von insgesamt S 14.000,-- verhängt. Dagegen wurde fristgerec... mehr lesen...