Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: 1. Sie haben als zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) des abgabepflichtigen Medieninhabers (Verlegers) der F-gesmbH die Abrechnung über die von dieser Gesellschaft im Monat August 1993 für die Vornahme oder Verbreitung von Anzeigen aller Art vereinnahmten Entgelte von S 152.900,-- dem Magistrat bis 20. Jänner 1994 nicht vorgelegt und den sich danach ergebenden Abgabenbetrag bis 20. Jänner 1994 nicht gez... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Pflicht zur Vorlage der maßgeblichen Abgabenerklärungen glaubte sich der Berufungswerber damit entledigt zu haben, daß er sämtliche Unterlagen dem Steuerberater Hubert Sch übermittelt hat. Dieser Verpflichtung kann sich der Abgabenschuldner, auch wenn er sich zur Besorgung abgabenrechtlicher Angelegenheiten fachkundiger Personen bedient, jedoch nicht entziehen. Insbesondere wäre es seine Aufgabe gewesen durch Anfragen bei seinem steuerlichen Vertreter festzustellen, ob die ... mehr lesen...
Rechtssatz: Für Übertretungen nach § 5 a Abs 1 und § 19 a Abs 1 Stmk VeranstaltungsG (ohne Bewilligung aufgestellte und betriebene Spielapparate und keine Bestellung eines Stellvertreters im Sinne des § 19 a Abs 1 leg cit) haftet verantwortungsstrafrechtlich jeder zur Vertretung nach außen Berufene (des Bewilligungsinhabers), sofern nicht verantwortliche Beauftragte nach § 9 Abs 2 VStG bestellt sind. Mangels einer solchen Bestellung war der Berufungswerber als handelsrechtlicher Geschäftsf... mehr lesen...
Begründung: Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, hat am 13.10.1994 betreffend Herrn Waldemar P ein Straferkenntnis mit folgendem
Spruch: gefällt: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der A Gesellschaft mbH zu verantworten, daß in der Betriebsanlage in Wien, Q-straße am 11.5.1994 die mit rechtskräftigem Bescheid vom 24.9.1987, MBA 10 - Ba 10615/1/87 vorgeschriebenen Auflagen insoferne nicht eingehalten wurden, als folgende Mängel bestan... mehr lesen...
Begründung: Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, hat am 17.8.1994, betreffend Herrn Heimo Ö, ein Straferkenntnis mit folgendem
Spruch: gefällt: "Sie haben als im Sinne des § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der N Gesellschaft mbH, mit dem Sitz in Wien, W-gasse, welche in Ihrer Zweigstelle in Wien, M-straße, jugendliche Arbeitnehmer beschäftigt, zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft als Arbeitgeberin den über die Beschäftigung vo... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses, verbunden mit der Rückgabe der Firmenkreditkarten und der Firmenschlüssel, ist nicht nur das Dienstverhältnis (im eigentlichen Sinn) des Geschäftsführers, sondern auch seine Organfunktion als Geschäftsführer als beendet anzusehen. mehr lesen...
Rechtssatz: War der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt nicht mehr handelsrechtlicher Geschäftsführer, so ist er nicht mehr das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Gesellschaft mbH, so trifft ihn die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung (vorliegend für die Erregung ungebührlich störenden Lärm) nicht (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der B W Handelsgesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 13.2.1993 um 05.30 Uhr die Betriebsräume des Gastgewerbebetriebes (Kaffeehaus) in Wien K-Gasse 1) nicht geschlossen gehalten und 2) 20 Personen ein weiteres Verweilen in diesen Betriebsräumen gestattet hat. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: §368 Z10 in Verbindung mit §157 GeW... mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber (im folgenden: BW) zur Last gelegt, er hätte es als namhaft gemachter Obmann des Vereines O zu verantworten, daß dieser Verein in Wien, P-straße in der Zeit von 2. September 1993 bis 30. September 1993 ein Gastgewerbe in der Betriebsart eines Espressos dadurch ausgeübt hätte, indem in den dort befindlichen Gasträumen diverse Getränke, wie zum Beispiel Tee, Flaschenbier, Cola usw ausgeschenkt worden seien, ohne daß diese... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (BW) für schuldig erkannt, es als gewerberechtlicher Filialgeschäftsführer der B AG mit dem Sitz in N zu verantworten zu haben, daß am 10.8.1992 in Wien, W-gasse, die mit Bescheiden des Magistratischen Bezirksamtes für den 4./5. Bezirk vom 20.12.1984, MBA 4/5 - Ba 38.774/1/84, und vom 17.1.1986, MBA 4/5 - BBa 38.774/3/85, genehmigte Betriebsanlage nach folgenden Änderungen ohne die erforderliche Genehmig... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten im Sinne des §9 Abs2, 2. Satz VStG vermag den BW bei der Übertretung gewerberechtlicher Vorschriften nicht zu entlasten, da die GewO im §9 Abs1 und §370 Abs2 und 4 selbständige Regelungen hinsichtlich der Delegierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der nach außen zur Vertretung berufenen Organe juristischer Personen trifft. Es ist daher für den Bereich des Gewerberechtes nach dem diesbezüglichen klaren Wortlaut des §9 A... mehr lesen...
Rechtssatz: Beruft sich der Einschreiter ausdrücklich auf seine Prokura, so ist er als für die Gesellschaft - und nicht für den als deren handelsrechtlicher Geschäftsführer bestraften Beschuldigten - tätig geworden anzusehen. Da der Gesellschaft im Verwaltungsstrafverfahren keine Parteistellung zukommt, ist diese zur Vertretung des Beschuldigten nicht ermächtigt und die von ihr erhobene Berufung sohin wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. mehr lesen...
Gegen die Inhaberin der Firma F K, M wurde eine Anzeige wegen Übertretung des Arbeitszeitgesetzes am 10.08.1992 erstattet, weil der Lenker K R sein persönliches Fahrtenbuch nicht vorweisen konnte. Der Berufungswerber wurde als Verantwortliche gemäß §9 Abs1 VStG zur Last gelegt, nicht dafür gesorgt zu haben, daß der Fahrer am 06.08.1992 um 12.00 Uhr am Brennerpaß, Gemeinde Gries am Brenner, mit dem Lastkraftwagen, Kennzeichen, das persönliche Fahrtenbuch vorweisen konnte und wurde über sie ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (BW) für schuldig erkannt, als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der E Immobilienverwaltung Gesellschaft mbH, welche Eigentümerin des Hauses Wien, V-straße ist, gemäß §9 Abs1 VStG zu verantworten zu haben, daß dieses Gebäude in der Zeit von 2. Dezember 1992 bis 4. Jänner 1993 entgegen den Bestimmungen der Bauordnung für Wien insoferne nicht in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften der Ba... mehr lesen...
Rechtssatz: Die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit für die Nichteinhaltung der im §129 Abs2 der Bauordnung f Wien normierten Instandhaltungsverpflichtung trifft im Falle des Verkaufes einer Liegenschaft nicht den noch nicht im Grundbuch eingetragenen Käufer, welcher bis zu seiner bücherlichen Eintragung nicht Eigentümer der gekauften Liegenschaft ist (sog Intabulationsprinzip), sondern den/die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 4 Abs 1 i.V.m. § 5 Abs. 4 GmbH-Gesetz muß der Gesellschaftsvertrag den Sitz der Gesellschaft bestimmen, wobei ein Doppelsitz in Österreich nicht möglich ist (Hans-Georg Koppensteiner, GmbH-Gesetz, Kommentar, § 4, RZ 4). Schlagworte Ausländerbeschäftigung Tatort mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufung auf einen verantwortlich Beauftragten ist nur dann zulässig, wenn bei der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein aus der Zeit vor der Begehung der dem Beschuldigten angelasteten Übertretung stammender Zustimmungsnachweis eines derartigen verantwortlichen Beauftragten einlangt. Als Bestellungsvoraussetzungen sind neben dessen Wohnsitz im Inland und der Möglichkeit seiner strafrechtlichen Verfolgung, die nachweisliche Zustimmung des Beauftragte... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte als Geschäftsführer einer Lebensmittelkette für den Bereich Kärnten und Osttirol bestellt, so ist er verwaltungsstrafrechtlich als verantwortlich Beauftragter zur Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen dann exkulpiert, wenn für jede Filiale der Lebensmittelkette dafür ein eigener verantwortlicher Beauftragter bestellt wurde, dessen Pflichten in einem eigenen Rechtshandbuch der Lebensmittelkette genau beschrieben, alle Verantwortungsbereiche und die A... mehr lesen...
Rechtssatz: Behauptet einer von zwei Geschäftsführern einer Gesellschaft mbH, daß er eine Aufforderung zur Lenkernamhaftmachung trotz Übernahme des Zustellscheines durch einen Postbevollmächtigten in seinem großen Betrieb nie zu Gesicht bekommen hat und deshalb die Lenkerauskunft unterblieb, so kann ihn das nicht entschuldigen, da er als einer der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH seinen Kanzleibetrieb eben so organisieren muß, daß er sämtliche an ihn gerichtete, ordnungsgemäß zugeste... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg hat den nunmehrigen Berufungswerber im Straferkenntnis vom 24.2.1993 beschuldigt, gemäß § 20 Lebensmittelgesetz 1975 (im folgenden LMG) als derjenige, der Lebensmittel in Verkehr gebracht habe, dafür verantwortlich zu sein, daß am 9.9.1991 im ÖBB-Zug Dachstein im Kühlschrank bei einer Temparatur von 14 Grad Celsius gelagert worden sei und daß von der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Innsbruck, laut Gutachten U-5716/91 festgestellt wo... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Lebensmittelgesetz bietet keine Grundlage dafür, Dienstnehmer juristischer Personen, die in deren Namen und Auftrag handeln, unmittelbar und ohne Heranziehung des § 9 VStG für im Betrieb gesetzte Delikte verwaltungsstrafrechtlich heranzuziehen. Daher kann ein Zugskellner, der in einem von einer Aktiengesellschaft betriebenen Speisewagen beschäftigt ist, für das Inverkehrbringen eines hygienisch nachteilig gelagerten Lebensmittels nur dann bestraft werden, wenn er dem Vorsta... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über Herrn Dr E**** S********* eine Geldstrafe in Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt, weil er als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma V******** K******** HandelsgesmbH dafür die Verantwortung trage, daß diese Gesellschaft das kosmetische Mittel "Savoderm Med 3 Pflege-Shampoo" durch Lieferung am 16. April 1991 an den Drogeriemarkt (Zentrallager in E***) und am 30. Juli 1991 a... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach dem Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen handelt es sich um eine dem Arbeitsrecht zuzurechnende Angelegenheit, bei der die gebotene Vorsorgehandlung beim Sitz der Unternehmensleitung unterlassen wurde. Es ist daher davon auszugehen, daß der nach § 27 VStG maßgebende Tatort im gegenständlichen Fall in D. gelegen ist. Dies deshalb, da der Sitz der X-Ges.m.b.H. in D. ist. Die zuletzt genannte Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 8. September 1992, 3-*****-91, wurde über den Beschuldigten Ing H H wegen Übertretung nach §367 Z2 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) iVm §9 VStG gemäß "§367 Z2 GewO 1973" eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 10 Tage) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 1.000,-- auferlegt. In diesem Strafbescheid wird dem Beschuldigten angelast... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Prokurist ist als solcher nicht im Sinne des §9 Abs1 VStG zur Vertretung nach außen berufen. mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle einer Gesellschaft m.b.H. sind die Geschäftsführer zur Vertretung nach außen berufene Organe der Gesellschaft und als solche gemäß § 9 Abs 1 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch die Gesellschaft strafrechtlich verantwortlich. Zwar ist es gesetzlich möglich, daß eine Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten aus dem Kreis der zur Vertretung nach außen Berufenen vorgenommen wird, dies jedoch erst mit Wirkung ab dem Einlangen des Zustimmungsnachw... mehr lesen...
Rechtssatz: Ergibt sich weder aus dem Gesamtakt noch aus der Tatumschreibung des Straferkenntnisses erster Instanz, ob der Beschuldigte die Tat in eigener Verantwortung oder als der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit als strafrechtlich Verantwortlicher, kurz: in welcher Verantwortung der Beschuldigte die Tat begangen haben soll und ergeben die Ermittlungen des Unabhängigen Verwaltungssenates, daß d... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 9169. Rechtssatz: Genehmigungspflicht iSd § 74 Abs. 2 GewO bereits dann gegeben, wenn das Auftreten nachteiliger Auswirkungen auf Personen nicht ausgeschlossen werden kann, wie dies bei der Errichtung einer Gastgewerbebetriebsanlage im Stadtgebiet offensichtlich zutrifft. Strafbarkeit des Obmannes als zur Vertretung nach außen befugtes Organ des Vereines nach § 9 Abs. 1 VStG. Keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Abweisung. mehr lesen...
Der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft xx lautet wie folgt: "Es wird Ihnen als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Ing W W Gesellschaft mbH, als Arbeitgeber und somit als der gem §9/1 VStG Verantwortliche, zur Last gelegt: Tatzeit: 23.8.1990 Tatort: T, K*****straße 4 Tatbeschreibung Bei dem auf der Baustelle **** T, Dr ******gasse, gegenüber Haus Nr 3 an der hofseitigen Fassade in Verwendung befindlichen Metallrohrsteckgerüst, von dessen Gerüs... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Wirksamkeit der Bestellung des Geschäftsführers eine GmbH ist mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses, zu dem die Zustimmung des zu bestellenden Geschäftsführers vorlag, anzunehmen. Es ist somit nicht der Zeitpunkt der - lediglich deklarativen - Eintragung im Firmenbuch, sondern der Zeitpunkt der Zustimmung zur Bestellung als Geschäftsführer entscheidend. Schlagworte Verantwortlichkeit des Geschäftsführers mehr lesen...