Rechtssatz: Die Regelungen über die strafrechtliche Verantwortlichkeit als gewerberechtlicher Geschäftsführer (§§ 39, 370 GewO) beziehen sich nur auf die Einhaltung von Verpflichtungen, die sich aus gewerberechtlichen Vorschriften für die Gewerbeausübung ergeben. Regelungen, die nicht dem Kompetenztatbestand "Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie" (Art. 10 Abs. 1 Z. 8 B-VG) zugehören, fallen selbst dann, wenn sie in Beziehung zur Gewerbeausübung stehen, nicht in den Bereich der Ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 68 Abs.1 Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl.I Nr. 100/1997 idF I.Nr. 26/2000 (zum Tatzeitpunkt geltende Fassung) ist die Errichtung und der Betrieb einer Funkanlage grundsätzlich nur mit einer Bewilligung zulässig. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn kein Grund für eine Ablehnung vorliegt. Gemäß § 69 Abs.2 TKG gelten Telekommunikationseinrichtungen, für die eine individuelle Frequenzzuteilung erforderlich ist, als Funkanlagen iSd Gesetzes. Gemäß § 104 Abs.1 Z1 TKG b... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom ** ** **** wurde Herr W******* S******* für schuldig befunden, dass er vom ** ** **** bis ** ** **** als Masseverwalter und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der sich im Konkurs befindlichen Firma F**** P******** mit Sitz in **** K********, L*********** **, zu verantworten hat, dass diese Firma als Zulassungsbesitzer der Bezirkshauptmannschaft X über deren schriftliche Anfrage vom ** ** **** nicht innerhalb von zwei Wochen na... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom ** ** **** wurde Herr W******* S******* für schuldig befunden, dass er vom ** ** **** bis ** ** **** als Masseverwalter und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der sich im Konkurs befindlichen Firma F**** P******** mit Sitz in **** K********, L*********** **, zu verantworten hat, dass diese Firma als Zulassungsbesitzer der Bezirkshauptmannschaft X über deren schriftliche Anfrage vom ** ** **** nicht innerhalb von zwei Wochen na... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist hinsichtlich des für den Gemeinschuldner zugelassenen Fahrzeuges als gesetzlicher Vertreter des Zulassungsbesitzers, nämlich des Gemeinschuldners anzusehen. Den Masseverwalter treffen demnach im Sinne des § 9 Abs 1 VStG die Pflichten des Gemeinschuldners als Zulassungsbesitzer von Fahrzeugen, die zur Konkursmasse gehören, somit auch die Pflicht zur Auskunfterteilung nach § 103 Abs 2 KFG 1967. Der Masseverwalter ist erst ab seiner Einführung für die Erteil... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist hinsichtlich des für den Gemeinschuldner zugelassenen Fahrzeuges als gesetzlicher Vertreter des Zulassungsbesitzers, nämlich des Gemeinschuldners anzusehen. Den Masseverwalter treffen demnach im Sinne des § 9 Abs 1 VStG die Pflichten des Gemeinschuldners als Zulassungsbesitzer von Fahrzeugen, die zur Konkursmasse gehören, somit auch die Pflicht zur Auskunfterteilung nach § 103 Abs 2 KFG 1967. Der Masseverwalter ist erst ab seiner Einführung für die Erteil... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Rechtsmittelwerber schuldig befunden, er habe es als das gemäß § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ des Bergbauberechtigten ?G******* H***** B************** GesmbH & Co KG?, **** G********* ***, in der Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters ?G******* H***** B************** GesmbH?, **** G********* ***, zu verantworten, dass diese Gesellschaft in der Zeit von 21.04.1999 bis ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 9 Abs 1 VStG ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen ist. Im Falle einer GesmbH & Co KG ist der handelsrechtliche Geschäftsführer der ?Komplementär GesmbH? als d... mehr lesen...
Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses hat folgenden Wortlaut: ?Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma T***** GmbH, N***** **-**, **** M*****, zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber am **.**.**** eine Baustelle in **** M*****, M***** *** (Schule) betrieben hat, wobei die Arbeitnehmer J***** J***** und K***** K***** Spenglerarbeiten im Bereich des hofseitigen Dachsaumes (Herstellen der S... mehr lesen...
Rechtssatz: Die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer einer GesmbH ist sofort wirksam und von der Eintragung im Firmenbuch unabhängig. Eine Person kann daher trotz anderslautendem Stand des Firmenbuches die Geschäftsführereigenschaft fehlen. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, vom 17.5.2000, wurde der Berufungswerber (Bw) schuldig erkannt, er habe als Liquidator und somit als gemäß § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der G-KEG zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, K-Straße am 19.5.1999 in dem Gastgewerbelokal in Wien, K-Straße den irakischen Staatsbürger Hussein A als Küchenhilfe mit dem Schälen von Kartoffeln b... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall geht aus dem eingeholten Konkursakt hervor, dass das Unternehmen (also auch die Pizzeria) von der Masseverwalterin fortgeführt wurde und etwa auch noch zur Tatzeit - zur Sozialversicherung gemeldetes - Personal vorhanden gewesen ist. Der Inhalt der Anzeige des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten erschöpft sich in dem Hinweis darauf, dass ein namentlich genannter Ausländer beim Betreten der Küche durch die Kontrollorgane beim Stiegenabgang in den Keller bei... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber Übertretungen des § 101 Abs 1 lit a KFG iVm § 103 Abs 1 Z 1 KFG zur Last gelegt und hiefür eine Gesamtgeldstrafe in der Höhe von S 5.100,-- (4 Tage und 32 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gemäß § 64 VStG wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens erster Instanz ein Betrag von S 510,-- vorgeschrieben. In der rechtzeitigen Berufung brachte der Berufungswerber vor, dass er nicht der zuständige Bev... mehr lesen...
Rechtssatz: Der verantwortlich Beauftragte nach § 9 Abs 2 VStG, der nicht zum Kreis der vertretungsbefugten Personen nach § 9 Abs 1 VStG gehört, kann selbst keinen verantwortlich Beauftragten bestellen, und zwar auch nicht zu seinem Vertreter im Urlaub. Zu solchen Bestellungen sind ausschließlich die zur Vertretung nach außen Berufenen nach § 9 Abs 1 VStG berechtigt. Daher blieb der verantwortlich Beauftragte, der eine gleichfalls nicht nach § 9 Abs 1 VStG vertretungsbefugte Person "als ve... mehr lesen...
Die Berufungswerberin (Bw) war zur Tatzeit unbestritten handelsrechtliche Geschäftsführerin der C-GmbH. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für 2. Bezirk, vom 26.4.2000 wurde die Bw schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der C-GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien am 16.11.1999, um 09:45 Uhr in ihrem Gastgewerbebetrieb (Wü... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorbringen der Beschuldigten in ihrer Berufung, sie habe im Tatzeitpunkt keine entsprechende Anordnungsbefugnis (vgl dazu § 9 Abs 4 VStG) gehabt, sie sei insbesondere auch nicht berechtigt gewesen, Personal anzustellen bzw in diesem Zusammenhang damit stehende Anordnungen zu treffen, eignet sich nicht zum Nachweis, zu Unrecht gemäß § 9 Abs 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden zu sein. § 9 Abs 4 VStG regelt im Übrigen die Voraussetzungen für die ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß der vorliegend als verletzt vorgeworfenen Gebotsvorschrift des § 17 Abs.1 GütbefG (idFd Novelle BGBl.I Nr. 17/1998) haben die Güterbeförderungsunternehmer "bei Güterbeförderungen ab 50 km Entfernung oder über die Grenze für jede Sendung, mindestens jedoch für das auf ein Kraftfahrzeug (einen Kraftwagenzug) verladene Gut, jeweils einen Frachtbrief mitzuführen". Die gleichfalls als verletzt vorgeworfene Vorschrift des § 17 Abs.3 GütbefG regelt jene Angaben, die der Frachtbr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin vorgeworfen, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit als das gemäß § 9 Abs1 VStG, BGBlNr 52/1991 idgF, zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma L., welche Gesellschaft der persönlich haftende Gesellschafter der Firma D., ist, zu verantworten, dass diese Firma gefährlichen Abfall, nämlich ?Sandfanginhalte, ölhaltig?, mit der Schlüsselnummer 54701 in W. auf der Deponie R. von der Firma H. an nac... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein bestellter Deponieleiter ist nicht verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 49 VStG. Eine solche Verantwortung ergibt sich auch nicht aus der Deponieverordnung. Schlagworte Deponieleiter, Beauftragter, Deponieverordnung mehr lesen...
Rechtssatz: Erfüllungsort der öffentlich rechtlichen Verpflichtung zur Lenkerbekanntgabe gemäß § 103 Abs 2 KFG ist der Sitz der anfragenden Behörde. Dieser Ort ist somit auch Tatort der Unterlassung der Erteilung einer richtigen und rechtzeitigen Auskunft (VwGH 31.1.1996, Zahl: 93/03/0156). Das bedeutet, dass bei Nichterteilung der Lenkerauskunft im Ausland der Tatort immer Sitz der anfragenden inländischen Behörde ist und hat dies zur Folge, dass die Tat daher als im Inland begangen anzus... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Diskriminierung iSd Art.IX Abs.1 Z3 EGVG ist das Motiv nachzuweisen. Es handelt sich hiebei um ein Erfolgsdelikt, welches nicht im Wege des § 9 Abs.1 VStG dem Firmenverantwortlichen zur Last gelegt werden darf, wenn etwa ein Türsteher den Eintritt verweigert; allenfalls wäre der Geschäftsführer als Beihelfer oder Anstifter zu belangen, wobei ihm das Verschulden nachzuweisen ist. Schlagworte Ausländerfeindlichkeit, Diskriminierung mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen befugtes Organ der Zulassungsbesitzerin/Halterin ?E. Jürgen und G. Gdbr?, R-Straße 18 in D-K etabliert, gemäß § 9 Abs 1 VStG 1991 zu verantworten, dass es diese unterließ, der Bundespolizeidirektion Salzburg auf die Lenkererhebung vom 3.2.2000 Auskunft darüber zu erteilen, wer das Kraftfahrzeug mit dem polizeilichen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Fahrzeughalter nach den deutschen Rechtsvorschriften ist hinsichtlich der in § 103 Abs 2 KFG normierten Verpflichtungen mit dem österreichischen Begriff ?Zulassungsbesitzer? gleich zu setzen, was bedeutet, dass die Verpflichtungen des § 103 Abs 2 KFG bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen den jeweiligen Fahrzeughalter treffen. Demgemäss ist auch das Auskunftsbegehren gemäß § 103 Abs 2 KFG in solchen Fällen an den Fahrzeughalter zu richten und dieser als Empfänger zu bez... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber wie folgt zur Last gelegt: Tatzeit: 30.9.1999, 16.55 Uhr Tatort: Nitscha, auf der A 2, Höhe Strkm 154,0 in Richtung Graz, Bezirk Weiz betroffenes KFZ: Sattelkfz. Ihre Funktion: Handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher gemäß § 9 Abs 1 VStG Verantwortlicher. Der Berufungswerber habe in seiner Funktion der Firma V T GmbH, V, diese sei Zulassungsbesitzer des angeführten Kraftfahrzeuges, nicht dafür Sorge getragen, dass d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH muss seinen verantwortungsbefreienden Rücktritt nach § 16a GmbHG gegenüber der Generalversammlung oder gegenüber allen Gesellschaftern erklären. Daher stellt die bloße Untätigkeit als Geschäftsführer noch keinen wirksamen Rücktritt im Sinne dieser Bestimmung dar. Schlagworte Geschäftsführer Rücktritt Untätigkeit Formerfordernisse mehr lesen...
Zur Tatzeit waren Herr Ivica M und der Berufungswerber (Bw) persönlich haftende Gesellschafter der I-OEG (im Folgenden kurz: OEG) mit dem Sitz in Wien, S-Straße. Aufgrund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten und nach erstinstanzlichen Ermittlungen wurde der Bw mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk, vom 24.2.1999 schuldig erkannt, er habe als persönlich haftender Gesellschafter und somit als zur Vertretung nach au... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem Erkenntnis vom 9.2.1999, 97/1/0044 ausgeführt hat, erfasst § 23 ArbIG 1993 nach seinem Sinn und Zweck von vornherein nicht Vertretungsorgane im Sinne des § 9 Abs 1 VStG. Die Bestimmung des § 28a Abs 3 ist im Wesentlichen der Bestimmung des § 23 Abs 1 ArbIG 1993 nachgebildet, sodass die vom Verwaltungsgerichtshof in dem zitierten Erkenntnis vom 9.2.1999 gemachten Ausführungen auch auf den vorliegenden Fall übertragen werden können. Dies bede... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Mit dem Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 12.11.1996, Zahl III-4517/1996/-BFP, wurde der Ä. für das Objekt (Gebäude) in I. (Squashhallen), unter Punkt 17) nachangeführte feuerpolizeiliche Aufträge erteilt: 17) Der Fluchtweg (Schleuse) auf der Squashhallenebene ist von allen Verstellungen freizuhalten. Die Fluchtwegorientierungsleuchte is... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Präsident der Tiroler Ärztekammer vertritt laut § 83 Abs 1 Ärztegesetz diese nach außen. Er ist damit auch nach § 9 Abs 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Dem Kammeramtsdirektor kommt diese Rechtsstellung nicht zu. Schlagworte Präsident, Ärztekammer, Kammeramtsdirektor mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Inkrafttreten der Arbeitsstättenverordnung (noch vor Erlassung des Bescheides erster Instanz) liegt kein strafbarer Tatbestand mehr vor, sodass zugunsten des Beschuldigten das Verfahren einzustellen war. Schlagworte Änderung der Rechtslage, keine Verwaltungsübertretung; Prokurist ist kein vertretungsbefugtes Organ; keine wirksame Bestellung. mehr lesen...