RS UVS Steiermark 1995/03/02 30.12-245/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.03.1995
beobachten
merken
Rechtssatz

In einem Verfahren wegen Verletzung des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG kann dem Inhaber eines Betriebes (Autoverwertung und Handel mit gebrauchten Ersatzteilen) und Beschuldigten ein entschuldbarer Rechtsirrtum nicht zugebilligt werden, wenn er annimmt, daß Ausländer als Gesellschafter einer OEG, die nach § 3 Abs 1 Erwerbsgesellschaftsgesetz - EGG erst mit der Eintragung ins Firmenbuch entsteht - worauf der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich hinweist - bereits vor diesem Zeitpunkt in seinem Betrieb arbeiten dürfen, der vertragserrichtende Notar den Beschuldigten jedoch darauf hingewiesen hat, daß die Eintragung des Gesellschaftsvertrages ins Firmenbuch ein paar Wochen oder Monate dauern würde und der Beschuldigte darüberhinaus eine Anfrage beim Landesarbeitsamt als zuständige Behörde unterlassen hat.

Schlagworte
Ausländerbeschäftigung Rechtsirrtum kein Schuldausschließungsgrund
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten