Beachte Ebenso Senat-GF-92-075, Senat-GF-92-076, Senat-GF-92-080, Senat-GF-92-081, Senat-GF-92-084 Rechtssatz
Wird im Spruch eines Straferkenntnisses nicht zum Ausdruck gebracht, das Fehlen welcher Gewerbeberechtigung zum Vorwurf gemacht wird, dann ist die Bestimmung des §44a Z1 VStG verletzt.