Keine hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG, wenn im Hinblick auf die zwischen dem Abfallgesetz des Bundes und jenem des Landes erforderliche Abgrenzung im Spruch nicht angeführt ist, inwiefern Altautos etc. "gefährliche Abfälle" iSd § 39 Abs. 1 lit. b Z. 10 AWG darstellen. Holzzaun als unbewegliche Sache kein Abfall iSd § 2 Abs. 1 AWG. Stattgabe.