RS UVS Oberösterreich 1993/05/24 VwSen-210017/2/Ga/La

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Veröffentlicht am 24.05.1993
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Rechtssatz

Keine hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG, wenn im Spruch als Tatzeitraum "seit mehreren Jahren" angeführt wird. Stattgabe.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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