RS UVS Niederösterreich 1993/07/26 Senat-GF-92-116

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Veröffentlicht am 26.07.1993
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Im Spruch des Straferkenntnisses ist anzuführen, welche Änderungen der Betriebsanlage welchen Gefährdungen im Sinne des §74 Abs2 Gewerbeordnung 1973 zuzuordnen sind.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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