RS UVS Niederösterreich 1993/08/20 Senat-BN-92-417

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Veröffentlicht am 20.08.1993
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Rechtssatz

Die Angabe einer ausgedehnten Strecke einer Straße als Unfallort stellt keine ausreichende Tatortbeschreibung dar.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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