Rechtssatz: Wurde dem Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung für die Zeit von 15.1.1993 bis 14.1.1994, von 9.2.1994 bis 8.2.1995 und von 22.2.1994 bis 21.2.1996 eine Arbeitserlaubnis erteilt, ist von einem längerfristigen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, obschon eine bewilligungslose Beschäftigung von 15.1.1994 bis 8.2.1994 vorlag, für den Ausländer alle Steuern, Abgaben und zumindest der Kollektivvertragslohn bezahlt wurde, so ist bei Berücksichtigung dieser Umstände von einer gerin... mehr lesen...
Rechtssatz: Außerordentliche Strafmilderung, wenn kein Erschwerungsgrund vorliegt, die nicht einschlägige Vormerkung in Kürze getilgt ist und beim Unfall eine körperliche Ausnahmesituation (Einnahme schwerer Schmerzmittel nach Operation) sowie eine subjektive Fehleinschätzung der Situation (die Berufungswerberin wollte aus der Unfallkurve herausfahren, um wieder auf die rechte Fahrbahnseite zurückzugelangen, obwohl objektiv keine Verkehrsbehinderung gegeben war) als mildernd überwiegen. Te... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 28.1.1993, GZ: 15 Ko 372-92/1 wurde der Berufungswerberin vorgeworfen, Sie habe in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb in F, G-straße Nr. 35 zumindest in der Zeit vom 15.7.1992 bis 22.9.1992 den Ausländer V Z beschäftigt, ohne daß für diesen Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung erteilt worden sei, bzw. für diesen ausländischen Staatsangehörigen eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei. Dadurch hab... mehr lesen...
Rechtssatz: § 20 VStG ist auch bei Unbescholtenheit und zugegebener Tat nicht anzuwenden, wenn die illegale Ausländerbeschäftigung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG vorsätzlich und über die lange Dauer von über zwei Monaten erfolgt. Schlagworte Ausländerbeschäftigung außerordentliche Milderung mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Unterschreitung des im Gesetz vorgesehenen Strafrahmens ist in Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes bei Vorliegen der im § 20 VStG umschriebenen Voraussetzungen zulässig. Dies auch im Bereich des Arbeitnehmerschutzrechtes. mehr lesen...
Mit Anzeige vom 28.5.1993 des Arbeitsamtes Leoben begehrt dieses die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 28 Abs 1 lit a AuslBG und die Bestrafung in der Höhe von S 5.000,--, da die Firma D J. Ges.m.b.H. & Co KG, Bauspenglerei und Dachdeckerei in U 2, B/O, am 27.5.1993, um 12.15 Uhr, den jugoslawischen Staatsangehörigen B B, ohne für diesen eine Beschäftigungsbewilligung zu besitzen, unerlaubt beschäftigt habe. Beigelegt war dieser Anzeige eine Niederschrift, welche im B... mehr lesen...
Rechtssatz: § 20 VStG ist auch bei nur kurzer illegaler Ausländerbeschäftigung nicht anzuwenden, wenn bei vorsätzlichem Handeln und fehlender Anmeldung zur Sozialversicherung der Antrag auf Erteilung der Beschäftigungsbewilligung erst einen Tag nach erfolgter Kontrolle gestellt wird. Die nur einschlägige Unbescholtenheit (andere Verwaltungsübertretungen liegen vor) stellt keinen Milderungsgrund dar. Schlagworte Ausländerbeschäftigung außerordentliche Milderung mehr lesen...
Rechtssatz: Wenngleich nun der Berufungswerber nicht mehr verwaltungsstrafrechtlich unbescholten ist (wider ihn scheinen zwei Verwaltungsstrafvormerkungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz sowie eine Vormerkung nach der StVO aus dem Jahr 1990 auf), so besteht bei vorliegen entsprechender Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Anwendung der Bestimmung des § 20 VStG. Dabei kommt es nicht auf die Zahl, sondern auf das Gewicht der Milderungsgründe an (vgl VwGH 15.12.1989, 89/09/0100). Unter Um... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 14.8.1992, um 20.50 Uhr in G, Stadtpark, Bereich Sch-graben als Lenker eine Mountainbikes, dieses in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, und sich nach Aufforderung durch ein Organ der öffentlichen Aufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß er sein Fahrzeug in einem durch Alkohol bee... mehr lesen...
Rechtssatz: § 20 VStG ist bei einer Alkoholtestverweigerung anzuwenden, wenn ein Mountainbike ohne nachteilige Folgen gelenkt wurde (kein Verkehrsunfall, Anhaltung bei einer Verkehrskontrolle) und Unbescholtenheit (kein Erschwerungsgrund) vorliegt. Schlagworte außerordentliche Milderung mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten in seiner Funktion als Verantwortlicher der Dr. V V Ges.m.b.H. mit Sitz in P, P Nr. 66, vorgeworfen, er habe zwei Ausländer ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs 1 AuslBG mit Schamottierungsarbeiten beschäftigt. Er wurde hiefür vom Magistratischen Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk je Ausländer mit einer Geldstrafe von S 5.000,-- bestraft. Der Bw erhob innerhalb offener Frist die Berufung an den örtlich zuständigen Unabhä... mehr lesen...
Rechtssatz: § 20 VStG ist anzuwenden, wenn bei einer illegalen Ausländerbeschäftigung Milderungsgründe insofern beträchtlich überwiegen, als der an der Wahrheitsfindung mitwirkende Beschuldigte unbescholten und geständig ist sowie keine sozial- und finanzrechtlichen Bestimmungen umgangen wurden. So waren die Beschäftigten im Ausland sozialrechtlich versichert und entsprachen die für die geleisteten Arbeiten entrichteten und mit ihrem Stammbetrieb abgerechneten Entgelte dem österreichische... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx wurde der Berufungswerber wegen einer Verwaltungsübertretung nach §28 Abs1 Z1 lita iVm §3 Abs1 AuslBG für schuldig befunden und hiefür bestraft, weil er - wie im Zuge von gendarmeriedienstlichen Erhebungen am 25.7.1992 festgestellt worden sei - an diesem Tag auf den von ihm bewirtschafteten Feldern im Gemeindegebiet von **** L im M zwei näher genannte bulgarische Staatsangehörige und zwei ebenfalls näher genannte bosnische Staats... mehr lesen...
Der Berufungswerber lenkte am 12.6.1993, um 21.20 Uhr, ein Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Alkoholgehalt der Atemluft 0,43mg/l). Er wurde hiefür von der Behörde erster Instanz mit einer Geldstrafe von S 9.000,-- bestraft. Die Ersatzarreststrafe wurde mit 8 Tagen festgesetzt. Die Verfahrenskosten wurden mit S 900,-- bestimmt und wurde dem Berufungswerber ein Kostenersatz im Sinne des § 5 Abs 9 StVO im Ausmaß von S 10,-- auferlegt. Der Berufungswerber erhob inn... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein beträchtliches Überwiegen von Milderungsgründen im Sinne des § 20 VStG ist gegeben, wenn beim Lenken eines Kraftfahrzeuges mit dem grenzwertnahen Atemalkoholwert von 0,43 mg/l keine negativen Folgen (Verkehrsunfall) entstanden, sowie absolute Unbescholtenheit und Schuldeinsicht (keine Erschwerungsgründe) vorliegen. Schlagworte AußerordentlicheMilderung mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, 1.) er habe eine Übertretung des § 99 Abs 1 lit a in Verbindung mit § 5 Abs 1 StVO dadurch begangen, daß er am 19.10.1991 um 16.50 Uhr in G, E-allee gegenüber Nr. 10 als Lenker eines Fahrrades der Marke Mountain Bike dieses in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand - Alkoholgehalt der Atemluft 0,59 mg/lgelenkt und 2.) sei zur angegebenen Zeit am näher bezeichneten Tatort auf dem Fah... mehr lesen...
Rechtssatz: § 20 VStG ist anzuwenden, wenn ein Fahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Atemalkoholwert 0,59 mg/l) bei nicht beträchtlicher Gefährdung der Verkehrssicherheit (geringes Verkehrsaufkommen) gelenkt wird, sowie die Milderungsgründe der Unbescholtenheit und Schuldeinsichtigkeit (keine Erschwerungsgründe) bestehen und der Täter erst 21 Jahre alt ist. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 23.3.1992, Zl 3-****-91, wurde Herr A**** Z*********, geb 1935, wegen Übertretung des §28 Abs1 Z1 lita Ausländerbeschäftigungsgesetz mit einer Geldstrafe in Höhe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 300 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 25.10.1991 in seinem landwirtschaftlichen Betrieb in Z******dorf die polnischen Staatsangehörigen J*... mehr lesen...
Rechtssatz: Herabsetzung der wegen Verweigerung des Alkotestes verhängten Geldstrafe von 13.000 S auf 8.000 S, weil ein Rechtsanspruch auf außerordentliche Strafmilderung besteht, wenn keine nachteiligen Folgen der Tat zu verzeichnen waren und der Beschwerdeführer nicht in einen Verkehrsunfall verwickelt, sondern im Zuge einer Verkehrskontrolle angehalten wurde, und überdies keine Erschwerungsgründe, wohl aber der Milderungsgrund der bisherigen Unbescholtenheit vorliegt. Teilweise Stattgab... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 04.12.1992, Zl 3-*****-92, wurde Herr E**** B******** gemäß §28 Abs1 Z1 lita iVm §3 Abs1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes unter Anwendung der außerordentlichen Strafmilderung des §20 VStG mit einer Geldstrafe von S 2.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Tage) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angenommen, daß er als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als verwaltungsstrafrechtlich Verantwor... mehr lesen...
Rechtssatz: Waren die von der meldungslegenden Behörde gegen den Beschuldigten durchgeführten Erhebungen nicht sehr konkret bzw effektiv, dann geht ein volles Geständnis weit über das Zugeben von bloßen Fakten hinaus. Dieser Milderungsgrund kann, auch wenn er der einzige ist, so schwerwiegend sein, daß er auch mehrere vorhandene Erschwerungsgründe überwiegt und daher eine außerordentliche Strafmilderung rechtfertigt. mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 12. Februar 1992, Zl 3-*****-91, wurde der Beschuldigte der Übertretung des §5 Abs1 StVO für schuldig befunden und über ihn gemäß 99 Abs1 lita StVO eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 9 Tage) verhängt, weil er am 23. August 1991, gegen 21,45 Uhr im Ortsgebiet von N********** auf der K********gasse, vor dem Haus K********gasse Nr *, in Fahrtrichtung Bahnhof, das Motorfahrrad mit dem behördlichen Kennzeichen ** ** *... mehr lesen...
Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land NÖ hat aufgrund des Verwaltungsaktes der Bezirkshauptmannschaft xx, Zl 3-****-91, sowie aufgrund der Berufung der L H vom 22.5.1992 folgenden Sachverhalt als erwiesen festgestellt und der vorliegenden Berufungsentscheidung zugrundegelegt: Am 1. März 1991 kam es gegen 19,15 Uhr auf der Bundesstraße * in Richtung W an der Donau im Ortsgebiet von O an der Donau zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, an welchem die Berufungswerberin als Lenkerin... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 19.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in **** E, *******gasse 5, zu verantworten hat, daß vom 2.1.1991 b... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in E, Kgasse 5, zu verantworten hat, daß vom 11.12.1990 bis mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in **** E, *******gasse 5, zu verantworten hat, daß vom 1.2.1991 b... mehr lesen...
Beachte Ersatzbescheid aus Anlaß VwGH v. 20.1.1993, Zl.92/02/0208. Rechtssatz: Nicht nur die Unbescholtenheit und die geringe Überschreitung des Alkoholgrenzwertes, sondern auch die Umstände, daß die Tat keine nachteiligen Folgen nach sich zog und daß der Berufungswerber lediglich bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurde und in keinen Verkehrsunfall verwickelt war, stellen Milderungsgründe dar, die insgesamt eine Anwendung des § 20 VStG rechtfertigen. Herabsetzung der verhängten ... mehr lesen...
Beachte (VwGH 15.12.1989, 89/09/0100). Rechtssatz: Eine reduzierte Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit ist bei der Beurteilung der Verschuldensfrage und der Strafzumessung zu berücksichtigen; eine diesbezügliche Beeinträchtigung des Fahrzeuglenkers, welcher der Amtshandlung der Gendarmeriebeamten zu folgen vermochte, ist als nicht so weitgehend zu erachten, daß von einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand die Rede sein könnte. Im Zusammenhang mit der reduzierten Schuldfä... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anwendung des § 20 VStG bei einem jugendlichen Täter führt nicht zwingend dazu, daß eine die Untergrenze des Strafrahmens des § 99 Abs. 1 StVO unterschreitende Strafe zu verhängen ist. Bei deutlicher Überschreitung des gesetzlich höchstzulässigen Atemalkoholgehaltes (0,64 mg/l) sowie bei Vorliegen von vier Vormerkungen wegen Übertretungen nach dem KFG und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die Tat bereits ein Monat nach Erhalt der Lenkerberechtigung begangen wurde, e... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem Jugendlichen kommt die außerordentliche Milderung der Strafe unabhängig davon in Betracht, ob die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich überwiegen. mehr lesen...