Rechtssatz: In der Gebrauchsanweisung für das Atemalkoholmessgerät "Dräger Alcotest 7110 MK III A" ist ausdrücklich festgelegt, dass dieses Gerät ohne Papier nicht verwendet werden darf bzw eine neue Papierrolle rechtzeitig einzusetzen ist. Wenn eine Messung durchgeführt wird, obwohl kein Druckerpapier vorhanden ist, stellt diese Messung somit keinen tauglichen Beweis für eine allfällige Alkoholbeeinträchtigung dar. Zuletzt aktualisiert am 27.04.2011 mehr lesen...
Beachte Zusammenhang mit VwSen-522790/2/Ki/Kr vom 23. Februar 2011 Rechtssatz: Die bloße Inbetriebnahme eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand kann als Strafmilderungsgrund gewertet werden, welcher bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Anwendung des § 20 VStG mit zu berücksichtigen ist. Im konkreten Fall wurde das Kraftfahrzeug ohne Lenkabsicht vom Beifahrersitz aus in Betrieb genommen, sodass im Zusammenhang mit weiteren Milderungsgründen die Anwendu... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 21.08.2007, Zl AW-10-2007, wurde Herrn J. L., H-D., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Es wird Ihnen auf Grund der Anzeige der Polizeiinspektion St. Jakob i.D. zur Last gelegt am 14.05.2007 in der Zeit von 07.00 bis 13.50 Uhr im Gemeindegebiet St. Jakob iD verschiedenen Abfall (Fahrräder, Schistöcke, Schischuhe, Altmetalle ua). bei der Sperrmüllsammelstelle unweit der Talstation der Brunnalm-Talst... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unrechtsgehalt der vorliegenden Übertretung tritt erheblich hinter dem typischen Unrechtsgehalt der Mautprellerei zurück, da der Umstand, dass der Beschuldigte sich auf die Zusage seines Chefs, die Maut nachzuzahlen, verlassen hat, nur als leichtes Verschulden gewertet werden kann. Damit war von der Anwendbarkeit des §20 VStG auszugehen. Schlagworte Typischer Unrechtsgehalt der Mautprellerei, leichtes Verschulden mehr lesen...
Rechtssatz: Seltener Fall einer nicht gewollten aber doch zuzurechnenden Verweigerung der Atemluftuntersuchung.
Gründe: für die Anwendung des § 20 VStG unter besondere Berücksichtigung der nicht zurechenbaren Verletzung des mit § 5 Abs.2 StVO intendierten Schutzzweck. Schlagworte Tatschuld, Schutzzweck, Tatunwert, Verschulden mehr lesen...
Rechtssatz: Völlige Verkennung der Strafzumessungsumstände bei Jugendlichen und bedenkliche (unzulässige) Herbeiführung eines Rechtsmittelverzichts. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 25.08.2004, Zl VI-22-2004, wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt. ?Sie haben zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort als Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen das mautpflichtige Straßennetz benützt, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben, obwohl die Benützung des mautpflichtigen ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen er habe zur Tatzeit 3.6.2004 um 13.15 Uhr am Tatort Gemeinde Ampass auf der A 12 bei Kilometer 71,500 in Fahrtrichtung Kufstein mit dem Lastkraftwagen XY zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort als Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen das mautpflichtige Straßennetz benutzt, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu hab... mehr lesen...
Der Berufungswerber ist als Lenker eines Fahrrades wegen mehrerer am 13.4.2003, 21.25 Uhr begangener Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften sowie wegen der anschließender Verweigerung einer Alkomatuntersuchung bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet: "Sie haben am 13.4.03 ein Fahrrad gelenkt und um 21.25 Uhr in Wien, P-Str. 1.) sind nicht am äußerst rechten Fahrbahnrand, sondern sind mitten auf der Fahrbahn der P-Str. in Schlangenlinien gefahren, 2.) die durch ein Org... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem Bestraften, der unfallfrei lediglich ein Fahrrad gelenkt hat, wäre nicht nur der Unrechtsgehalt eines Lenkens des Fahrrades in alkoholisiertem Zustand, sondern ist auch der Unrechtsgehalt einer an die Stelle tretenden Verweigerung der Alkomatuntersuchung im Verhältnis zu vergleichbaren, im Zusammenhang mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges begangenen Delikten allgemein herabgemindert, was im Ergebnis wie ein Milderungsgrund wirkt. mehr lesen...
Der Berufungswerber ist mit dem erstbehördlichen Straferkenntnis vom 16.10.2003, S 161258/LI/02 wegen Übertretung des § 99 Abs 1a StVO 1960 (Spruchpunkt 1.) sowie des § 38 Abs 5 StVO 1960 (Spruchpunkt 2.) bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben am 22.9.2002 Das Fahrrad Shimano 2000, grün lackiert gelenkt und 1.) um 01.30 h in Wien, B-Str. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt (0,60 mg/l Atemluftalkoholgehalt) und 2.) um 01.29 h in W... mehr lesen...
Rechtssatz: Für den Lenker eines Fahrrades, der bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurde und in keinen Verkehrsunfall verwickelt gewesen ist, besteht auch beim Delikt des § 99 Abs 1a StVO 1960 ein Anspruch auf die Anwendung des § 20 VStG (außerordentliche Strafmilderung) bei völliger Unbescholtenheit, Erreichen oder nur geringer Überschreitung des in Rede stehenden Grenzwertes und dem Fehlen von nachteiligen Folgen, soweit Erschwerungsgründe fehlen. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verweigerung der Atemluftuntersuchung, welcher offenkundig keine Alkoholisierung zu Grund lag, rechtfertigt die Anwendung des § 20 VStG, weil der Tatbestand auf bloßen Ungehorsam reduzierbar ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine spezifische Grenzwertüberschreitung (Alkohol) kann nicht zusätzlich auch noch als straferschwerend gewertet werden. Dies läuft dem Doppelverwertungsverbot zuwider. Ein unbescholtener und einsichtiger Jugendlicher hat Anspruch auf Anwendung des § 20 VStG. mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 5 Abs.2 TGSt dürfen Schlachttiertransporte nur bis zum nächstgelegenen geeigneten inländischen Schlachtbetrieb durchgeführt werden, wenn bei Einhaltung der kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften eine Gesamttransportdauer von sechs Stunden und eine Entfernung von 130 km nicht überschritten werden. Die auf Autobahnen zurückgelegten Kilometer werden nur zur Hälfte gerechnet. Das Abstellen auf die tatsächlich gefahrene Wegstrecke würde dem Gesetz eine mit... mehr lesen...
Rechtssatz: Doppelverwertungsverbot des hohen Alkoholisierungsgrades, wenn dieser trotz des strafsatzbegründenden Tatbestandes nochmals als Strafzumessungsgrund gewertet wurde. Volle Inanspruchnahme des untersten Strafrahmens, wenn zahlreiche Milderungsgründe vorliegen und der Bw erst 17 1/2 Jahre alt ist. Schlagworte Doppelverwertung, Prävention mehr lesen...
Beachte Siehe hiezu VfGH G 211/98-9 vom 15. März 2000 Rechtssatz: Bei einer Fahrt von einigen Metern in der Parklücke und bei erwiesenem Umstand ?dass sich der Zweck der Fahrt? in dieser Bewegung erschöpfte, ist von keinen nachteiligen Folgen (der Alkoholisierung) und von geringer Schuld auszugehen. Schlagworte Tatfolgen, Verschulden, Absehen von Bestrafung mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bw bringt vor, bereits bei erster Sichtmöglichkeit (von der dort befindlichen leichten Fahrbahnkuppe, welche er überfuhr) das Einsatzfahrzeug der Meldungsleger erkannt und wahrgenommen zu haben, daß dort entsprechende Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt habe er sich noch weit außerhalb des zulässigen Meßbereiches befunden. Er habe daher wegen dieser durchgeführten und für ihn erkennbaren Geschwindigkeitsmessung ganz bewußt seine Geschwindigkeit... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufung wendet sich dagegen, daß die belangte Behörde zu diesen Schuldsprüchen keine Strafen verhängte und statt dessen Ermahnungen erteilte. Es sei aber - die Rechtsmittelbegründung zusammengefaßt - der § 21 VStG zu Unrecht angewendet worden, weshalb die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafen zu beiden Fakten beantragt werde. In diesem Zusammenhang allerdings verfehlt ist die Deutung der (bloß pauschal verwiesenen) Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes durch das... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des §14 Abs2 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ergibt sich, daß für die hier zu beurteilende Verwaltungsübertretung vom Gesetzgeber eine gesetzliche Mindeststrafe von 5.000 S festgelegt wurde. Nach der Aktenlage liegt aber kein Erschwerungsgrund vor. Andererseits ist zu berücksichtigen, daß der Beschuldigte die Tat nur aus Gefälligkeit, somit aus einem achtenswerten Beweggrund, begangen hat. Weiters ist zu berücksichtigen, daß der Beschuldigte in Vorarlberg ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn das Arbeitsinspektorat anführt, daß "in der
Begründung: unter Punkt 6 die Übertretung des § 17 KJBG erwähnt und als Übertretung angeführt, aber diesbezüglich keine Strafe verhängt werde und die Nichtverhängung der Strafe auch nicht begründet werde", so ist folgendes zu entgegnen: In der Anzeige vom 21.9.1993 wurde unter Z4 angeführt, daß "die Jugendliche am 29.5.1993 bis 20.40 Uhr, am 6.6.1993 bis 20.45 Uhr, am 10.6.1993 bis 20.45 Uhr, am 21.6.1993 bis 21.30 Uhr, am 30.6.19... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit ist, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs.2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen ist (§ 9 Abs.1 VStG). Die zur Vertretung nach außen Berufenen sind berechtigt, aus ihrem Kreis eine oder mehrere Personen als verantwortliche Beauftragte... mehr lesen...
Rechtssatz: Unbestritten ist, daß die verfahrensgegenständliche Lehmgrube keine bewilligte Abfallbehandlungsanlage ist, und zwar weder eine Deponie noch ein Zwischenlager. Fest steht weiters, daß im vorgeworfenen Tatzeitraum die Lehmgrube ebenso wie die alte Ziegelei nicht dem Bw gehörte, sondern Herrn Ing. XX. Der Bw hatte die Gebäude der Ziegelei sowie die dazugehörigen Manipulationsflächen lediglich gemietet. Den Abbruch des Schlotes, des Tunnelofens und anderer Gebäudeteile sowie die v... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Berufungsvorbringen ist zunächst entgegenzuhalten, daß ein sachlicher Zusammenhang oder eine Vergleichbarkeit zwischen Erst- und Wiederholungstat keine Voraussetzung für die Anwendung des zweitqualifizierten Strafsatzes nach dem AuslBG (Wiederholungstat) ist. Der zweitqualifizierte Strafsatz wurde sohin von der Erststrafbehörde zu Recht angewendet. Allerdings ist in diesem Zusammenhang aufzuzeigen, daß bei Anwendung des Wiederholungsstrafsatzes die Wiederholungstat nicht al... mehr lesen...
Beachte VwSen-240107 v. 2.5.1995 Rechtssatz: Gemäß § 50 Z15 FlUG in der zum Tatzeitpunkt am 13.10.1993 maßgeblichen Fassung BGBl. Nr. 522/1982 beging derjenige eine Verwaltungsübertretung und war mit Geldstrafe bis zu 60.000 S zu bestrafen, der den Bestimmungen einer aufgrund des § 38 Abs.2 oder 4 FlUG erlassenen Verordnung - das war die FlHV - zuwiderhandelte. Mit der FlUG-Novelle BGBl. Nr. 118/1994 wurde in § 38 ein neuer Abs.3 eingefügt; dadurch erhielt der vormalige Abs.4 die nun... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem durchgeführten Ermittlungsverfahren steht fest, daß es sich bei den gesammelten Abfällen um gefährliche Abfälle iSd § 2 Z23 der Verordnung über die Festsetzung gefährlicher Abfälle, BGBl. Nr. 49/1991, handelt. Herr N. hat keine Erlaubnis des Landeshauptmanns, die ihn zum Sammeln derartiger gefährlicher Abfälle berechtigen würde, sodaß er den objektiven Tatbestand der angelasteten Verwaltungsübertretung erfüllt hat. Hinsichtlich der im Mai und im November 1992 durchgefüh... mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis vom 3.12.1994, Zl Pst 4141/S/94 der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt, hat folgenden
Spruch: "Sie haben am 22.8.1993, um 16.30 Uhr, in Wien, L-straße das KFZ mit dem Kennzeichen als Lenker des KFZ mit dem Kennzeichen W-11 1) dieses in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und 2) den Führerschein nicht mitgeführt. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: 1) § 5/1 StVO 2) § 71/3 KFG Wegen diese... mehr lesen...
Rechtssatz: § 20 VStG ist alleine wegen ungünstiger (auch äußerst trister) Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse nicht anzuwenden. So hatte im konkreten Fall (Übertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG) nur der Milderungsgrund des Geständnisses beim Fehlen von Erschwerungsgründen vorgelegen, zumal andere Milderungsgründe nach der Aktenlage nicht ersichtlich waren und auch nicht behauptet wurden. Schlagworte Ausländerbeschäftigung Strafhöhe mehr lesen...
Rechtssatz: § 20 VStG ist bei einer Übertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG anzuwenden, wenn ein Student (kein professioneller Unternehmer) zwei Ausländer nur einen Tag gegen geringe Entlohnung mit Verputzarbeiten beschäftigt und somit von einem bloßen Kavaliersdelikt (Freundschaftsdienst) ausgegangen war. In diesem Sinne waren als mildernd in erster Linie der kurze Tatzeitraum, weiters das Geständnis sowie der geringe Grad des Verschuldens bzw. erschwernd nichts zu werten. Schla... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berücksichtigung der Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse bildet eine eigenständige Strafzumessungskomponente neben den Erschwerungs- und Milderungsgründen. Sie kommen daher weder als ein besonderer zusätzlicher Milderungsgrund i.S.d. § 34 StGB in Betracht noch sind sie im Zuge der Abwägung des § 20 VStG zu berücksichtigen. Teilweise Stattgabe. mehr lesen...