RS UVS Kärnten 1994/02/28 KUVS-1895/4/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1994
beobachten
merken
Rechtssatz

Eine Unterschreitung des im Gesetz vorgesehenen Strafrahmens ist in Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes bei Vorliegen der im § 20 VStG umschriebenen Voraussetzungen zulässig. Dies auch im Bereich des Arbeitnehmerschutzrechtes.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten