Der Magistrat der Stadt Wien erließ gegen den Berufungswerber ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: ?Sie sind als persönlich haftende Gesellschafterin und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der J-OEG mit Sitz in Wien dafür verantwortlich, dass diese Gesellschaft das Gewerbe ?Gastgewerbe in der Betriebsart eines Espressos" im Standort Wien, K-gasse, nach dem am 30.09.2002 erfolgten Ausscheiden der bisherigen Geschäftsführerin und mit der Maßgabe, dass entsprechend dem Beschei... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unrechtsgehalt einer Übertretung nach § 367 Z 1 GewO 1994 kann allgemein schon im Hinblick auf die der Behörde mangels entsprechender Anzeige jedenfalls entgangene Möglichkeit, das Vorliegen der für die Gewerbeausübung durch eine bestimmt anzuzeigende, allenfalls ausreichend befähigte Person geforderten Voraussetzungen prüfen zu können, sowie auch deswegen keinesfalls als gering angesehen werden, weil nur bei der Bestellung einer bestimmten Person zum gewerberechtlichen Ges... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien erließ gegen den Berufungswerber ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: ?Sie haben am 27.03.2003 in der Zeit von 21.50 bis 22.05 in Wien, R-Gasse das KFZ (VW Bus) mit dem Kennz. MD-17 in Betrieb genommen (indem der Motor gelaufen ist), obwohl Sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befanden wobei der Alkoholgehalt der Atemluft 0,8 mg/l oder mehr, und zwar anlässlich der Atemalkoholuntersuchung am 27.02.2003 um 22.33 Uhr in Wien, WZ T-gass... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch von solchen Kraftfahrern, die nur dadurch am Straßenverkehr teilnehmen, dass sie ihr Fahrzeug ohne es zu lenken in Betrieb nehmen, ist ein solches Maß an Charakter- und Willensstärke zu verlangen, dass sie sich trotz eines begreiflichen affektiven Schocks pflichtgemäß verhalten. Der Umstand eines kurz zuvor erfolgten Verlusts des Arbeitsplatzes stellt daher auch beim bloßen Delikt der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs in alkoholisiertem Zustand keinen berücksichtigenswerten M... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber spruchgemäß wie folgt bestraft: ?Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: ** ** **** ? 09,35 Uhr Ort: Lokal ?O****?, **** K****, G**********straße ** Tatbeschreibung: 1 Die Firma Y*** & W*** GesmbH, **** K****, G**********straße **, hat den chinesischen Staatsbürger B****** Z***, geb ** ** **** in der Zeit von mind ** ** **** bis am ** ** ****, genau am ** ** **** als Küchengehilfe bzw Abwäscher beschäf... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausgehend von der Intention des Gesetzgebers ist bei der Festlegung der Strafen innerhalb des Strafrahmens des AuslBG auch jener wirtschaftliche Vorteil, der aus einer ungenehmigten Beschäftigung von Ausländern gezogen wurde, dies abgeleitet von der Dauer des strafbaren Verhaltens bzw. der den Ausländern gewährten Entlohnung, von Bedeutung. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Der Berufungswerber ist mit dem erstbehördlichen Straferkenntnis vom 16.10.2003, S 161258/LI/02 wegen Übertretung des § 99 Abs 1a StVO 1960 (Spruchpunkt 1.) sowie des § 38 Abs 5 StVO 1960 (Spruchpunkt 2.) bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben am 22.9.2002 Das Fahrrad Shimano 2000, grün lackiert gelenkt und 1.) um 01.30 h in Wien, B-Str. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt (0,60 mg/l Atemluftalkoholgehalt) und 2.) um 01.29 h in W... mehr lesen...
Rechtssatz: Für den Lenker eines Fahrrades, der bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurde und in keinen Verkehrsunfall verwickelt gewesen ist, besteht auch beim Delikt des § 99 Abs 1a StVO 1960 ein Anspruch auf die Anwendung des § 20 VStG (außerordentliche Strafmilderung) bei völliger Unbescholtenheit, Erreichen oder nur geringer Überschreitung des in Rede stehenden Grenzwertes und dem Fehlen von nachteiligen Folgen, soweit Erschwerungsgründe fehlen. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Milderungsgrund des wesentlichen Beitrages zur Wahrheitsfindung im Sinne des § 34 Z 17 StGB ist nicht als erfüllt anzusehen, wenn der Beschuldigte in der Verhandlung widersprüchliche Erklärungen abgegeben hat. Zuletzt aktualisiert am 07.07.2008 mehr lesen...
Aufgrund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, nach Anhörung des Berufungswerbers (Bw) das Straferkenntnis vom 30.4.2001, mit welchem der Bw schuldig erkannt wurde, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fritz H GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien, H-straße am 5.2.2001 in Wien, H-straße) ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nur ein qualifiziertes Geständnis und nicht ein ? allfälliges ? bloßes Zugeben des Tatsächlichen ist als mildernder Umstand zu werten (vgl zB das Erkenntnis des VwGH vom 29.3.1994, Zl 93/04/0086). Der Besch hat schon im Zuge des erstinstanzlichen Verwaltungsstrafverfahrens den Versuch unternommen, die Schuld an der illegalen Beschäftigung einem seiner Mitarbeiter anzuhängen. Worin bei einer solchen Vorgangsweise ein als Milderungsgrund zu wertendes Geständnis gelegen sein solle... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verweigerung der Atemluftuntersuchung, welcher offenkundig keine Alkoholisierung zu Grund lag, rechtfertigt die Anwendung des § 20 VStG, weil der Tatbestand auf bloßen Ungehorsam reduzierbar ist. mehr lesen...
Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-107748/7/Br/Bk vom 12.09.2001 Rechtssatz: Das langjährige Dulden eines an sich rechtswidrigen Zustandes ist subjektiv tatseitig als schuldmildernd zu werden. Der objektive Unwertgehalt einer Werbung neben einer Straße die nur mit geringer Geschwindigkeit befahren werden kann bleibt hinter dem mit dem Tatbestand typisierten Unwert zurück. mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Vergrößerung des Sitzgartens vor seinem Lokal verschafft sich der Berufungswerber einen Wettbewerbsvorteil gegenüber all jenen Gastgewerbetreibenden, welche ihren Betriebsanlagengenehmigungsbescheid samt den darin enthaltenen Auflagen beachten. Bringt er unmittelbar nach der Beanstandung einen Antrag auf Genehmigung der ergänzenden Betriebsanlage bei der zuständigen Behörde ein und bemüht er sich - wenn auch im Nachhinein - um die Einhaltung gewerberechtlicher Bestimm... mehr lesen...
Am 3.2.1999 übermittelte das Fremdenpolizeiliche Büro dem Magistratischen Bezirksamt für den Bezirk eine Anzeige gegen Herrn Gerhard A (den nunmehrigen Berufungswerber - Bw) als Verantwortlichen der Firma A in Wien, F-gasse, wegen des Verdachtes der Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG). Nach der angeschlossen gewesenen Anzeige/Anhaltemeldung vom 15.1.1999 sei auf Grund einer glaubwürdigen Mitteilung im Rahmen einer Fremdenstreife an diesem Tag um 17.40 Uhr in Wien, F-ga... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens (hier: von ATS 20.000,-- bis zu ATS 120.000,--) ist eine Ermessensentscheidung, die nach den vom Gesetzgeber in § 19 VStG festgelegten Kriterien vorzunehmen ist. Die Erstbehörde hat über den Bw, der zur Tatzeit noch nicht einschlägig vorbestraft gewesen ist, sieben Geldstrafen in der Höhe von jeweils ATS 90.000,-- verhängt. Der Erstbehörde ist zwar darin beizustimmen, dass der Unrechtsgehalt der Taten und das Verschul... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten vorgeworfen, sie habe als verpflichtete Hundehalterin am 9.11.1999 um 16:10 Uhr ihren Hund, einen Schäferrüden, Rufname ?T?, in der Stadt Salzburg im Toscaninihof und im Lokal ?Felsenkeller? nicht entsprechend dem Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 29.10.1998, Zahl 1/07/24788/98/18, wonach der Hund generell in Gasträumen von Gastwirtschaften in der Landeshauptstadt Salzburg mit einem Maulko... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegenständlich hat die Beschuldigte sowohl gegen die Erste Hundehalteverordnung, die einen Leinen- oder Maulkorbzwang außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen in der Stadt Salzburg vorsieht, als auch gegen den ihr für diesen Hund innerhalb von Gaststätten auferlegten Maulkorbzwang verstoßen. Die belangte Behörde hat diese Taten zu einer Tat zusammengefasst und nur eine Gesamtstrafe verhängt. Zumal der Verwaltungssenat sohin nicht in der Lage ist, zu beurteilen, ob... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Kumulation einer Mehrzahl von Einzeltaten ist der Blick auf das Ergebnis der Gesamtstrafe zu richten. Dieser darf nicht ruinös sein. mehr lesen...
Rechtssatz: Doppelverwertungsverbot des hohen Alkoholisierungsgrades, wenn dieser trotz des strafsatzbegründenden Tatbestandes nochmals als Strafzumessungsgrund gewertet wurde. Volle Inanspruchnahme des untersten Strafrahmens, wenn zahlreiche Milderungsgründe vorliegen und der Bw erst 17 1/2 Jahre alt ist. Schlagworte Doppelverwertung, Prävention mehr lesen...
Rechtssatz: Laut ständiger Judikatur ist ein Laser - Verkehrsgeschwindigkeitsmesser der angeführten Bauart grundsätzlich ein taugliches Mittel zur Feststellung einer von einem Fahrzeug eingehaltenen Geschwindigkeit (vgl VwGH v. 2.3.1994, 93/03/0238 uva). Hier wurden sämtliche gemäß den Verwendungsrichtlinien vorzunehmenden Tests gemacht, sodass von der Einhaltung der Messvorschriften auszugehen ist (vgl VwGH 16.3.1994, 93/03/0317). Laser - Verkehrsgeschwindigkeitsmesser der Bauart LTE 20.2... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach §11 VStG darf eine Freiheitsstrafe nur verhängt werden, wenn dies notwendig ist, um den Täter von weiteren Verwaltungsübertretungen gleicher Art abzuhalten. Die Beschuldigte geht aber inzwischen nicht mehr der Prostitution nach. Aus diesem Grund hielt es die Berufungsbehörde für vertretbar, dem Antrag des Vertreters der Beschuldigten, die Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umzuwandeln, stattzugeben. mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 19 VStG sind für die Strafbemessung weiters die persönlichen Verhältnisse zugrunde zu legen. Die Erstinstanz nahm diese in Ermangelung entsprechender Anhaltspunkte als durchschnittlich und geregelt an. Der Beschuldigte seinerseits teilte dem Verwaltungssenat mit, diese seien unterdurchschnittlich, da er eine fünfköpfige Familie zu ernähren habe, die wegen Konkurses seines Arbeitgebers derzeit nur S 5.460,-- zum Leben habe. Diese unterdurchschnittlichen Einkommensverhältn... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Nutzungsgebühren für eine Genossenschaftswohnung ("Miete"), die mit der Haltung eines KFZs verbundenen Kosten (Leasingraten, Versicherungsprämien, etc) sowie Zahlungen für Strom, Gas und Telefon stellen Kosten der allgemeinen Lebensführung dar, welche bei der Strafbemessung nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen sind. mehr lesen...
Rechtssatz: Aus welchen Gründen die belangte Behörde vorliegend von zwei selbständigen, unabhängig voneinander der Genehmigungspflicht unterliegenden Betriebsanlagen ausgegangen ist, kann aus der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses nicht nachvollzogen werden. Zu beiden Fakten geht die belangte Behörde, vom Berufungswerber nicht in Abrede gestellt, allein von der Ausübung des Handelsgewerbes aus; also dienten beide in Rede stehenden Einrichtungen (Werkstätte und Abstellplatz) de... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs.2 AZG darf die Einsatzzeit des Lenkers zwölf Stunden nicht überschreiten, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird. Gemäß § 16 Abs.3 leg.cit. kann durch Kollektivvertrag in den Fällen der Arbeitsbereitschaft (§ 5) zugelassen werden, daß die Einsatzzeit für Lenker von Kraftfahrzeugen, die (...) zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt (...), über das in Abs.2 genannte ... mehr lesen...
Rechtssatz: Grundlage für die Bemessung der Strafe ist stets das Ausmaß der mit der Tat verbundenen Schädigung oder Gefährdung derjenigen Interessen, deren Schutz die Strafdrohung dient, und der Umstand, inwieweit die Tat sonst nachteilige Folgen nach sich gezogen hat. Der Unrechtsgehalt der dem Beschuldigten angelasteten strafbaren Handlung liegt nicht nur in der Verletzung fiskalischer Interessen, sondern auch in der Beeinträchtigung der Interessen der Parkraumbewirtschaftung (vgl VwGH 2... mehr lesen...
Rechtssatz: Der dem angefochtenen Straferkenntnis zu beiden Fakten als maßgebend zugrundegelegte Sachverhalt als solcher ist in Übereinstimmung mit der Aktenlage vorgeworfen und unstrittig; er wird als erwiesen festgestellt. Der Berufungswerber bekämpft auch nicht die Annahme einer zweimaligen Übertretung der Gebotsnorm des § 4 Abs.3 erster Satz ArbIG und schließt sich der unabhängige Verwaltungssenat der rechtlichen Beurteilung durch die belangte Behörde an. Danach steht die Tatbestandsmä... mehr lesen...
Rechtssatz: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe einen Hirsch der Klasse IIa erlegt und somit geschontes Wild während der Schonzeit bejagt. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des §68 Abs1 litf und §36 Abs3 Jagdgesetz in Verbindung mit §26 lita der Verordnung LGBl. Nr. 24/1995. Es wurde eine Geldstrafe von 5.000 S (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) verhängt. Gleichzeitig wurde im Straferkenntnis auch auf den Verfall der Trophäe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber spruchgemäß wie folgt bestraft: Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 11.11.1996 Ort: **** F*****, H************** (Baustelle H****** K****) Tatbeschreibung: Sie haben als Arbeitgeber entgegen § 3 AuslBG folgende ausländ. Arbeitskräfte als Arbeitnehmer beschäftigt, für die weder eine (gültige) Beschäftigungsbewilligung (§ 4) erteilt noch eine Anzeigebestätigung (§ 3 Abs 5) oder eine Arbeitserlaubni... mehr lesen...